ANZEIGE

New York City lädt Elon Musk wegen KI-Sicherheit vor den Stadtrat

Der Stadtrat von New York City verlangt eine Aussage von Elon Musk oder einem SpaceXAI-Vertreter zu den Sicherheitsrisiken künstlicher Intelligenz.

•• 5 Min
New York City lädt Elon Musk wegen KI-Sicherheit vor den Stadtrat

Der Stadtrat von New York City hat am Montag eine Vorladung an Elon Musk erlassen. Sie verpflichtet ihn oder einen anderen Vertreter von SpaceXAI, im Rahmen einer Untersuchung zu den Sicherheitsrisiken der künstlichen Intelligenz auszusagen. Das Schreiben wurde vom Vorsitzenden des Stadtrats, Julie Menin, und einer Anwältin des Gremiums, Nwamaka Ejebe, unterzeichnet.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob schnell aufkommende Risiken für die öffentliche Sicherheit, die Cybersicherheit, die wirtschaftliche Stabilität, den Datenschutz sowie für Verbraucher und Unternehmen sofortige gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der Einwohner von New York erforderlich machen. Die Vorladung ist damit der jüngste Schritt einer ganzen Reihe von Verfahren, mit denen US-Behörden und Kläger Musks Technologiekonzern ins Visier nehmen.

Die Anhörung soll am 5. Oktober stattfinden – im Rahmen einer seltenen Sitzung des Ausschusses des gesamten Stadtrats, an der laut Mitteilung des Gremiums alle 51 Mitglieder teilnehmen. Neben SpaceXAI haben auch andere führende KI-Unternehmen zugesagt: Anthropic, OpenAI, Google und Meta wollen Vertreter zur Aussage entsenden. Das teilte der Stadtrat am Montag in einer E-Mail an CNBC mit.

Die Details

SpaceXAI ist ein vergleichsweise junges Konstrukt. Erst im Februar dieses Jahres fusionierte SpaceX, das Unternehmen für wiederverwendbare Raketen von Musk, mit seinem KI-Unternehmen xAI. Dadurch entstand ein Konglomerat, das nun sowohl über die Plattform X als auch über den Chatbot Grok verfügt. Im Juni ging das kombinierte Unternehmen an die Börse, derzeit wird es auf rund 2 Billionen US-Dollar bewertet.

Erst im vergangenen Monat schloss SpaceX den Kauf des KI-Coding-Startups Cursor für 60 Milliarden US-Dollar ab. Der Konzern wächst also in rasantem Tempo – und zieht damit zugleich regulatorische und juristische Aufmerksamkeit auf sich. Die Vorladung aus New York ist dabei nur ein Baustein einer größeren Entwicklung.

Gegen SpaceXAI häufen sich Klagen, nachdem Grok die Massenproduktion von Deepfake-Pornos auf Basis von Bildern realer Personen ermöglichte, die nicht eingewilligt hatten. Die Stadt Baltimore wirft dem Unternehmen vor, Verbraucherschutzgesetze verletzt und irreführende Handelspraktiken angewendet zu haben, indem es sein Tool zur Bildgenerierung und -bearbeitung Grok als allgemein sicher vermarktete. Zudem sieht sich SpaceXAI einer geplanten Sammelklage durch Teenager gegenüber, nachdem Grok Bilder generiert hatte, die sie in sexualisierter und entwürdigender Weise darstellten.

Hintergrund: Was bisher geschah

Der juristische Druck auf Musks KI-Geschäft ist nicht neu. Bereits am 26.03.2026 berichtete aktien.news, dass die US-Stadt Baltimore am 24. März Klage gegen xAI eingereicht hat und damit einen juristischen Meilenstein setzte. Baltimore war die erste Großstadt der Vereinigten Staaten, die Elon Musks KI-Unternehmen direkt ins Visier nahm. Die Klage wurde beim Baltimore Circuit Court eingereicht und richtete sich gleichzeitig gegen xAI und die Plattform X, die nach einer jüngsten Fusion zum SpaceX-Konzern gehörten, der damals auf einen Gesamtwert von rund 1,25 Billionen US-Dollar geschätzt wurde.

