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Telekom plant Ausbau des Autobahn-Mobilfunknetzes

400 zusätzliche Funkstandorte entlang der 13.000 Kilometer langen Autobahnstrecke

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Telekom plant Ausbau des Autobahn-Mobilfunknetzes

Die Deutsche Telekom hat angekündigt, ihr Mobilfunknetz entlang der deutschen Autobahnen deutlich zu verbessern. In den kommenden Jahren soll die Leistung des Netzes nahezu verdoppelt werden, um eine durchgehende 5G-Netzqualität zu erreichen. Das Bonner Unternehmen plant den Bau von 400 zusätzlichen Funkstandorten entlang der 13.000 Kilometer langen Autobahnstrecken sowie die Modernisierung bestehender Anlagen. Durch diese Maßnahmen strebt die Telekom an, die Surf-Geschwindigkeit zu erhöhen und die Anzahl der Gesprächsabbrüche zu minimieren.

Derzeit betreibt die Telekom entlang der Autobahnen rund 6.000 Standorte. Im Zuge des Ausbaus soll die Übertragungsrate von derzeit mindestens 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2027 nahezu verdoppelt werden. Das Ziel besteht darin, eine durchgehende 5G-Netzqualität oder zumindest LTE mit einer Mindestgeschwindigkeit von 200 Megabit pro Sekunde zu gewährleisten.

Um den Ausbau effizient voranzutreiben, hat die Telekom eine Vereinbarung mit der bundeseigenen Autobahn GmbH getroffen. Diese sieht eine vereinfachte Standortsuche sowie schnellere Bauplanung vor. Zukünftig sollen der Telekom Flächen direkt neben der Fahrbahn zur Verfügung gestellt werden, um den Bau neuer Mobilfunkmasten an Böschungen, Rastplätzen oder Bauhöfen zu ermöglichen.

Die Bundesgesellschaft plant ähnliche Vereinbarungen mit den anderen beiden deutschen Netzbetreibern Vodafone und Telefónica (O2). Das flächendeckende 5G-Netz entlang der Autobahnen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, um die Entwicklung autonomer, vernetzter und nachhaltiger Mobilität zu unterstützen, erklärte Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium.

Die Vereinbarung der Telekom geht über die staatlichen Ausbaupflichten hinaus. Gemäß den Vorgaben der Frequenzauktion 2019 sind die Netzbetreiber verpflichtet, ab Anfang 2023 eine Mindestübertragungsrate von 100 Megabit pro Sekunde entlang aller Autobahnen zu gewährleisten. Alle drei Netzbetreiber haben der Bundesnetzagentur gemeldet, dass sie diese Pflicht erfüllen. Derzeit prüft die Aufsichtsbehörde die Einhaltung dieser Vorgabe.

Trotz der geplanten Verbesserungen können entlang der Autobahnen weiterhin Funklöcher auftreten. Die Netzagentur erlaubt Ausnahmen von der Netzabdeckungspflicht in Fällen, in denen ein Ausbau "rechtlich und tatsächlich" nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Grundstückseigentümer bereit ist, sein Land als Standort für Mobilfunkmasten zur Verfügung zu stellen. Auch in Naturschutzgebieten oder in Tunneln kann die Verbindung beeinträchtigt sein.

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