ANZEIGE

Michigan: Erde als Marihuana-Blüten deklariert – 20 Lizenzen weg

Die Cannabis-Aufsichtsbehörde von Michigan widerruft 20 Lizenzen und verhängt eine Rekordstrafe von 2 Millionen Dollar gegen Millie Montana Industries.

•• 4 Min
Michigan: Erde als Marihuana-Blüten deklariert – 20 Lizenzen weg

Die Cannabis Regulatory Agency (CRA) des US-Bundesstaates Michigan hat die Lizenzen eines führenden Anbieters für medizinisches Marihuana (MMJ) widerrufen. Betroffen ist das in Clare, Michigan, ansässige Unternehmen GP Holdings, das unter dem Namen Millie Montana Industries tätig ist. Insgesamt geht es um 20 Lizenzen. Zusätzlich verhängte die Behörde eine Geldstrafe in Höhe von 2 Millionen Dollar.

Der schwerwiegendste Vorwurf: Das Unternehmen soll Erde und Mulch unter Begleitpapieren versendet haben, die diese als Marihuana-Blüten auswiesen. Die Behörde machte die Entscheidung in einer Pressemitteilung am Dienstag öffentlich. „Das Versenden von Erde und Mulch unter Begleitpapieren, die diese als Marihuana-Blüten ausweisen, stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar, das die Integrität des regulierten Marihuana-Marktes in Michigan angreift", erklärte CRA-Geschäftsführer Brian Hannas.

Es ist die zweite Strafe in Höhe von 2 Millionen Dollar, die die CRA in den vergangenen Wochen verhängt hat – zugleich die höchste jemals im Bundesstaat verhängte Summe. Am 16. September bestraften die Aufsichtsbehörden auch Michigan Investment 10, einen Hersteller der beliebten Marke Muha Meds, und entzogen ihm die Verarbeitungslizenz, nachdem Beweise für eine mögliche Umleitung der Ware gefunden worden waren.

Die Details

Millie Montana Industries gab zeitweise an, der größte von Frauen geführte Lizenzinhaber für Cannabis in Michigan zu sein. Das Unternehmen sei seit 2025 geschlossen, „aufgrund der mit dem Markt verbundenen Risiken", teilte die Eigentümerin Amelia Yousif der CRA mit.

Die CRA begann ihre Ermittlungen gegen Millie Montana im Jahr 2022, nachdem das Unternehmen während mehrerer Produktübertragungen Videoaufzeichnungen angefordert hatte und man ihm mitteilte, dass solche Aufnahmen nicht existierten. Proben aus drei Paketen, die an einen Verarbeiter gesendet wurden, enthielten kein THC und ähnelten in Aussehen und „Konsistenz Erde und Mulch", hieß es in der Pressemitteilung. Proben aus weiteren Paketen schienen trotz der Kennzeichnung auf den Begleitpapieren als Marihuana-Blüten eher Schüttgut, Kief oder Pflanzenabfälle nach der Ernte zu sein. Spätere Untersuchungen ergaben Unregelmäßigkeiten im Metrc-System, so die CRA.

Die Ermittlungen deckten weitere Verstöße auf:

  • Falsche Produktbeschreibungen und Gewichte auf Übertragungsbegleitpapieren
  • Unmarkierte Marihuana-Blüten, Mulch, gemahlene Pflanzen und Biomasse
  • Untestete Marihuana-Pakete, die ohne Genehmigung der CRA an einen Verarbeiter übergeben wurden
  • Lagerbereiche ohne Alarmanlagen, unzureichende Überwachung oder Schlösser in kommerzieller Qualität
  • Ungenaue und verspätete Einträge im landesweiten Überwachungssystem
  • Versäumnis, erforderliche Standardarbeitsanweisungen, Mitarbeiterunterlagen und einen Abfallentsorgungsplan bereitzustellen
  • Hinzufügen von Lagereinheiten sowie eines industriellen Hanftrockners und einer industriellen Mühle ohne Genehmigung der CRA

