ANZEIGE

Bill Maher kontert Trumps 1.300-Wörter-Attacke mit scharfem Küchenvergleich

Zwei Wochen nach dem Dinner im Weißen Haus liefern sich Komiker und Präsident ein Wortgefecht – Maher greift eine Obama-Pointe auf.

•• 5 Min
Bill Maher kontert Trumps 1.300-Wörter-Attacke mit scharfem Küchenvergleich

Das Abendessen im Weißen Haus liegt erst zwei Wochen zurück, doch die verbalen Attacken zwischen Bill Maher und US-Präsident Donald Trump halten unvermindert an. In der am Freitagabend ausgestrahlten Episode seiner HBO-Sendung „Real Time" schoss der Komiker und politische Kommentator zurück. Auslöser war ein Social-Media-Ausbruch des Präsidenten gegen ihn – ein Beitrag mit einem Umfang von 1.300 Wörtern.

Maher beschrieb Trumps Angriff mit einem bildhaften Vergleich: Der Präsident sei „wie Kelly Clarkson in einem Spielwarengeschäft" über ihn hergezogen. Der Komiker konterte damit auf eine Attacke, die Trump zuvor über seine eigenen Kanäle verbreitet hatte. Eine inhaltliche Annäherung ist damit nicht in Sicht – im Gegenteil, der Ton wird rauer.

Zusätzlich bediente sich Maher einer Pointe, die Präsident Barack Obama kürzlich geäußert hatte. Danach wirkt das Weiße Haus heute wie eine Cheesecake Factory, die von Saddam Hussein eröffnet wurde. Maher drehte den Vergleich weiter: „Ein Essen im Weißen Haus ist das genaue Gegenteil einer Cheesecake Factory", sagte er. „Nachdem man gegangen ist, wird man überprüft."

Der Schlagabtausch geht auf ein Abendessen Mitte Oktober zurück

Auslöser der jüngsten Runde ist ein Dinner im Weißen Haus Mitte Oktober. Neben Maher waren nach Angaben aus dem Umfeld des Präsidenten auch der ESPN-Analyst Stephen A. Smith und der Musiker Kid Rock zu Gast. Smith sprach anschließend in der ABC-Sendung „The View" offen über den Abend – und über das Essen.

Auf dem Speiseplan standen demnach Hähnchen, Mac and Cheese sowie Brokkoli. Es war bereits das zweite Mal innerhalb der letzten zwei Jahre, dass Maher mit dem Präsidenten zu Abend aß. Der Komiker kennt das Setting also aus eigener Erfahrung, was seine Pointe über die Kontrollen nach dem Verlassen des Hauses zusätzlich auflädt.

Bemerkenswert ist die Konstellation: Maher ist als scharfer Kritiker Trumps bekannt, wurde aber innerhalb von zwei Jahren zweimal in den Regierungssitz eingeladen. Genau diese Nähe macht den Schlagabtausch für Beobachter interessant. Ein Abendessen im Weißen Haus ist in Washington seit jeher auch ein politisches Signal – es zeigt, wer Zugang hat und wer nicht. Dass die Gästeliste und sogar das Menü anschließend öffentlich diskutiert werden, gehört zu dieser Symbolik dazu.

aktien.news hatte die Cheesecake Factory schon Ende Oktober im Blick

Der Markenname, den Maher nun aufgreift, spielte bereits in einem früheren Bericht von aktien.news eine Rolle. Bereits am 26.10.2026 berichtete aktien.news, dass die Cheesecake Factory am vergangenen Wochenende in den sozialen Medien Aufmerksamkeit erlangte, nachdem ein ehemaliger Präsident einen wenig schmeichelhaften Vergleich mit dem aktuellen Amtsinhaber angestellt hatte. Zugleich gehörte die Aktie des US-Restaurantunternehmens laut einem Bericht von MarketWatch zu den gefragtesten Titeln am Markt. Der nächste Bewertungstest stand ohnehin unmittelbar bevor, da das Unternehmen seine Ergebnisse nach Börsenschluss am Dienstag vorlegte.

Auch das Weiße Haus als Ort gesellschaftlicher Anlässe taucht in der Berichterstattung regelmäßig auf. Am 19.09.2026 meldete aktien.news, dass JPMorgan-Chef Jamie Dimon und Citigroup-Chefin Jane Fraser voraussichtlich am Staatsdinner von Präsident Trump für den chinesischen Staatschef Xi Jinping in Washington teilnehmen würden. Das Staatsbankett war für den folgenden Donnerstag angesetzt, die Gästeliste wurde zunächst nicht öffentlich gemacht, und das Weiße Haus reagierte nicht umgehend auf Anfragen von CNBC und Reuters.

