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Südafrika: Rechtsexperten klären Zuständigkeiten im Bergbau-Sicherheitsrecht

ENS-Anwälte analysieren, wann der Mine Health and Safety Act gilt und welche Untersuchungsbefugnisse die Bergbauaufsicht besitzt.

Südafrika: Rechtsexperten klären Zuständigkeiten im Bergbau-Sicherheitsrecht

Bergbauunternehmen in Südafrika stehen vor wichtigen rechtlichen Fragen: Wann gilt der Mine Health and Safety Act (MHSA), und welche Befugnisse haben die Inspektoren der Bergbauaufsicht des Ministeriums für Mineral- und Erdölressourcen (DMPR)? Die Anwaltskanzlei ENS hat diese Fragen in einem Webinar für Mandanten und Partner aufgegriffen und zentrale Zuständigkeitsfragen analysiert.

Die Experten für Bergbau sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz bei ENS, Willem le Roux und Celeste Coles, hielten das Webinar Anfang des Monats ab. Geleitet wurde die Veranstaltung von Pieter Colyn, dem Leiter der Abteilung für Bergbau, Arbeits- und Gesundheitsschutz (MOHS) und Vorstandsmitglied bei ENS.

Abgrenzung zwischen MHSA und OHASA

Im Mittelpunkt des Webinars stand die Frage, wann der MHSA auf einen Betrieb Anwendung findet und wann stattdessen das Occupational Health and Safety Act (OHASA) greift. Le Roux erläuterte, dass der MHSA ausschließlich für Bergwerke, Bergbaugebiete und alle im MHSA definierten Betriebe gilt. Das OHASA hingegen findet auf alle Arbeitsplätze Anwendung – mit Ausnahme jener Arbeitsstätten, die dem MHSA unterliegen, also Bergwerke, Bergbaugebiete und entsprechende Betriebe.

Diese Abgrenzung ist für Unternehmen von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie bestimmt, welche Behörde zuständig ist und welche Vorschriften einzuhalten sind. Für deutsche Investoren und Unternehmen mit Engagements im südafrikanischen Bergbausektor ist ein Verständnis dieser Rechtslage unerlässlich.

Definition von „Bergwerk" ist entscheidend

Ein zentrales Ergebnis des Webinars war die präzise Definition des Begriffs „Bergwerk". Die Experten stellten fest, dass zwei Kategorien von Betrieben als „Bergwerk" eingestuft werden können:

  • Erstens jedes Bohrloch oder jede Ausgrabung in Abraum oder in der Erde, die zum Zweck der Gewinnung eines Minerals vorgenommen wird.
  • Zweitens jeder andere Ort, an dem ein Mineralvorkommen ausgebeutet wird – einschließlich des Bergbaugebiets und aller Gebäude, Strukturen, Maschinen, Bergbauhalden, Zufahrtsstraßen oder Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Suche, Gewinnung, Ausbeutung oder Verarbeitung eines Minerals oder für Gesundheits- und Sicherheitszwecke verwendet werden oder verwendet werden sollen.

Der MHSA deckt damit jede Tätigkeit in einem Gebiet ab, die sich auf die Gewinnung oder Ausbeutung eines Minerals bezieht, sowie alle zugehörigen Gebäude und die dazugehörige Infrastruktur.

Untersuchungen nach Todesfällen im Fokus

Ein weiteres zentrales Thema des Webinars waren aktuelle Entwicklungen nach wichtigen Gerichtsurteilen sowie Fragen zur Durchführung von Untersuchungen und Nachforschungen. Konkret ging es darum, wie vorzugehen ist, wenn eine Person in einem Bergwerk aufgrund einer natürlichen Ursache oder krimineller Handlungen verstorben ist.

Diese Fragen sind für die Praxis hochrelevant, da sie die Befugnisse der DMPR-Inspektoren und die Pflichten der Bergbauunternehmen im Todesfall direkt berühren. Die Klärung dieser Zuständigkeiten schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und hilft Unternehmen, sich korrekt zu verhalten.

Für Bergbauunternehmen, die in Südafrika tätig sind, empfiehlt es sich, die Anwendung des MHSA auf ihren jeweiligen Betrieb sorgfältig zu prüfen und sich mit den Befugnissen der Bergbauaufsicht vertraut zu machen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

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