ANZEIGE

Anthropic: Gründer sichern sich Stimmrechtskontrolle für Jahrzehnte nach IPO

Die Anthropic Founders LLC hält die einzige Klasse-F-Aktie und damit automatisch 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Aktionärsabstimmungen.

•• 5 Min
Anthropic: Gründer sichern sich Stimmrechtskontrolle für Jahrzehnte nach IPO

Die Anthropic Founders LLC wird nach dem geplanten Börsengang die einzige Klasse-F-Aktie des KI-Unternehmens halten. Diese Aktiengattung gibt automatisch 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Aktionärsabstimmungen ab. Damit sichert sich eine eng geführte Gruppe dauerhaften Einfluss auf das Unternehmen hinter dem Chatbot Claude – unabhängig davon, wie viele Anteile künftig frei an der Börse gehandelt werden.

Die Gruppe nutzt diese Kontrollmacht allerdings nicht automatisch. Nach den vorliegenden Informationen wird das Stimmrecht nur nach Maßgabe einer Mehrheit der Gründer ausgeübt. Die Kontrolle liegt also nicht bei einem einzelnen Kopf, sondern bei einem Gremium, das sich aus den Gründern zusammensetzt. Wer innerhalb dieser Gruppe die Mehrheit stellt, entscheidet darüber, wie das gebündelte Stimmrecht eingesetzt wird.

Zu Beginn besteht Anthropic Founders aus den Anthropic-Geschäftsführern Dario und Daniela Amodei sowie fünf weiteren Personen. Die Gruppe umfasst damit zunächst sieben Gründer. Diese Konstruktion erinnert an ähnliche Modelle aus der US-Technologiebranche, bei denen Gründer sich über stimmrechtsstarke Aktienklassen auch nach dem Börsengang ein gewichtiges Mitspracherecht sichern.

Die Details

Kern der Regelung ist die Klasse-F-Aktie, die als einzige ihrer Art von Anthropic Founders LLC gehalten wird. Sie vermittelt automatisch 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Aktionärsabstimmungen. Damit verfügt die Gründergruppe rechnerisch über die Mehrheit, selbst wenn sie nur einen kleinen Teil des wirtschaftlichen Kapitals hält.

Die Mehrheitsstimme der Gründer bleibt bestehen, solange mindestens drei Gründer in der Gruppe verbleiben. Fällt die Zahl der aktiven Gründer unter diese Schwelle, entfällt die gebündelte Kontrolle. Für die Frage, wer als ausgeschieden gilt, definiert die Struktur klare Kriterien.

Ein Gründer gilt demnach als ausgeschieden, wenn er zurücktritt, stirbt, arbeitsunfähig wird oder mehr als 98 Prozent seiner Aktien nach dem Börsengang verkauft. Die letzte Bedingung ist bemerkenswert: Erst wenn ein Gründer praktisch seine gesamte Beteiligung abgestoßen hat, verliert er seinen Status in der Gruppe. Ein Teilverkauf von Anteilen berührt die Stimmrechtskonstruktion dagegen nicht.

Zusätzlich können Gründer auch aus wichtigem Grund entlassen werden. Als ein solcher Grund gelten ausdrücklich wettbewerbswidrige Verstöße. Die Struktur kombiniert damit eine langfristige Kontrollsicherung mit Mechanismen, die einen Missbrauch oder ein Abwandern zu Wettbewerbern adressieren sollen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 02.06.2026 berichtete aktien.news, dass Anthropic offiziell die Weichen für einen Börsengang in den USA gestellt hat. Das Unternehmen teilte mit, die entsprechenden Unterlagen bei den US-Behörden eingereicht zu haben, um noch in diesem Jahr einen IPO durchzuführen. Preis und Anzahl der angebotenen Aktien seien damals „noch nicht festgelegt worden". Zum damaligen Zeitpunkt wurde Anthropic von privaten Investoren mit mehr als 965 Milliarden US-Dollar bewertet und lag damit vor dem Rivalen OpenAI, der zuletzt mit 852 Milliarden US-Dollar bewertet wurde.