Ein weiteres Beispiel für die politische Aufladung solcher Termine lieferte der 24.04.2026: aktien.news berichtete, dass Trump erstmals als amtierender Präsident am jährlichen Abendessen der White House Correspondents' Association teilnehmen würde. Das Hauptereignis war für Samstagabend geplant. Und am 17.05.2026 zeigte sich in einem anderen Fall, wie direkt der Präsident über seine Plattform kommuniziert: Trump drohte der Abgeordneten Lauren Boebert via Truth Social mit einem Herausforderer bei den Vorwahlen, nachdem sie für den Kongressabgeordneten Thomas Massie Wahlkampf gemacht hatte.

Für Anleger zählt am Ende die operative Entwicklung, nicht der Wortwechsel

Für deutsche Privatanleger ist der Streit vor allem ein Lehrstück darüber, wie politische Schlagzeilen Markenaufmerksamkeit erzeugen, ohne dass sich an den Fundamentaldaten etwas ändern muss. Der Name Cheesecake Factory taucht in dem Wortgefecht als Pointe auf – nicht als Ergebnis einer Bilanz oder einer Umsatzprognose. Wer in US-Restaurantaktien investiert ist, sollte solche Schlagzeilen deshalb nicht mit einer Geschäftsentwicklung verwechseln.

Einordnung statt Empfehlung: Der Quelltext liefert keine Angaben zu Umsatz, Gewinn, Margen oder Bewertung der Cheesecake Factory. Belastbare Anhaltspunkte für eine Anlageentscheidung ergeben sich daraus nicht. Wer die Aktie verfolgt, orientiert sich sinnvollerweise an den veröffentlichten Quartalszahlen und an der Frage, wie sich das operative Geschäft des Restaurantunternehmens entwickelt. Politische Aufmerksamkeit kann kurzzeitig für Gesprächsstoff und erhöhte Handelsaktivität sorgen, ersetzt aber keine Fundamentaldaten.

Zugleich zeigt der Fall, wie eng Politik, Medien und Markenöffentlichkeit in den USA verwoben sind. Ein Fernsehauftritt, ein Social-Media-Beitrag und ein Abendessen im Weißen Haus können innerhalb weniger Tage einen Restaurantnamen in die Schlagzeilen bringen. Für Anleger ist das eine Erinnerung daran, zwischen Aufmerksamkeit und Bewertung zu unterscheiden – und zwischen einer Pointe und einer Prognose.

Der nächste Bewertungstest wartet laut dem Bericht vom 26.10.2026 mit den Quartalszahlen

Terminlich lässt sich aus den vorliegenden Berichten nur ein Punkt festhalten: Die Cheesecake Factory legte nach dem Stand vom 26.10.2026 ihre Ergebnisse nach Börsenschluss an einem Dienstag vor. Weitere Termine, etwa ein drittes gemeinsames Abendessen von Maher und Trump oder eine neue Einladung ins Weiße Haus, gehen aus dem Quelltext nicht hervor. Ob der Schlagabtausch in der nächsten Ausgabe von „Real Time" fortgesetzt wird, ist offen; die Sendung läuft am Freitagabend.

Beobachten dürften Anleger und Medien gleichermaßen, ob der Ton zwischen Komiker und Präsident weiter eskaliert. Maher hat mit seiner Antwort in der Freitagsepisode bereits nachgelegt. Weitere Reaktionen aus dem Weißen Haus sind im Quelltext nicht dokumentiert.

Die folgenden drei Begriffe helfen beim Einordnen des Streits

  • Real Time: Wöchentliche politische Late-Night-Sendung des Komikers Bill Maher beim US-Sender HBO, in der er Gäste interviewt und das Zeitgeschehen kommentiert.
  • Truth Social: Soziales Netzwerk des US-Präsidenten Donald Trump, das dieser regelmäßig für politische Botschaften und Angriffe auf Kritiker nutzt.
  • Quartalszahlen: Regelmäßiger Bericht eines börsennotierten Unternehmens über Umsatz und Gewinn im abgelaufenen Geschäftsquartal.
Bill MaherDonald TrumpReal TimeCheesecake FactoryWeißes HausHBOStephen A. SmithKid Rock

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  3. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  4. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  5. Trump vor Entscheidung: Abkommen mit Iran oder militärisches Vorgehen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.