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Rückkehr zum Ladengeschäft: Online-Shopping-Trend verlangsamt sich

Einkaufsgewohnheiten ändern sich, doch die Herausforderungen der Rücksendungen und Nachhaltigkeit bleiben

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Rückkehr zum Ladengeschäft: Online-Shopping-Trend verlangsamt sich

Der Online-Shopping-Boom, der während der Corona-Pandemie in Deutschland seinen Höhepunkt erreichte, scheint sich nun zu verlangsamen. Laut einer repräsentativen Erhebung der Postbank, die im August unter 3.038 Erwachsenen durchgeführt wurde, haben im Jahr 2022 noch 32 Prozent der Verbraucher mindestens die Hälfte ihrer Einkäufe online erledigt. Inzwischen ist dieser Anteil auf 26 Prozent gesunken. Dies markiert eine bemerkenswerte Veränderung in den Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher, die in den letzten Jahren verstärkt auf Online-Shopping setzten.

Besonders interessant ist, dass der durchschnittliche Anteil der Online-Einkäufe zum zweiten Mal in Folge gesunken ist. Von seinem Höchststand im Jahr 2021 von 38 Prozent ging er auf 35 Prozent im Jahr 2022 und schließlich auf 30 Prozent im aktuellen Jahr zurück. Dies nähert sich bereits dem Wert vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, der bei 29 Prozent lag.

Die Veränderungen im Einkaufsverhalten sind jedoch nicht einheitlich über alle Altersgruppen hinweg. Die Umfrage ergab, dass 18- bis 39-Jährige immer noch einen hohen Anteil ihrer Einkäufe online tätigen, nämlich 37 Prozent. Im Gegensatz dazu sind es bei den über 40-Jährigen nur 26 Prozent. Es ist klar, dass vor allem die jüngere Generation das Online-Shopping als festen Bestandteil ihres Lebensstils betrachtet.

Die Studie zeigt auch, dass etwa die Hälfte der Online-Shopper angibt, nur Produkte im Internet zu bestellen, die sie sicher nicht zurücksenden werden. Darüber hinaus sprechen sich mehr als 80 Prozent der Befragten dafür aus, dass es Online-Händlern gesetzlich untersagt sein sollte, zurückgeschickte Ware zu vernichten. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nicht alle zurückgesandten Produkte erneut verkauft werden, insbesondere bei Kleidung.

In Bezug auf unverkaufte Kleidung hat die Europäische Union kürzlich Maßnahmen ergriffen, um diese Praxis einzuschränken. Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten, wobei kleine und Kleinstunternehmen von diesem Verbot ausgenommen sind. Mittlere Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Nachhaltigkeit im Online-Handel zu fördern und die Verschwendung von Ressourcen zu reduzieren.

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