Anthropic: Gründer sichern sich Stimmrechtskontrolle für Jahrzehnte nach IPO
Die Anthropic Founders LLC hält die einzige Klasse-F-Aktie und damit automatisch 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Aktionärsabstimmungen.

Die Anthropic Founders LLC wird nach dem geplanten Börsengang die einzige Klasse-F-Aktie des KI-Unternehmens halten. Diese Aktiengattung gibt automatisch 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Aktionärsabstimmungen ab. Damit sichert sich eine eng geführte Gruppe dauerhaften Einfluss auf das Unternehmen hinter dem Chatbot Claude – unabhängig davon, wie viele Anteile künftig frei an der Börse gehandelt werden.
Die Gruppe nutzt diese Kontrollmacht allerdings nicht automatisch. Nach den vorliegenden Informationen wird das Stimmrecht nur nach Maßgabe einer Mehrheit der Gründer ausgeübt. Die Kontrolle liegt also nicht bei einem einzelnen Kopf, sondern bei einem Gremium, das sich aus den Gründern zusammensetzt. Wer innerhalb dieser Gruppe die Mehrheit stellt, entscheidet darüber, wie das gebündelte Stimmrecht eingesetzt wird.
Zu Beginn besteht Anthropic Founders aus den Anthropic-Geschäftsführern Dario und Daniela Amodei sowie fünf weiteren Personen. Die Gruppe umfasst damit zunächst sieben Gründer. Diese Konstruktion erinnert an ähnliche Modelle aus der US-Technologiebranche, bei denen Gründer sich über stimmrechtsstarke Aktienklassen auch nach dem Börsengang ein gewichtiges Mitspracherecht sichern.
Die Details
Kern der Regelung ist die Klasse-F-Aktie, die als einzige ihrer Art von Anthropic Founders LLC gehalten wird. Sie vermittelt automatisch 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Aktionärsabstimmungen. Damit verfügt die Gründergruppe rechnerisch über die Mehrheit, selbst wenn sie nur einen kleinen Teil des wirtschaftlichen Kapitals hält.
Die Mehrheitsstimme der Gründer bleibt bestehen, solange mindestens drei Gründer in der Gruppe verbleiben. Fällt die Zahl der aktiven Gründer unter diese Schwelle, entfällt die gebündelte Kontrolle. Für die Frage, wer als ausgeschieden gilt, definiert die Struktur klare Kriterien.
Ein Gründer gilt demnach als ausgeschieden, wenn er zurücktritt, stirbt, arbeitsunfähig wird oder mehr als 98 Prozent seiner Aktien nach dem Börsengang verkauft. Die letzte Bedingung ist bemerkenswert: Erst wenn ein Gründer praktisch seine gesamte Beteiligung abgestoßen hat, verliert er seinen Status in der Gruppe. Ein Teilverkauf von Anteilen berührt die Stimmrechtskonstruktion dagegen nicht.
Zusätzlich können Gründer auch aus wichtigem Grund entlassen werden. Als ein solcher Grund gelten ausdrücklich wettbewerbswidrige Verstöße. Die Struktur kombiniert damit eine langfristige Kontrollsicherung mit Mechanismen, die einen Missbrauch oder ein Abwandern zu Wettbewerbern adressieren sollen.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 02.06.2026 berichtete aktien.news, dass Anthropic offiziell die Weichen für einen Börsengang in den USA gestellt hat. Das Unternehmen teilte mit, die entsprechenden Unterlagen bei den US-Behörden eingereicht zu haben, um noch in diesem Jahr einen IPO durchzuführen. Preis und Anzahl der angebotenen Aktien seien damals „noch nicht festgelegt worden". Zum damaligen Zeitpunkt wurde Anthropic von privaten Investoren mit mehr als 965 Milliarden US-Dollar bewertet und lag damit vor dem Rivalen OpenAI, der zuletzt mit 852 Milliarden US-Dollar bewertet wurde.
