ANZEIGE

Trump und Xi: Vom Zollkrieg zur fragilen Handelspause

Ein Rückblick auf die Eskalation und die zähen Verhandlungen zwischen den USA und China.

•• 3 Min
Trump und Xi: Vom Zollkrieg zur fragilen Handelspause

Chinas Staatschef Xi Jinping trifft sich am Donnerstag im Weißen Haus mit US-Präsident Donald Trump zu Gesprächen, die darauf abzielen, eine fragile Handelsruhe auf Kurs zu halten, die im November ausläuft. Anleger und Analysten beobachten die Begegnung genau, auch wenn beide Seiten die Erwartungen an große Durchbrücke gedämpft haben.

Der Handelskonflikt zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt hat sich über mehr als anderthalb Jahre hingezogen und war von immer neuen Eskalationsstufen geprägt. Ein Rückblick auf die wichtigsten Momente.

Der Beginn: Zölle und Vergeltung

Im Februar 2025 verhängte Trump als eine seiner ersten Amtshandlungen einen 10-Prozent-Zoll auf chinesische Waren. Als Begründung dienten Bedenken hinsichtlich Fentanyl und Einwanderung. China reagierte umgehend mit Abgaben auf US-amerikanische Kohle, LNG, Rohöl und Autos sowie mit Exportbeschränkungen für fünf Metalle, die für die Verteidigung und die saubere Energieerzeugung von entscheidender Bedeutung sind.

Nur einen Monat später, im März 2025, verdoppelten die USA die fentanylbezogenen Zölle auf China auf 20 Prozent. Peking erwiderte dies mit 10 bis 15 Prozent Abgaben auf US-amerikanische landwirtschaftliche Produkte, wovon Exporte im Wert von 21 Milliarden Dollar betroffen waren.

Der „Liberation Day" und die Eskalationsspirale

Im April 2025 kündigte Trump umfassende „Liberation Day"-Zölle an, darunter 34 Prozent auf China, die ab dem 9. April gelten sollten. China reagierte mit entsprechenden Gegenmaßnahmen, und beide Seiten eskalierte die Situation in rasantem Tempo: Die US-Zölle stiegen auf 84 und dann auf 125 Prozent, Chinas Zölle zogen ebenfalls auf 84 und dann auf 125 Prozent nach. Peking beschränkte zudem die Exporte von Seltenerdmetallen und warnte seine Bürger vor Reisen in die USA.

Erste Entspannung und erneute Spannungen

Im Mai 2025 mündeten Gespräche in Genf in einer 90-tägigen Pause. Die USA senkten ihre Zölle auf chinesische Waren von 145 auf 30 Prozent, während China seine Zölle von 125 auf 10 Prozent reduzierte. Diese Pause wurde im August um weitere 90 Tage verlängert.

Doch bereits im Oktober 2025 weitete China die Kontrollen für Seltenerd-Exporte aus. Trump reagierte mit einem zusätzlichen 100-Prozent-Zoll und Exportkontrollen für kritische Software und drohte gleichzeitig mit Beschränkungen für Boeing-Teile. Später im selben Monat erzielten Trump und Xi nach Gesprächen in Südkorea eine erneute Handelsruhe. Trump stimmte zu, die Zölle zu senken, im Gegenzug dafür, dass Peking den Umgang mit Fentanyl-Vorläufern verschärft, die Sojabohnenkäufe wieder aufnimmt und die Kontrollen für Seltenerd-Exporte aussetzt.

Juristische und diplomatische Wendungen

Im Februar 2026 sprach sich der Oberste Gerichtshof der USA gegen Trumps Notstandszölle aus und kippte die fentanylbezogenen Zölle auf China sowie das reziproke Zollregime. Trump reagierte mit einem temporären globalen 10-Prozent-Zoll auf Basis eines anderen Gesetzes.

Im Mai 2026 besuchte Trump Peking zu einem Gipfeltreffen mit Xi. Beide Seiten kündigten Pläne zur Gründung neuer Handels- und Investitionsräte an, während China den Kauf von Boeing-Jets und US-amerikanischen landwirtschaftlichen Produkten zusagte.

Die jüngste Entwicklung

Im Juli 2026 verhängten die USA neue 12,5-Prozent-Zölle auf Waren aus 60 Handelspartnern, einschließlich China. Grund waren Vorwürfe, diese Länder hätten Importe, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht eingedämmt.

Nun, im September 2026, ist Trump Gastgeber für Xi im Weißen Haus. Während beide Seiten die Erwartungen an große Durchbrücke gedämpft haben, beobachten Anleger und Analysten gespannt, ob es zu einer Verlängerung der Handelsruhe kommt. Das Treffen könnte richtungsweisend für die weitere Entwicklung der globalen Handelsbeziehungen sein.

TrumpXi JinpingHandelskriegZölleUsa-ChinaHandelsruheFentanylSeltenerdmetalle

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.