Auch die europäischen Behörden wurden aktiv. Am 03.02.2026 berichtete aktien.news, dass die französische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Plattform X und den KI-Chatbot Grok massiv ausgeweitet hat. Ursprünglich im Januar 2025 wegen Algorithmus-Missbrauchs eingeleitet, umfasste die Untersuchung nun mehrere schwerwiegende Vorwürfe, darunter Beihilfe zur Verbreitung pornografischer Inhalte von Minderjährigen, Verleumdung durch sexuelle Deepfakes, Holocaustleugnung sowie betrügerische Datenextraktion durch organisierte Gruppen.

Am 20.04.2026 folgte der nächste Schritt: aktien.news berichtete, dass Musk von der französischen Staatsanwaltschaft für Montag zu einer freiwilligen Befragung vorgeladen wurde. Ob der Tech-Milliardär tatsächlich in Paris erscheinen würde, war damals unklar. Bereits im Februar hatte die Cyberkriminalitätseinheit der Pariser Staatsanwaltschaft die Büros von X durchsucht, seitdem wurde die Untersuchung erheblich ausgeweitet.

Bereits am 26.01.2026 hatte aktien.news über den verschärften Druck aus Brüssel berichtet. Nach einer ersten Geldstrafe von 120 Millionen Euro im Dezember startete die EU-Kommission eine weitere Untersuchung gegen X. Im Fokus stand der KI-Chatbot Grok, dem vorgeworfen wird, Nutzern die Manipulation von Fotos zu ermöglichen, sodass Personen nackt oder sexualisiert dargestellt werden. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation CCDH hatte der Chatbot innerhalb von nur elf Tagen rund drei Millionen solcher KI-Bilder erstellt.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Vorladung vor allem ein Signal, dass die regulatorischen Risiken rund um Musks Konzern weiter zunehmen. SpaceXAI ist seit Juni börsennotiert und wird aktuell mit rund 2 Billionen US-Dollar bewertet – ein Volumen, das auch für große Depots und Fonds relevant ist. Gleichzeitig stehen dem Wachstum durch Zukäufe wie Cursor für 60 Milliarden US-Dollar eine wachsende Zahl von Klagen und behördlichen Untersuchungen gegenüber.

Diese Verfahren können finanzielle Belastungen, Auflagen oder Änderungen an Produkten nach sich ziehen. Wie schwer sie tatsächlich wiegen, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen – die Quellenlage erlaubt keine Prognose über Ausgang oder Kosten. Anleger sollten daher verstärkt auf offizielle Unternehmensmitteilungen und die weiteren Verfahrensschritte achten, statt auf kurzfristige Marktbewegungen zu reagieren. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich aus der Nachrichtenlage nicht ableiten.

Ausblick

Der nächste feste Termin steht bereits fest: Die Aussage von Musk oder eines SpaceXAI-Vertreters soll am 5. Oktober bei der Sitzung des Ausschusses des gesamten Stadtrats von New York City erfolgen, an der alle 51 Mitglieder teilnehmen. Ob Musk persönlich erscheint oder einen anderen Vertreter schickt, ist offen – die Vorladung lässt beide Optionen zu.

Zugesagt haben zudem Anthropic, OpenAI, Google und Meta, die Vertreter zur Aussage entsenden wollen. Damit könnte die Anhörung zu einem breiten Stimmungsbild der Branche werden. Parallel laufen die Verfahren in Baltimore und in Frankreich weiter sowie die geplante Sammelklage von Teenagern gegen SpaceXAI.

Kurz erklärt

  • Vorladung: Eine formelle behördliche Aufforderung, zu einem Sachverhalt auszusagen oder Unterlagen vorzulegen.
  • Deepfake: Ein mit künstlicher Intelligenz erzeugtes oder verändertes Bild- oder Videomaterial, das echte Personen täuschend echt darstellt.
  • Sammelklage: Ein Verfahren, bei dem mehrere Betroffene ihre Ansprüche gegen denselben Beklagten gemeinsam geltend machen.
  • Börsengang: Der erstmalige Handel von Aktien eines Unternehmens an einer Wertpapierbörse.
New York CityElon MuskSpacexaiKi-SicherheitGrokVorladungXaiDeepfake

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.