ANZEIGE

Xatśūll First Nation kündigt Abkommen mit Spanish Mountain Gold

Die Xatśūll First Nation beendet ihre Vereinbarungen mit Spanish Mountain Gold; die Aktie des Goldentwicklers verliert 14,7 Prozent.

•• 5 Min
Xatśūll First Nation kündigt Abkommen mit Spanish Mountain Gold

Die Xatśūll First Nation aus der Cariboo-Region im zentralen Binnenland der kanadischen Provinz British Columbia hat am Donnerstag mitgeteilt, dass sie ihre Vereinbarungen mit Spanish Mountain Gold (TSX-V: SPA) gekündigt hat. Das Unternehmen treibt in dem Gebiet sein gleichnamiges Goldprojekt voran. Die Aktien von Spanish Mountain Gold reagierten deutlich negativ: Zum Marktschluss in Toronto notierten die Papiere 14,7 Prozent im Minus. Die Marktkapitalisierung des Unternehmens beläuft sich auf 135,4 Millionen kanadische Dollar (98,1 Millionen US-Dollar).

Die Kündigung betrifft zwei Vereinbarungen, die die indigene Gemeinschaft und das Bergbauunternehmen in den Jahren 2012 und 2021 geschlossen hatten. Beide dienten dazu, Verhandlungen über eine sogenannte Beziehungsvereinbarung für das geplante Bergwerk am Spanish Mountain zu unterstützen. Eine solche Beziehungsvereinbarung wurde jedoch nie finalisiert. Nach Angaben der Xatśūll hat das Projekt seitdem erhebliche und grundlegende Veränderungen erfahren.

Die zeitliche Abfolge der Kündigung ist dabei zweistufig: Bereits im April 2026 informierte die Xatśūll Spanish Mountain Gold formell darüber, dass sie das Engagement-Protokoll aus dem Jahr 2021 mit sofortiger Wirkung beendet. Im September 2026 teilte sie dem Unternehmen dann mit, dass sie auch das Protokollabkommen aus dem Jahr 2012 kündigt. Damit bestehen zwischen Spanish Mountain Gold und der Xatśūll First Nation keine weiteren Vereinbarungen mehr.

Die Details

Die Xatśūll begründet den Schritt in ihrer Pressemitteilung mit der veränderten Projektlage. „Infolgedessen spiegeln die früheren Vereinbarungen weder das vorgeschlagene Projekt wider noch bieten sie den notwendigen Rahmen, um eine kooperative und für beide Seiten vorteilhafte Beziehung zwischen Xatśūll und SMG zu unterstützen“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinschaft. Die ursprünglichen Vereinbarungen aus den Jahren 2012 und 2021 seien vor diesem Hintergrund nicht mehr tragfähig.

Kúkwpi7 (Häuptling) Rhonda Phillips unterstrich die Bedeutung des Gebiets für ihre Gemeinschaft: „Spanish Mountain ist ein Ort, an dem sich Mitglieder der Xatśūll weiterhin zum Sammeln von Nahrungsmitteln und Heilpflanzen treffen, mit der Familie zelten, das Land zur Erholung und für das kulturelle Wohlbefinden nutzen und lebendige Verbindungen zu spirituell und kulturell bedeutenden Orten aufrechterhalten.“ Zugleich stellte sie klar: „Xatśūll unterstützt eine nachhaltige Ressourcenentwicklung, die die Rechte der First Nations wahrt und die Länder und Gewässer schützt, die unser Volk seit Anbeginn der Zeit bewirtschaftet. Wir werden bewusst darüber entscheiden, wie industrielle Aktivitäten in einem Gebiet stattfinden, das für unsere Nation von solcher kultureller, spiritueller und ökologischer Bedeutung ist.“

Spanish Mountain Gold selbst gab am Donnerstag keine Stellungnahme zu der Kündigung ab. In einer Veröffentlichung vom 21. September erklärte das Unternehmen jedoch, dass es die Bestätigung der Provinzbehörden erhalten habe, den zuvor pausierten Prozess der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Genehmigungswillfährigkeit wieder aufzunehmen. „Von März bis August 2026 hat SMG eng mit dem BC Environmental Assessment Office, der Impact Assessment Agency of Canada, beteiligten indigenen Nationen und lokalen Gemeinden zusammengearbeitet, um im August die Genehmigung der BCEAO zu erhalten, die zuvor pausierten kombinierten provincialen und föderalen Prozesse der Umweltverträglichkeitsprüfung wieder aufzunehmen“, so das Unternehmen.

