ANZEIGE

Australiens höchstdekorierter Soldat wegen Kriegsverbrechen festgenommen

Ben Roberts-Smith, Träger des Victoria-Kreuzes, wurde am Flughafen Sydney verhaftet und in fünf Fällen wegen Mordes angeklagt.

•• 3 Min
Australiens höchstdekorierter Soldat wegen Kriegsverbrechen festgenommen

Australiens am höchsten dekorierter lebender Soldat ist am Dienstag festgenommen worden. Ben Roberts-Smith, 47, wird in fünf Fällen wegen Mordes als Kriegsverbrechen angeklagt – im Zusammenhang mit der Tötung unbewaffneter Zivilisten während seines Einsatzes in Afghanistan. Die australische Bundespolizei (AFP) nahm ihn am Dienstagmorgen am Flughafen Sydney fest.

Ihm werden fünf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Ermordung von fünf Personen in Afghanistan zwischen 2009 und 2012 vorgeworfen. Die Höchststrafe für jeden einzelnen Anklagepunkt beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Roberts-Smith hatte während sechs Einsätzen in Afghanistan von 2006 bis 2012 mehrere hohe militärische Auszeichnungen erhalten, darunter das Victoria-Kreuz – die höchste militärische Auszeichnung Australiens.

Die Vorwürfe im Detail

AFP-Kommissarin Krissy Barrett erklärte auf einer Pressekonferenz: „Es wird behauptet, dass die Opfer zum Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Ermordung in Afghanistan nicht an Kampfhandlungen teilnahmen." Weiter sagte sie: „Es wird behauptet, dass die Opfer festgenommen und unbewaffnet waren und unter der Kontrolle von ADF-Mitgliedern standen, als sie getötet wurden."

Die Polizei wird zudem vorbringen, dass die Opfer vom Angeklagten selbst oder von Untergebenen erschossen wurden, die auf seinen Befehl und in seiner Gegenwart handelten. Zu den berichteten Anschuldigungen gehört, dass Roberts-Smith einen unbewaffneten afghanischen Teenager erschossen und einen Mann in Handschellen von einer Klippe gestoßen habe, bevor er den Befehl gab, ihn zu erschießen. Roberts-Smith hat Vorwürfe eines Fehlverhaltens während seines Dienstes stets konsequent zurückgewiesen.

Vorgeschichte: Verleumdungsprozess und Berufung

Die Vorwürfe sind nicht neu. Erstmals 2018 veröffentlichten Zeitungen von Nine Entertainment eine Artikelserie mit entsprechenden Anschuldigungen. Roberts-Smith klagte daraufhin wegen Verleumdung – das Verfahren entwickelte sich zum teuersten Verleumdungsprozess in der Geschichte Australiens. Ein Richter am Bundesgericht entschied jedoch 2023, dass die Zeitungen vier der sechs von ihnen erhobenen Mordvorwürfe beweisen konnten. Ein abschließender Berufungsantrag wurde vom High Court im September 2025 abgewiesen.

Bereits ein Bericht aus dem Jahr 2020 hatte glaubwürdige Beweise dafür gefunden, dass Mitglieder des australischen Special Air Service Regiments (SAS) im langjährigen Afghanistan-Krieg Dutzende unbewaffnete Gefangene getötet haben. Die Untersuchung gegen Roberts-Smith durch die AFP und das Büro des Sonderermittlers (Office of the Special Investigator, OSI) wurde 2021 eingeleitet.

Komplexe Ermittlungen ohne Zugang zu Tatorten

OSI-Ermittlungsleiter Ross Barnett betonte die außergewöhnlichen Schwierigkeiten der Untersuchung: „Wir haben keinen Zugang zu den Tatorten, wir haben keine Fotos, Lagepläne, Messungen, keine Sicherstellung von Projektilen, keine Blutspritzeranalysen – all jene Dinge, die wir normalerweise an einem Tatort vorfinden würden." Da die Behörden nicht nach Afghanistan reisen und keinen Zugang zu den Tatorten erhalten konnten, sei das Verfahren besonders komplex und zeitaufwendig gewesen.

Die gemeinsame Ermittlungsgruppe von OSI und AFP leitete insgesamt 53 Untersuchungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen durch Mitglieder der australischen Streitkräfte in Afghanistan ein, von denen derzeit noch 10 laufen. Ein weiterer ehemaliger Elitesoldat soll im kommenden Februar wegen Mordes als Kriegsverbrechen vor Gericht gestellt werden. Barnett ließ keinen Zweifel an der Entschlossenheit der Behörden: „Wenn die Beweise dazu führen, dass weitere Personen angeklagt werden müssen, können Sie sicher sein, dass dies geschehen wird."

Roberts-Smith sollte noch am Dienstag vor einem lokalen Gericht im Bundesstaat New South Wales erscheinen. Der Anwalt des Angeklagten aus dem Verleumdungsverfahren reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Ben Roberts-SmithKriegsverbrechenAustralienAfghanistanVictoria-KreuzAFPSas Australien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.