Am 25.09.2026 meldete aktien.news, dass sich die Gründer vor dem Börsengang die Stimmrechtsmehrheit sichern. Wie aus einem Bericht des US-Technologiemagazins The Information vom Donnerstag (Ortszeit) hervorging, bat das Unternehmen hinter dem Chatbot Claude seine Aktionäre um Zustimmung zu einer neuen Unternehmensstruktur. Kern der Regelung: Dario Amodei und sechs Mitgründer sollten zusammen 50,1 Prozent der Stimmrechte erhalten. Damit würde eine Gruppe von sieben Personen dauerhaft die Mehrheit der Stimmrechte auf sich vereinen – unabhängig davon, wie viele Anteile künftig an der Börse gehandelt werden.
Am 19.10.2026 berichtete aktien.news über eine weitere strukturelle Weichenstellung: Anthropic kündigte an, fünf Prozent seiner Anteile in einen neu geschaffenen „Public Benefit Fund" einzubringen. Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund eines geplanten, milliardenschweren Börsengangs, bei dem das Unternehmen mit bis zu zwei Billionen US-Dollar bewertet werden könnte. Die damalige Bewertung lag bei rund 965 Milliarden US-Dollar, womit der Anteil einen Wert von etwa 48 Milliarden US-Dollar repräsentierte. Der Fonds soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft operieren und Mittel für das Gemeinwohl bereitstellen, unter anderem für KI-Sicherheitsforschung, biomedizinische Projekte sowie Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsplatzverlusten.
Am 20.10.2026 folgte die Meldung, dass der ehemalige Google-CEO Eric Schmidt rund 1 Prozent des KI-Unternehmens Anthropic besitzt. Das berichtete Bloomberg News am Montag unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen. Nach Angaben des Berichts hatte Schmidt bereits in der Series-A-Finanzierungsrunde von Anthropic mehrere zehn Millionen US-Dollar investiert. Ob er seitdem Teile seines Anteils verkauft hat, blieb unklar.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger, die einen möglichen Börsengang von Anthropic verfolgen, ist die Stimmrechtsstruktur ein zentraler Punkt. Wer Aktien des Unternehmens kauft, erwirbt wirtschaftliche Anteile, aber nur begrenzten Einfluss auf Entscheidungen. Die Klasse-F-Aktie bündelt 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Abstimmungen bei der Gründer-LLC. Minderheitsaktionäre müssen sich daher darauf einstellen, dass strategische Weichenstellungen maßgeblich von der Gründergruppe bestimmt werden.
Die Struktur ist an Bedingungen geknüpft, die den Fortbestand der Kontrolle regeln. Solange drei Gründer verbleiben, bleibt die gebündelte Mehrheit bestehen. Anleger sollten diese Mechanismen bei der Bewertung von Governance-Risiken berücksichtigen. Zugleich zeigt die geplante Einbringung von fünf Prozent der Anteile in einen Public Benefit Fund, dass Anthropic neben der Kontrollfrage auch gemeinwohlorientierte Strukturen aufbaut.
Zu beachten ist, dass die genannten Bewertungen aus früheren Berichten stammen und sich bis zum tatsächlichen Börsengang ändern können. Preis und Anzahl der angebotenen Aktien waren zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen noch nicht festgelegt.
Ausblick
Die Einführung der Klasse-F-Aktie und der Anthropic Founders LLC setzt die Zustimmung der Aktionäre zu einer neuen Unternehmensstruktur voraus. Der Börsengang selbst soll noch in diesem Jahr erfolgen, wobei Preis und Anzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Unterlageneinreichung noch nicht festgelegt waren. Ob und wann die Struktur tatsächlich wirksam wird, hängt vom weiteren Verfahren und vom Vollzug des IPOs ab. Konkrete Termine über den bereits berichteten Zeitrahmen hinaus nannte die Quelle nicht.
Kurz erklärt
- Klasse-F-Aktie: Eine spezielle Aktiengattung, die ihrem Halter ein fest definiertes, besonders hohes Stimmrecht bei Aktionärsabstimmungen einräumt.
- Stimmrechtsmehrheit: Die Mehrheit der Stimmen auf einer Hauptversammlung, mit der sich Beschlüsse durchsetzen lassen, unabhängig vom Anteil am Kapital.
- Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse, mit dem es Kapital von öffentlichen Investoren aufnimmt.
