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UN erweitern Liste: 61 neue Firmen mit Siedlungsbezug im Westjordanland

Das UN-Menschenrechtsbüro hat 61 weitere Unternehmen in seine Datenbank zu israelischen Siedlungen aufgenommen – nun 214 Firmen.

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UN erweitern Liste: 61 neue Firmen mit Siedlungsbezug im Westjordanland

Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat am Freitag in Genf seine Datenbank zu Unternehmen erweitert, die in israelischen Siedlungen im Westjordanland tätig sind. 61 Firmen kamen neu hinzu, womit die Liste nun 214 Unternehmen umfasst. Die UN bewertet die Siedlungen in dem Gebiet als illegal.

Die Datenbank gilt als hochsensibel, weil aufgeführte Firmen zum Ziel von Boykott- oder Desinvestitionsmaßnahmen werden könnten. Mit solchen Schritten soll Druck auf Israel wegen der Ausweitung der Siedlungen ausgeübt werden. In dem Gebiet leben mehr als 3 Millionen Palästinenser. Erstmals veröffentlicht wurde die Liste im Jahr 2020.

Die Mehrheit der gelisteten Unternehmen stammt aus Israel. Vertreten sind aber auch Firmen aus zehn weiteren Ländern, darunter Frankreich, Deutschland, China und die USA. Die Entscheidung berührt damit auch europäische und deutsche Investoreninteressen.

Die Details

Unter den neu hinzugefügten Unternehmen nennt die UN den israelischen Pestizidhersteller ADAMA, der Teil der chinesisch kontrollierten Syngenta Group ist. Ebenfalls neu auf der Liste steht die in Israel ansässige Immobilien-Investmentholding Alony Hetz. Hinzu kommt die spanische Logistikfirma Salvat Logistica.

Salvat Logistica erklärte, das Unternehmen sei nicht über eine Untersuchung informiert worden. Die Aufnahme in die Liste sei „überraschend und völlig unvereinbar mit den Fakten“. Ein Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros hielt dem entgegen, Salvat sei zusammen mit allen anderen Firmen kontaktiert worden und habe die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen.

Bereits auf der Liste stehen nach Angaben der UN die Reiseagentur Expedia und die Plattform für private Unterkünfte Airbnb. Expedia hatte zuvor erklärt, dass die Angebote in den von ihr als „umstrittene Gebiete“ bezeichneten Regionen klar gekennzeichnet seien. Sie entsprächen den internationalen Gesetzen und Sanktionen und unterlägen einer verstärkten Sorgfaltspflicht, die an den Standards der Vereinten Nationen ausgerichtet sei.

Das UN-Menschenrechtsbüro bewertete Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, darunter Energie, Lebensmittel, Gastgewerbe, Transport und Landwirtschaft. Grundlage waren vertrauliche Eingaben an das UN-Menschenrechtsbüro. Rund 60 weitere Unternehmen wurden ebenfalls geprüft, aber nicht aufgenommen, weil sie die Kriterien der Vereinten Nationen für eine Beteiligung an Aktivitäten, die das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung verletzen, nicht erfüllten.

Laut der Website der Vereinten Nationen zählen zu diesen Kriterien beispielsweise die Lieferung von Abrüstungsgeräten zur Zerstörung palästinensischer Gebäude, die Bereitstellung von Überwachungsdiensten für Siedlungen sowie andere Dienstleistungen wie Transport, die deren Fortbestand unterstützen. Andere Unternehmen wurden dagegen von der ursprünglichen Liste gestrichen, nachdem sie eine Neubewertung beantragt hatten – darunter die britisch registrierte Online-Reiseplattform Opodo und die in Spanien ansässige Online-Reiseagentur eDreams. Die UN kam zu dem Schluss, dass vernünftige Gründe für die Annahme vorliegen, dass diese Unternehmen nicht länger an den Aktivitäten beteiligt waren, die früher ihre Aufnahme gerechtfertigt hätten. eDreams hatte im vergangenen Jahr erklärt, man habe sich zurückgezogen und werde weiterhin die Anzeige von Unterkünften in illegalen israelischen Siedlungen blockieren, da einige automatisch auf der Website erschienen seien, nachdem Eigentümer sie hochgeladen hatten.

Israel, das das Westjordanland eher als umstritten denn als besetzt betrachtet, hatte zuvor erklärt, die Liste diffamiere Unternehmen, die legal arbeiteten, auf unfaire Weise. „Dies ist ein verzerrter Mechanismus – geschaffen von einer tief fehlerhaften Organisation mit einer automatischen Mehrheit gegen Israel“, hieß es am Freitag seitens der diplomatischen Vertretung Israels. Die Datenbank diene der „Verfolgung“ des jüdischen Staates, so die Vertretung weiter.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 21.09.2026 berichtete aktien.news, dass der Nahost-Konflikt die Märkte belastet und sich im Vorfeld der UN-Generalversammlung in New York der seit sieben Monaten andauernde Konflikt zwischen den USA und dem Iran weiter zuspitzt. US-Präsident Donald Trump hatte gegenüber Fox News erklärt, er sei grundsätzlich offen für ein Treffen mit dem iranischen Präsidenten Masoud Pezeshkian am Rande des Gipfels. Die iranische Führung reagierte umgehend mit scharfer Rhetorik. Der aktuelle UN-Schritt fällt damit in eine Phase erhöhter geopolitischer Anspannung in der Region.

