ANZEIGE

Top-Mitarbeiter von FTX-Gründer Sam Bankman-Fried bekennen sich schuldig in den USA

Bundesstaatsanwaltschaft sagt, dass Caroline Ellison und Gary Wang bei der Auslieferung von Krypto-Unternehmern an die USA kooperieren

•• 3 Min
Top-Mitarbeiter von FTX-Gründer Sam Bankman-Fried bekennen sich schuldig in den USA

Ein Bundesstaatsanwalt in Manhattan gab am Mittwoch bekannt, dass sich zwei Mitarbeiter des FTX-Gründers Sam Bankman-closest Fried des Betrugs schuldig bekannt und sich bereit erklärt haben, mit den US-Behörden zu kooperieren, die den Zusammenbruch der bankrotten Kryptowährungsbörse untersuchen.

In einem kurzen Video-Statement verkündete der US-Staatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York, Damian Williams, die Schuldbekenntnisse und Anklagen gegen Caroline Ellison, die ehemalige CEO der FTX-Handelsgesellschaft Alameda Research, und Zixiao "Gary" Wang, Mitbegründer von FTX. Wang, Mitbegründer von FTX. Letzte Woche hat sein Büro acht Anklagen gegen Bankman-Fried erhoben.

Williams' Ankündigung erfolgte kurz nachdem ein Flugzeug mit Bankman-Fried von den Bahamas gestartet war, wo er auf sein Recht verzichtete, seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten anzufechten. Er soll am Donnerstag vor einem Gericht in Manhattan erscheinen, wo sein Antrag auf Kaution verhandelt wird.

Laut den unterzeichneten Verträgen, die Medien vorliegen, hat sich Ellison in sieben Fällen des Betrugs, darunter Draht- und Wertpapierbetrug und Verschwörung zur Geldwäsche, schuldig bekannt, was eine Höchststrafe von 110 Jahren Gefängnis bedeuten würde.

Laut den Dokumenten würde die Staatsanwaltschaft die Anträge der beiden Angeklagten auf Kaution nicht ablehnen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt würden, wie z. B. die Hinterlegung einer Kaution und die Abgabe ihrer Reisedokumente, während sie auf die formelle Verurteilung warten.

Unabhängig davon haben die Securities and Exchange Commission und die Commodity Futures Trading Commission Zivilklagen gegen Ellison, 28, und Wang, 29, wegen Betrugs eingereicht.

"Wir behaupten, dass Caroline Ellison und Sam Bankman-Fried den Preis von FTT, einem börsennotierten Kryptowährungs-Token, der ein wesentlicher Bestandteil von FTX war, als Teil ihrer Täuschung manipuliert haben", sagte der SEC-Vorsitzende Gary Gensler.

Laut der SEC-Beschwerde hat Ellison als CEO der FTX-Handelsgesellschaft "die Kundengelder von FTX verwendet, um die Schulden von Alameda zu bezahlen" und Milliarden von Dollar an Einlegergeldern an das Unternehmen umgeleitet, um das Loch zu stopfen, das der Absturz des Kryptomarktes im Mai hinterlassen hat.

Nach Angaben der CFTC war Wang an der Entwicklung einiger Algorithmen beteiligt, die FTX zugrunde liegen und es Alameda ermöglichten, eine "im Wesentlichen unbegrenzte Kreditlinie" an der Börse zu unterhalten, was dem Unternehmen einen "unfairen Vorteil" gegenüber regulären Einlegern verschaffte.

"Diese kritischen Code-Merkmale und strukturellen Ausnahmen ermöglichten es Alameda, heimlich und rücksichtslos FTX-Kundengelder von der FTX-Plattform abzuschöpfen", so die CFTC.

Nach Angaben der SEC kooperieren beide Angeklagten mit der Behörde. Die CFTC erklärte, dass sie ihre Haftung nicht bestreiten werden.

"Gary hat die Verantwortung für sein Handeln übernommen und nimmt seine Verpflichtungen als kooperierender Zeuge ernst", sagte Wangs Anwalt Ilan Graff. Ellisons Anwälte reagierten nicht sofort auf Bitten um eine Stellungnahme.

Das US-Justizministerium hat letzte Woche Anklage gegen Bankman-Fried erhoben und ihn beschuldigt, "einen der größten Finanzbetrügereien in der amerikanischen Geschichte" inszeniert zu haben, indem er Kundengelder von FTX zu Alameda Research transferiert hat. Er wurde auf den Bahamas inhaftiert, wo er sich auch aufhält. Außerdem laufen gegen ihn parallele Zivilverfahren der SEC und der CFTC.

Bankman-Fried trat als CEO von FTX zurück, nachdem das Unternehmen letzten Monat Insolvenz nach Chapter 11 beantragt hatte.

Williams rief andere, die mit Bankman-Fried zusammengearbeitet haben, dazu auf, sich noch einmal zu melden. "Jetzt ist es an der Zeit, sich zu melden, wenn du an einem Fehlverhalten bei FTX oder Alameda beteiligt warst", sagte er. "Wir kommen schnell voran und unsere Geduld ist endlich."

Vertreter Bankman-Frieds lehnten eine Stellungnahme ab.

KryptowährungenFTX AnklageGeldpolitikUSA

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.