ANZEIGE

Australien kürzt Steuervergünstigungen für Immobilieninvestoren – Kurswechsel mit Folgen

Premier Albanese bricht Wahlversprechen und reformiert Kapitalertragsteuer – junge Käufer jubeln, Investoren protestieren.

•• 3 Min
Australien kürzt Steuervergünstigungen für Immobilieninvestoren – Kurswechsel mit Folgen

Die australische Labor-Regierung unter Premierminister Anthony Albanese hat im Haushalt einen bedeutenden steuerpolitischen Kurswechsel vollzogen: Der bisherige pauschale Abschlag von 50 Prozent auf die Kapitalertragsteuer (CGT) für Vermögenswerte, die länger als ein Jahr gehalten werden, wird durch einen inflationsgebundenen Abschlag ersetzt. Damit bricht die Regierung ein ausdrückliches Wahlversprechen – und löst eine der größten innenpolitischen Debatten Australiens aus.

Schatzkanzler Jim Chalmers begründete den Schritt mit der dramatischen Preisentwicklung am Immobilienmarkt. Seit der Einführung des CGT-Abschlags im Jahr 1999 seien die Hauspreise um über 400 Prozent gestiegen – mehr als doppelt so schnell wie die Durchschnittseinkommen. Chalmers räumte am Mittwoch ein, dass sich der Kurswechsel als „politisch sehr umstritten" erweisen würde.

Australien gilt weltweit als eines der teuersten Länder für Wohneigentum. Laut dem Analyseunternehmen Demographia liegen fünf der 15 unerschwinglichsten Städte der entwickelten Welt in Australien – nur das dicht besiedelte Hongkong ist teurer als Sydney. In Kombination mit jahrzehntelang sinkenden Zinsen und hoher Zuwanderung hat der CGT-Abschlag dazu beigetragen, dass Wohneigentum für den durchschnittlichen Australier ohne Erbschaft kaum noch erreichbar ist.

Generationenkonflikt am Immobilienmarkt

Die Reaktionen auf die Reform spiegeln einen tiefen gesellschaftlichen Riss wider. Sharath Mahendran, ein 24-jähriger Student aus Sydney, begrüßte die Änderungen: „Ich denke, dass die steuerliche Gestaltung in diesem Land viel zu lange massiv diejenigen begünstigt hat, die bereits über Vermögen verfügen, die bereits Vermögenswerte besitzen, die bereits Eigenheime haben, die bereits investieren."

Auf der anderen Seite steht Jack Henderson, ein 29-jähriger Investor mit 17 Immobilien im Portfolio. Er warnte, die Reform treffe vor allem Kleinanleger ohne Zugang zu professioneller Steuerberatung unverhältnismäßig hart: „Es wird den normalen ‚Mum-and-Dad'-Investor treffen, der buchstäblich nur versucht, durch den Kauf von ein oder zwei Anlageimmobilien voranzukommen – was über 80 Prozent der Immobilieninvestoren in Australien ausmacht. Das ist traurig."

Chalmers erklärte, dass durch die politischen Änderungen rund 75.000 Hauskäufer, die bislang vom Immobilienmarkt ausgeschlossen waren, nun in der Lage sein würden, Häuser zu kaufen. „Es wird immer deutlicher und zunehmend inakzeptabel, dass so viele junge Australier vom Traum vom ersten Eigenheim ausgeschlossen sind", sagte er in einem Fernsehinterview.

Politisches Wagnis nach historischem Wahlsieg

Der Schritt gilt als ungewöhnlich mutig für den sonst vorsichtigen Albanese. Noch 2019 hatte Labor eine Wahl verloren, als die Partei mit ähnlichen Reformen Wahlkampf machte. Nach dem Wahlsieg 2022 und dem deutlichen Ausbau der Mehrheit bei der jüngsten Wahl sah sich die Partei offenbar in der Lage, das politische Risiko einzugehen.

Greg Jericho, Chefökonom des Think Tanks Australia Institute, analysierte den Stimmungswandel so: „Nachdem sie mit einer so massiven Mehrheit gewonnen hatten, resultierte daraus weniger eine Bestätigung ihrer Wahlstrategie, sondern vielmehr Druck von den Wählern, die sagten: ‚Hey, ihr habt jetzt keine Ausreden mehr'."

Ein entscheidender demografischer Faktor spielt ebenfalls eine Rolle: Bei der letzten Wahl übertrafen die Wähler der Millennials und der Generation Z erstmals zahlenmäßig die sogenannten Babyboomer – jene Generation, die zwischen 1946 und 1964 geboren wurde und bisher überproportional von den Steuervergünstigungen profitiert hat. Die konservative Opposition kündigte bereits an, die Änderungen zu bekämpfen, und kritisierte die Regierung scharf für den Bruch des Wahlversprechens.

Australien ImmobilienKapitalertragsteuer AustralienCgt-Abschlag ReformAlbanese SteuerpolitikImmobilienmarkt AustralienNegative GearingWohneigentum Australien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.