Ein vergleichbares Muster zeigt ein früherer Bericht: Am 31.07.2026 meldete aktien.news, dass die USA Importverbote gegen 43 weitere chinesische Unternehmen verhängt haben. Grundlage war der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA), ein US-Gesetz zur Verhinderung uigurischer Zwangsarbeit. Die betroffenen Firmen wurden in die sogenannte „Entity List“ des Gesetzes aufgenommen, was ihre Waren vom amerikanischen Markt ausschließt. Auch dort ging es um eine öffentlich geführte Unternehmensliste mit unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Konzerne.

Im Westjordanland selbst hat mit der Zunahme von Siedlervorposten auch ein Anstieg der Angriffe von Siedlern auf Palästinenser eingesetzt. Das veranlasste Großbritannien, Frankreich und Kanada dazu, in diesem Monat Importe aus den Siedlungen zu boykottieren. Die Palästinenser wollen, dass das Westjordanland Teil eines zukünftigen unabhängigen Heimatlandes wird. Die nationalistische Regierung von Premierminister Benjamin Netanyahu unterstützt jedoch weitgehend die Siedler. Der Bau von Siedlungen wurde seit dem Angriff der militanten Hamas-Gruppe auf Israel im Oktober 2023 und dem daraus resultierenden Krieg im Gaza-Streifen stark ausgeweitet.

Was das für Anleger bedeutet

Für Investoren ist die Datenbank vor allem ein Risikofaktor. Wer in gelistete Unternehmen investiert ist, muss damit rechnen, dass diese in den Fokus von Boykott- und Desinvestitionskampagnen geraten. Das kann die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen belasten und institutionelle Anleger unter Druck setzen, sich aus entsprechenden Engagements zurückzuziehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Nennung von ADAMA, das zur chinesisch kontrollierten Syngenta Group gehört. Damit reicht die Liste über israelische Emittenten hinaus in einen global aufgestellten Agrarchemiekonzern hinein. Auch die Immobilien-Investmentholding Alony Hetz und die spanische Salvat Logistica stehen nun namentlich auf der Datenbank. Die bereits früher gelisteten Namen Expedia und Airbnb zeigen zudem, dass auch große internationale Plattformkonzerne betroffen sein können.

Bemerkenswert ist die Dynamik in beide Richtungen: Unternehmen können eine Neubewertung beantragen und von der Liste gestrichen werden, wie die Fälle Opodo und eDreams belegen. Umgekehrt wurden rund 60 geprüfte Firmen nicht aufgenommen, weil sie die Kriterien nicht erfüllten. Für Anleger bedeutet das, dass die Zugehörigkeit zur Liste kein statischer Status ist. Eine pauschale Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten; entscheidend ist die individuelle Betroffenheit und die Frage, wie stark ein Unternehmen wirtschaftlich von den beanstandeten Aktivitäten abhängt.

Ausblick

Die UN bewertet weiterhin Unternehmen anhand vertraulicher Eingaben und prüft Anträge auf Neubewertung. Firmen, die ihre Aktivitäten einstellen, können – wie im Fall von Opodo und eDreams – von der Liste gestrichen werden. Auf politischer Ebene bleibt der Druck hoch: Großbritannien, Frankreich und Kanada haben in diesem Monat Importe aus den Siedlungen boykottiert. Israel hat angekündigt, die Datenbank weiterhin als unfair und politisch motiviert zu kritisieren. Wie sich der Siedlungsbau und die damit verbundenen wirtschaftlichen Verflechtungen entwickeln, hängt maßgeblich von der weiteren politischen Lage in der Region ab.

Kurz erklärt

  • Datenbank des UN-Menschenrechtsbüros: Eine öffentlich geführte Liste von Unternehmen, die nach Einschätzung der Vereinten Nationen mit Aktivitäten in israelischen Siedlungen verbunden sind.
  • Desinvestition: Der Rückzug von Anlegern aus bestimmten Unternehmen oder Wertpapieren, häufig aus politischen oder ethischen Gründen.
  • Boykott: Der organisierte Verzicht auf Waren oder Dienstleistungen bestimmter Anbieter, um wirtschaftlichen Druck auszuüben.
  • Siedlungen: Von Israel errichtete Wohn- und Wirtschaftsstandorte im Westjordanland, deren völkerrechtlicher Status umstritten ist.
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