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Staatliche Familienleistungen: 150 Hilfen, doch viele bleiben ungenutzt

Ein Kind kostet bis zum 18. Geburtstag rund 174.096 Euro – der Staat bietet dafür rund 150 Leistungen.

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Staatliche Familienleistungen: 150 Hilfen, doch viele bleiben ungenutzt

Ein Kind kostet Eltern bis zum 18. Geburtstag rund 174.096 Euro. Diese Zahl hat das Statistische Bundesamt im Jahr 2018 ermittelt. Dem stehen rund 150 staatliche Leistungen gegenüber, mit denen der Staat Familien unterstützt. Doch ein erheblicher Teil dieser Hilfen wird von den Familien gar nicht abgerufen.

Hinter der Förderung steht ein handfestes Interesse des Staates. Die Sozialsysteme sind umlagefinanziert und brauchen Nachwuchs, um dauerhaft zu funktionieren. Familien sichern damit die künftigen Fachkräfte und die Finanzierung der Sozialsysteme. Neben den direkten Ausgaben tragen Eltern aber auch indirekte Kosten: Wer wegen der Kinder weniger arbeitet, verliert Einkommen.

150 Leistungen und ein unübersichtliches System

Die Liste mit rund 150 Leistungen hat das Bundesfamilienministerium vor einigen Jahren erstellt. Sie enthält nach Angaben aus der Quelle auch Bildungspolitik und Leistungen für einkommensschwache Familien. Der Ökonom Martin Werding von der Universität Bochum ordnet das ein: "Diese enorm lange Liste mit in der Tat 150 Leistungen, die das Bundesfamilienministerium vor ein paar Jahren mal aufgestellt hat, enthält wirklich alle staatlichen Leistungen, die Kinder irgendwie betreffen."

Warum so viele Ansprüche verpuffen, hat mehrere Gründe. Oft fehlt schlicht das Wissen über den eigenen Anspruch, in anderen Fällen schreckt der Aufwand ab. Werding beschreibt das so: "Teilweise, weil die Familien nicht genau wissen, dass sie Anspruch haben oder auch, weil die Antragsverfahren kompliziert sind. Manchmal muss man Tausend Sachen einzeln beantragen. Das machen dann Familien manchmal einfach nicht." Hinzu kommt: Die Leistungen werden immer nur befristet gewährt – wer nicht erneut beantragt, verliert den Anspruch.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Bereits vor der Geburt greift der Mutterschutz. Er umfasst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Ab Beginn der Schwangerschaft gilt zudem ein Kündigungsschutz. Das Mutterschaftsgeld kommt von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung, je nach Versicherungsstatus.

Die Beträge unterscheiden sich deutlich: Gesetzlich Versicherte erhalten maximal 13 Euro pro Tag. Privat- oder familienversicherte Frauen bekommen einmalig maximal 210 Euro. Ein Arbeitgeberzuschuss gleicht den Verdienstausfall aus.

Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag

Beim Kindergeld gilt: Es wird einkommensunabhängig gezahlt und beträgt seit Januar dieses Jahres 259 Euro pro Kind und Monat. Bei Gutverdienenden kann der Kinderfreibetrag vorteilhafter sein als das Kindergeld.

Das Elterngeld ist dagegen einkommensabhängig und wird bei der lokalen Elterngeldstelle beantragt. Beim Basiselterngeld gibt es 65 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bezogen werden kann es in den ersten 14 Lebensmonaten, wobei jeder Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss. Die Einkommensgrenze liegt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr.

Für mehr Flexibilität sorgen ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Beim ElterngeldPlus verdoppelt sich die Bezugsdauer, während sich der Betrag halbiert. Der Partnerschaftsbonus bringt Eltern in Teilzeit zwei bis vier zusätzliche Monate. Ein Steuerklassenwechsel sieben Monate vor der Geburt kann das Elterngeld erhöhen.

Was sich ab Ende 2027 ändert

Ab Ende 2027 stehen Änderungen beim Basiselterngeld an. Dann sind nur noch 12 statt 14 Monate möglich, jeder Elternteil muss mindestens drei Monate nehmen, und der Höchstbetrag steigt auf 1.900 Euro. Familien sollten diese Übergangsregelung bei der Planung im Blick behalten.

Neben den bekannten Leistungen gibt es weitere Ansprüche, die häufig vergessen werden. Dazu zählen das Bildungs- und Teilhabepaket, das auch Wohngeldempfänger nutzen können, sowie Kinderzuschlag, Kinderkrankengeld und Unterhaltsvorschuss. Alle diese Leistungen werden befristet gewährt und müssen regelmäßig neu beantragt werden.

Für Privatanleger und Familien lohnt sich daher ein systematischer Blick auf die eigenen Ansprüche. Wer die Anträge früh stellt und Fristen dokumentiert, verliert weniger Geld. Werding bringt die Krux des Systems auf den Punkt: "Nach der Einführung hat man so viele Unterkategorien geschaffen, dass es meiner Meinung nach tatsächlich nicht mehr sonderlich übersichtlich ist."

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