ANZEIGE

Schwacher Yen alarmiert Japans Unternehmensführer – selbst Dollar-Verdiener

Selbst exportorientierte Konzerne fordern eine stärkere japanische Währung angesichts extremer Kursschwankungen.

• 3 Min
Schwacher Yen alarmiert Japans Unternehmensführer – selbst Dollar-Verdiener

Japanische Wirtschaftsführer schlagen Alarm: Selbst Unternehmen, die von einem schwachen Yen profitieren, fordern eine stärkere Währung. Auf der Gastech-Konferenz in Bangkok äußerten mehrere Top-Manager großer japanischer Konzerne ihre wachsende Besorgnis über die anhaltende Schwäche des Yen.

Yoshinori Kanehana, Vorsitzender der Kawasaki Heavy Industries, bezeichnete den schwachen Yen als das „größte Problem“ für sein Unternehmen. „Wenn sich der Yen stark bewegt, können wir [keine] Strategie entwickeln“, sagte Kanehana gegenüber CNBC. Er gab an, dass ein Wechselkurs von 150 Yen pro Dollar ihn dazu bewegen könnte, die Produktion aus den USA zurück nach Japan zu verlagern. Laut einem im vergangenen Jahr veröffentlichten Unternehmensbericht verfügt Kawasaki über 27 Produktionsstandorte außerhalb Japans, darunter in den USA, sowie 17 Standorte im Inland.

Auch Energiekonzerne fordern stärkeren Yen

Noch deutlicher äußerte sich Takayuki Ueda, Präsident und CEO des Energiekonzerns Inpex. Er betonte, dass ein Kurs von 100 Yen zum US-Dollar das „angemessene“ Niveau für die japanische Wirtschaft sei. Dies ist bemerkenswert, da nahezu 90 Prozent des Geschäfts von Inpex außerhalb Japans stattfindet und in US-Dollar abgewickelt wird. Das Unternehmen profitiert daher eigentlich von einem schwachen Yen, da es seine in Dollar erzielten Gewinne in die Landeswährung umrechnet.

Der Umsatz von Inpex ging in den ersten sechs Monaten des Jahres im Vergleich zum Vorjahr zurück, da die Verkaufsmengen für Rohöl sanken. Das Unternehmen erklärte jedoch in seinem Gewinnbericht, dass eine Abwertung des Yen um 6,7 Prozent auf 158,37 Yen pro Dollar einige dieser Einbußen ausgeglichen habe. „Aber wenn wir die japanische Wirtschaft als Ganzes betrachten, ist der aktuelle Wechselkurs vielleicht zu schwach“, sagte Ueda.

Schifffahrtsriese wünscht sich stabile Verhältnisse

Takeshi Hashimoto, Vorsitzender des weltweit größten Tanker-Eigners und -Betreibers Mitsui O. S. K. Lines, äußerte sich ebenfalls besorgt. Er wünsche sich einen stabilen Devisenmarkt und fühle sich mit einem Yen-Kurs von 150 bis 155 „wohler“. Mitsui erzielt seinen Umsatz hauptsächlich in US-Dollar und profitiert somit von einem schwachen Yen. „Wir hatten jedoch einige Bedenken, dass der [schwache Yen] zu Verwirrung auf den Finanzmärkten führen könnte“, so Hashimoto.

Obwohl der japanische Yen in den vergangenen zwei Wochen rasch an Wert gewonnen hat, bleibt er historisch betrachtet schwach. Der Durchschnittskurs der 10-Jahres-Rate lag bei etwa 123 Yen zum US-Dollar, basierend auf Daten von Macrotrends. Am Donnerstag notierte der Yen bei 156,3.

BOJ vor richtungsweisender Zinsentscheidung

Japanische Unternehmen haben für das zweite Halbjahr einen durchschnittlichen Wechselkurs von 152,51 Yen einkalkuliert, wie eine vierteljährliche Umfrage zur Wirtschaftsstimmung der Bank of Japan (BOJ) ergab, die im Juli veröffentlicht wurde. Anleger erwarten, dass die BOJ ihre Leitzinsen bei ihrer zweitägigen Politiktagung, die am Freitag endet, um 25 Basispunkte auf 1,25 Prozent anhebt.

„Die stakes sind extrem hoch“ für die BOJ, sagte Matthew Ryan, Leiter der Marktstrategie bei Ebury, in einer Notiz am Montag. Er erwartet, dass die BOJ die Zinsen erhöht und eine hawkistische Rhetorik liefert, die „effektiv ein quartalsweises Tempo der weiteren Zinserhöhungen befürwortet“.

Die Kommentare der japanischen Unternehmensführer zeigen, dass die anhaltende Yen-Schwäche selbst bei denjenigen Unternehmen für Unruhe sorgt, die eigentlich von einem schwachen Yen profitieren. Die bevorstehende Zinsentscheidung der BOJ wird daher mit großer Spannung erwartet.

Schwacher YenJapan WirtschaftBank Of JapanYen WechselkursKawasaki Heavy IndustriesInpexMitsui Osk LinesZinsentscheidung Boj

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.