Am 25.09.2026 meldete aktien.news, dass sich die Gründer vor dem Börsengang die Stimmrechtsmehrheit sichern. Wie aus einem Bericht des US-Technologiemagazins The Information vom Donnerstag (Ortszeit) hervorging, bat das Unternehmen hinter dem Chatbot Claude seine Aktionäre um Zustimmung zu einer neuen Unternehmensstruktur. Kern der Regelung: Dario Amodei und sechs Mitgründer sollten zusammen 50,1 Prozent der Stimmrechte erhalten. Damit würde eine Gruppe von sieben Personen dauerhaft die Mehrheit der Stimmrechte auf sich vereinen – unabhängig davon, wie viele Anteile künftig an der Börse gehandelt werden.

Am 19.10.2026 berichtete aktien.news über eine weitere strukturelle Weichenstellung: Anthropic kündigte an, fünf Prozent seiner Anteile in einen neu geschaffenen „Public Benefit Fund" einzubringen. Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund eines geplanten, milliardenschweren Börsengangs, bei dem das Unternehmen mit bis zu zwei Billionen US-Dollar bewertet werden könnte. Die damalige Bewertung lag bei rund 965 Milliarden US-Dollar, womit der Anteil einen Wert von etwa 48 Milliarden US-Dollar repräsentierte. Der Fonds soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft operieren und Mittel für das Gemeinwohl bereitstellen, unter anderem für KI-Sicherheitsforschung, biomedizinische Projekte sowie Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsplatzverlusten.

Am 20.10.2026 folgte die Meldung, dass der ehemalige Google-CEO Eric Schmidt rund 1 Prozent des KI-Unternehmens Anthropic besitzt. Das berichtete Bloomberg News am Montag unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen. Nach Angaben des Berichts hatte Schmidt bereits in der Series-A-Finanzierungsrunde von Anthropic mehrere zehn Millionen US-Dollar investiert. Ob er seitdem Teile seines Anteils verkauft hat, blieb unklar.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger, die einen möglichen Börsengang von Anthropic verfolgen, ist die Stimmrechtsstruktur ein zentraler Punkt. Wer Aktien des Unternehmens kauft, erwirbt wirtschaftliche Anteile, aber nur begrenzten Einfluss auf Entscheidungen. Die Klasse-F-Aktie bündelt 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Abstimmungen bei der Gründer-LLC. Minderheitsaktionäre müssen sich daher darauf einstellen, dass strategische Weichenstellungen maßgeblich von der Gründergruppe bestimmt werden.

Die Struktur ist an Bedingungen geknüpft, die den Fortbestand der Kontrolle regeln. Solange drei Gründer verbleiben, bleibt die gebündelte Mehrheit bestehen. Anleger sollten diese Mechanismen bei der Bewertung von Governance-Risiken berücksichtigen. Zugleich zeigt die geplante Einbringung von fünf Prozent der Anteile in einen Public Benefit Fund, dass Anthropic neben der Kontrollfrage auch gemeinwohlorientierte Strukturen aufbaut.

Zu beachten ist, dass die genannten Bewertungen aus früheren Berichten stammen und sich bis zum tatsächlichen Börsengang ändern können. Preis und Anzahl der angebotenen Aktien waren zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen noch nicht festgelegt.

Ausblick

Die Einführung der Klasse-F-Aktie und der Anthropic Founders LLC setzt die Zustimmung der Aktionäre zu einer neuen Unternehmensstruktur voraus. Der Börsengang selbst soll noch in diesem Jahr erfolgen, wobei Preis und Anzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Unterlageneinreichung noch nicht festgelegt waren. Ob und wann die Struktur tatsächlich wirksam wird, hängt vom weiteren Verfahren und vom Vollzug des IPOs ab. Konkrete Termine über den bereits berichteten Zeitrahmen hinaus nannte die Quelle nicht.

Kurz erklärt

  • Klasse-F-Aktie: Eine spezielle Aktiengattung, die ihrem Halter ein fest definiertes, besonders hohes Stimmrecht bei Aktionärsabstimmungen einräumt.
  • Stimmrechtsmehrheit: Die Mehrheit der Stimmen auf einer Hauptversammlung, mit der sich Beschlüsse durchsetzen lassen, unabhängig vom Anteil am Kapital.
  • Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse, mit dem es Kapital von öffentlichen Investoren aufnimmt.
AnthropicBörsengangKlasse-F-AktieStimmrechteDario AmodeiIPOGründerkontrolleClaude

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  3. Tesla nach Q3-Zahlen: Warum die Aktie trotz Rabatt teuer bleibt
  4. Shell und Exxon verkaufen Chemiekonzern Infineum für 8 Milliarden Dollar
  5. General Motors kündigt Liefervertrag: Rechtsstreit mit Vacuumschmelze

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.