Für den weiteren Fahrplan des Projekts nannte Spanish Mountain Gold konkrete Eckpunkte: „Aufgrund dessen und vorbehaltlich der Ergebnisse geotechnischer und Enteignungsbohrungen befindet sich SMG auf Kurs, um einen aktualisierten Entwurf der Detaillierten Projektbeschreibung (DPD) im vierten Quartal und die formelle Einreichung der DPD im ersten Quartal 2027 abzuschließen.“ Der Zeitplan für das Genehmigungsverfahren steht damit, während die Beziehung zu einer der betroffenen indigenen Gemeinschaften nun ohne vertragliche Grundlage auskommen muss.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 09.06.2026 berichtete aktien.news über ein Gerichtsurteil zum KSM-Projekt von Seabridge Gold im sogenannten Goldenen Dreieck in British Columbia. Der Oberste Gerichtshof der Provinz bestätigte dabei die Feststellung der Umweltprüfungsbehörde (EAO), dass das Projekt zum 24. Juli 2024 als wesentlich begonnen galt, stellte jedoch einen Verfahrensmangel fest, weil die Behörde indigene Belange nicht ausreichend berücksichtigt habe. Der Fall zeigt, wie eng Genehmigungsverfahren in British Columbia mit der Konsultation indigener Gemeinschaften verknüpft sind.

Am 15.06.2026 meldete aktien.news starke Bohrergebnisse von Spanish Mountain Gold aus dem laufenden Machbarkeits-Bohrprogramm 2025–2026. Das Unternehmen veröffentlichte Analysen aus acht Diamantbohrlöchern seines Projekts im Cariboo Gold Corridor; bis dahin waren rund 28.500 Meter an Bohrungen abgeschlossen, davon 13.400 Meter im geplanten 60.000-Meter-Programm der Machbarkeitsstudie 2026.

Am 14.07.2026 folgte der nächste Bericht: Spanish Mountain Gold veröffentlichte Analyseergebnisse aus sieben Diamantkernbohrungen, die die Orca-Verwerfung deutlich erweiterten. Das Programm war im März 2026 gestartet, bis dahin waren rund 17.143 Meter abgeschlossen. Ziel war es, das Vertrauen in die bestehenden Ressourcen durch Infill-Bohrungen zu erhöhen und die Mineralressource zu erweitern.

Am 15.09.2026 berichtete aktien.news schließlich, dass die Osisko Gold Group die behördliche Genehmigung für ihr Cariboo-Goldprojekt in Zentral-Britisch-Kolumbien erhalten hat. Der erste Goldguss dieser unterirdischen Mine soll Anfang 2029 erfolgen. Die Region Cariboo ist damit Schauplatz mehrerer paralleler Goldbergbau-Vorhaben mit unterschiedlichem Genehmigungsstand.

Was das für Anleger bedeutet

Für Aktionäre von Spanish Mountain Gold ist die Kündigung ein Rückschlag, der sich unmittelbar im Kurs niedergeschlagen hat. Der Abschlag von 14,7 Prozent zum Handelsschluss in Toronto zeigt, dass der Markt die fehlende vertragliche Basis mit der Xatśūll First Nation als Risiko für den weiteren Projektverlauf bewertet. Bei Bergbauprojekten in British Columbia ist die Zustimmung oder zumindest der konstruktive Dialog mit betroffenen First Nations ein zentraler Faktor im Genehmigungsprozess.

Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass Spanish Mountain Gold nach eigenen Angaben die Genehmigung zur Wiederaufnahme der zuvor pausierten Umweltverträglichkeitsprüfung erhalten hat und einen Zeitplan für die Detaillierte Projektbeschreibung vorlegt. Das Unternehmen hat zur Kündigung selbst keine Stellungnahme abgegeben, sodass offen ist, wie es auf den Schritt der Xatśūll reagieren wird. Anleger sollten die weitere Berichterstattung des Unternehmens sowie den Fortgang des Genehmigungsverfahrens aufmerksam verfolgen. Dies ist keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung.

Ausblick

Konkrete Termine nennt bislang nur Spanish Mountain Gold: Der aktualisierte Entwurf der Detaillierten Projektbeschreibung soll im vierten Quartal abgeschlossen werden, die formelle Einreichung der DPD ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Beides steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse geotechnischer und Enteignungsbohrungen. Die Xatśūll First Nation hat ihrerseits keine Angaben dazu gemacht, ob und unter welchen Bedingungen sie wieder Gespräche mit dem Unternehmen aufnehmen würde.

Kurz erklärt

  • First Nation: Indigene Gemeinschaft in Kanada, die über eigene Rechte an Land und Ressourcen verfügt und bei Bergbauvorhaben konsultiert werden muss.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Behördliches Verfahren, das die Folgen eines großen Projekts für Umwelt und Gemeinschaften bewertet, bevor Genehmigungen erteilt werden.
  • Detaillierte Projektbeschreibung (DPD): Ausführliches Dokument, mit dem ein Unternehmen sein Vorhaben bei den Genehmigungsbehörden einreicht.
  • Marktkapitalisierung: Gesamtwert aller frei handelbaren Aktien eines Unternehmens an der Börse.
Spanish Mountain GoldXatśūll First NationBritish ColumbiaGoldprojekt KanadaTsx-V SpaUmweltverträglichkeitsprüfungBergbau AktienCariboo

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.