ANZEIGE

Südafrikas Minenminister fordert Rechenschaft bei Null-Schadens-Ziel

Gwede Mantashe drängt auf mehr Sicherheit, während die Todeszahlen im Bergbau sinken.

•• 3 Min
Südafrikas Minenminister fordert Rechenschaft bei Null-Schadens-Ziel

Südafrikas Minister für Mineral- und Erdölressourcen, Gwede Mantashe, hat die Bergbauindustrie zu mehr Rechenschaft aufgerufen, während die Branche weiterhin ihr Ziel der „Zero Harm“ (Null Schädigungen) verfolgt. Auf dem Mine Health and Safety Summit am 17. September präsentierte er die aktuellen Sicherheitsdaten und forderte entschlossene Maßnahmen.

Die Branche habe im Jahr 2024 insgesamt 42 Todesfälle verzeichnet – die niedrigste Zahl an tödlichen Unfällen in der Geschichte des südafrikanischen Bergbaus. Im Jahr 2025 verbesserte sich dieser Rekordwert weiter auf 41 Todesfälle. „Auch wenn wir diese Fortschritte anerkennen, müssen wir im Gedächtnis behalten, dass es sich hierbei nicht nur um Zahlen handelt. Es sind Menschenleben, die bei der Erfüllung ihrer Pflichten verloren gegangen sind. Es waren Ernährer, die Familien zurückließen, die sich selbst versorgen mussten“, sagte Mantashe.

Todesfälle nach Sektoren im Jahr 2024

Die Statistik für 2024 zeigt eine ungleiche Verteilung der tödlichen Unfälle über die verschiedenen Bergbausektoren. Der Platinsektor verzeichnete mit 18 Todesfällen die höchste Zahl, gefolgt vom Goldsektor mit 12 Fällen. Die Kohlebranche meldete sechs Todesfälle, der Chromsektor drei, der Diamantensektor zwei und andere Minen einen Todesfall.

Im Jahr 2025 verschob sich das Bild: Gold war mit 21 Todesfällen der größte Verursacher, gefolgt von Platin mit 11, Chrom mit drei und Kohle mit zwei. Bedauerlicherweise stieg die Zahl der Todesfälle im südafrikanischen Bergbau laut Mantashe bis zum 14. September dieses Jahres bereits auf 49 an. Davon werden drei als sonstige Todesfälle klassifiziert, bei denen die Todesursache noch nicht ermittelt wurde.

„Daher fordern wir die Industrie auf, die Ermittlungen in diese Todesfälle zu beschleunigen und die endgültige Feststellung der Todesursachen zeitnah abzuschließen. Die Klärung der Umstände jedes einzelnen Todesfalls ist entscheidend, um präventive Maßnahmen zu stärken und unser kollektives Engagement für Zero Harm voranzubringen“, so Mantashe.

Bis zum 14. September dieses Jahres entfielen auf den Platinsektor 18 Todesfälle, gefolgt von Gold mit 17 und Diamanten mit fünf. Platin und Gold machten zusammen mehr als 70 Prozent aller in diesem Jahr verzeichneten Todesfälle aus, was die anhaltende Konzentration tödlicher Risiken in diesen beiden Sektoren verdeutlicht.

Herausforderungen: Vertragsarbeiter und Liquidationen

Mantashe hob verschiedene Herausforderungen hervor, die dringend angegangen werden müssten. Dazu gehört das Thema Vertragsarbeit. Der Minister erklärte, dass Statistiken eine Korrelation zwischen dem Anstieg der Anzahl von Vertragsarbeitern in den Minen und dem Anstieg der Todesfälle aufzeigen. Eine weitere aufkommende Herausforderung sei das Problem der Minenarbeiter, die auf dem Weg zur und von der Arbeit ums Leben gekommen seien.

Zudem merkte der Minister an, dass ebenfalls ein wichtiges Anliegen behandelt werden müsse: Das Verhalten von Mineneigentümern, die nach einem Unfall in ihren Betrieben Liquidation beantragten, um die Verantwortung abzuwälzen. „Diese Themen bleiben uns ein Dorn im Auge und unterstreichen die Notwendigkeit nachhaltiger und umfassender Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen in den südafrikanischen Minen“, sagte er.

Psychische Gesundheit und Eigenverantwortung

Mantashe fügte hinzu, dass nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich psychischer Erkrankungen, weiterhin eine Hauptursache für medizinische Arbeitsunfähigkeit und Todesfälle in der Branche darstellten. „Wenn wir die Gesundheit und Sicherheit der Minenarbeiter verbessern und unser Ziel von Zero Harm erreichen wollen, müssen wir gemeinsam daran arbeiten, diese Herausforderungen anzugehen, eine Kultur der Gesundheit und des Wohlbefindens zu fördern und sicherzustellen, dass die Arbeiter die notwendige Unterstützung und Pflege erhalten“, forderte er.

Der Gipfel müsse über eine bloße Bewertung der Fortschritte hinausgehen. „Wir müssen zu einem klaren Aktionsplan übergehen, der uns zu Zero Harm führt“, sagte er und betonte, dass die Arbeitnehmer auch Verantwortung für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit übernehmen müssten.

Mantashe wies darauf hin, dass das Mine Health and Safety Act jedem Minenarbeiter das gesetzliche Recht gibt, einen gefährlichen Arbeitsplatz zu verlassen oder dessen Betreten zu verweigern – unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit- oder Vertragsarbeiter handelt. „Es ist Ihr Recht. Machen Sie Gebrauch davon. Tun Sie dies für Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit“, appellierte er an die Arbeiter.

„Als Regierung erneuern wir unser Engagement, mit allen sozialen Partnern – Wirtschaft, Arbeitnehmern und Gemeinden – zusammenzuarbeiten, um die Gesundheit und Sicherheit in unseren Minen durchzusetzen“, schloss der Minister.

Südafrika BergbauZero HarmGwede MantasheMinen SicherheitTodesfälle BergbauPlatinsektorGoldsektorMine Health And Safety

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.