Hannas betonte die Ernsthaftigkeit der Lage: „Wenn ein Lizenzinhaber sein Produkt falsch darstellt, Tracking-Anforderungen missachtet und grundlegende Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält, müssen die Konsequenzen die Schwere dieses Verhaltens widerspiegeln", sagte er.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 19.09.2026 berichtete aktien.news, dass die CRA drastische Maßnahmen gegen einen Hersteller von Verdampferprodukten ergriffen hat. Der Produzent der Marke Muha Meds, Michigan Investments 10, musste seine Geschäfte zum 24. September schließen und eine Rekordstrafe von 2 Millionen US-Dollar zahlen. Grund waren wiederholte schwerwiegende Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften, darunter Anzeichen möglicher Inversion und Diversion. Wie die CRA mitteilte, wiesen die Aufsichtsbehörden bereits ab 2023 auf mehrere „eklatante Verstöße" bei Michigan Investments 10 hin, darunter die Unterlassung der Produktprüfung.

Bereits am 18.06.2026 berichtete aktien.news über die Pläne des Senats von Michigan, die Lizenzvergabe neu auszurichten. Der Ausschuss für regulatorische Angelegenheiten hörte eine zweite Runde von Zeugenaussagen zur überarbeiteten Senate Bill 597. Der von Senator Sam Singh (D-East Lansing) unterstützte Entwurf sieht vor, die Lizenzen für Marihuana-Einzelhändler und -Großhändler ab dem 1. Januar 2026 auf eine Lizenz pro 10.000 Einwohner in einer Gemeinde zu begrenzen.

Bereits am 06.06.2026 berichtete aktien.news, dass Michigans neue Großhandelssteuer auf Cannabis in Höhe von 24 Prozent im ersten Quartal seit ihrer Einführung deutlich weniger einbrachte als erwartet. Bis zum 30. April generierten die Behörden knapp 34 Millionen Dollar – weniger als ein Drittel des Quartalsziels von rund 105 Millionen Dollar. Die Steuer war am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und sollte einen langwierigen Haushaltsstreit beenden.

Was das für Anleger bedeutet

Mit einem Umsatz von rund 3,17 Milliarden Dollar im Jahr 2025 ist Michigan einer der größten Cannabis-Märkte in den USA nach Verkaufszahlen. Zudem beschäftigt sich der Staat seit Jahren mit einem Überangebot und fallenden Großhandelspreisen. Für deutsche Privatanleger, die über Cannabis-Aktien oder entsprechende Fonds am US-Markt engagiert sind, zeigt der Fall, wie stark regulatorische Risiken in dieser Branche wirken können. Die CRA greift mit Lizenzentzug und Rekordstrafen durch – ein Signal, dass Compliance-Anforderungen im regulierten Markt ernst genommen werden.

Bemerkenswert ist die Häufung: Innerhalb weniger Wochen verhängte die Behörde zwei Strafen von jeweils 2 Millionen Dollar. Das unterstreicht, dass Aufsichtsbehörden in Michigan ihre Durchsetzungsbefugnisse zunehmend nutzen. Wer in Cannabis-Werte investiert, sollte regulatorische Meldungen daher eng verfolgen, denn ein Lizenzentzug kann den Geschäftsbetrieb eines Anbieters vollständig zum Erliegen bringen. Die geplante Deckelung der Lizenzen und die schwachen Steuereinnahmen deuten zugleich auf einen Markt hin, der mit Überkapazitäten und Preisdruck kämpft.

Ausblick

Konkrete künftige Schritte der CRA nennt der Quelltext nicht. Bekannt sind die bereits gesetzten Termine: Die Schließung von Michigan Investments 10 war zum 24. September vorgesehen, die Lizenzbegrenzung nach Senate Bill 597 soll ab dem 1. Januar 2026 greifen, und die Großhandelssteuer von 24 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2026. Weitere Angaben zu Verfahren oder Fristen im Fall Millie Montana enthält die Pressemitteilung nicht.

Kurz erklärt

  • MMJ: Medizinisches Marihuana, also Cannabis, das in einigen US-Bundesstaaten zu Therapiezwecken legal abgegeben wird.
  • Metrc: Ein staatliches Track-and-Trace-System, mit dem Cannabis vom Anbau bis zum Verkauf lückenlos verfolgt wird.
  • CRA: Die Cannabis Regulatory Agency, die Aufsichtsbehörde des Bundesstaates Michigan für den legalen Cannabis-Markt.
CannabisMarihuanaMichiganMillie MontanaCRAMedizinisches MarihuanaGp HoldingsMuha Meds

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.