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US-Gericht verurteilt Einwanderungsbehörde wegen Verweigerung von Anwaltsbesuchen

Bundesrichterin ordnet sofortigen Zugang zu Rechtsberatung für Tausende Inhaftierte in Minnesota an

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US-Gericht verurteilt Einwanderungsbehörde wegen Verweigerung von Anwaltsbesuchen

Eine US-Bundesrichterin hat die amerikanische Einwanderungs- und Zollbehörde ICE scharf gerügt und angeordnet, inhaftierten Migranten in Minnesota den Zugang zu ihren Anwälten zu ermöglichen. Die von Präsident Trump ernannte Richterin Nancy Brasel stellte fest, dass die Behörde während der jüngsten Razziawelle systematisch den Kontakt zwischen Tausenden Inhaftierten und ihren Rechtsvertretern verhindert hatte.

Die Richterin kritisierte die Praktiken während der sogenannten "Operation Metro Surge" als verfassungswidrig. Besonders bemängelte sie die Politik der ICE, Inhaftierte ohne Vorankündigung in andere Bundesstaaten zu verlegen und ihnen Telefongespräche mit ihren Anwälten zu verweigern. Diese Maßnahmen würden den Zugang zum Rechtsbeistand "nahezu auslöschen", so Brasel in ihrem Urteil vom Donnerstag.

Die vorläufige gerichtliche Anordnung gilt zunächst für 14 Tage und untersagt der Regierung, Inhaftierte schnell aus Minnesota zu verlegen. Zudem müssen Anwaltsbesuche und vertrauliche Telefongespräche zwischen Inhaftierten und ihren Rechtsvertretern ermöglicht werden. Das Urteil erging in einer Sammelklage, die Ende Januar im Namen der Betroffenen eingereicht worden war.

Behörde verliert Überblick über Inhaftierte

Die Richterin stellte gravierende Missstände fest: Inhaftierte wurden teilweise so häufig verlegt, dass die ICE selbst den Überblick über deren Aufenthaltsort verlor. Die meisten Betroffenen werden zunächst im Bishop Henry Whipple Federal Building in Minneapolis festgehalten, bevor sie ohne Ankündigung in andere Bundesstaaten transportiert werden. Ein dokumentierter Fall zeigt einen 20-jährigen Asylbewerber mit gültiger Arbeitserlaubnis, der innerhalb von 18 Tagen von Minnesota nach Texas, dann nach New Mexico und wieder zurück verlegt wurde.

Die Haftbedingungen sind laut Gerichtsurteil unzureichend: In einem Internierungslager mussten sich 72 Inhaftierte in einer Sammelzelle zwei Klapphandys teilen. Jedem standen maximal zwei Minuten Telefonzeit zur Verfügung. Zudem fanden Gespräche oft in öffentlichen Bereichen statt, wo ICE-Personal und andere Inhaftierte mithören konnten – eine klare Verletzung der Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt.

Regierung weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher des US-Heimatschutzministeriums DHS bestritt die Vorwürfe und erklärte, Inhaftierte hätten Zugang zu Telefonen. Auch eine "Überbelegung" des Bundesgebäudes in Minneapolis wurde bestritten. Die ICE räumte zwar das verfassungsmäßige Recht auf Rechtsbeistand ein, gab jedoch an, keine Politik zu verfolgen, die Inhaftierte von ihren Anwälten fernhalte.

Richterin Brasel wies diese Argumentation zurück. Die Kläger hätten "substanzielle und spezifische Beweise" für ihre Haftbedingungen vorgelegt, während die Erklärungen der ICE "dürftig" seien. Besonders kritisierte sie die Behauptung mangelnder Ressourcen: "Die Beklagten haben erhebliche Mittel aufgewendet, um Tausende von Agenten nach Minnesota zu entsenden und Tausende von Menschen festzunehmen", schrieb Brasel. "Die Beklagten können nicht plötzlich einen Ressourcenmangel geltend machen, wenn es darum geht, die verfassungsmäßigen Rechte der Inhaftierten zu schützen."

Grundrechte nicht verhandelbar

Democracy Forward, die gemeinnützige Organisation hinter der Klage, bezeichnete das Recht auf einen Anwalt als nicht "optional". Präsidentin Skye Perryman warf dem DHS vor, Menschen in einem Gebäude festzuhalten, das nie für langfristige Inhaftierung vorgesehen war, sie heimlich zu verlegen und den Zugang zu Rechtsbeistand zu blockieren – "in dem bewussten Bemühen, sich der Rechenschaftspflicht zu entziehen".

Der Fall des 20-jährigen Asylbewerbers verdeutlicht die Problematik: Obwohl eine gerichtliche Anordnung seine Freilassung nach fünf Tagen vorsah, wurde er erst nach 18 Tagen entlassen. ICE-Beamte teilten ihm weder mit, warum er inhaftiert noch warum er wieder freigelassen wurde. Das Verfahren wird in den kommenden Wochen fortgesetzt.

ICEEinwanderungsbehördeAnwaltsrechtMinnesotaMigrationspolitik

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