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Meta scheitert mit Abwehr der Jugendsucht-Klage in Massachusetts

Oberstes Gericht in Massachusetts lässt Klage wegen Jugendsucht auf Social Media gegen Meta zu – ein historisches Urteil.

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Meta scheitert mit Abwehr der Jugendsucht-Klage in Massachusetts

Der Oberste Gerichtshof von Massachusetts hat entschieden, dass Meta sich einer Klage wegen der Suchtgefahr seiner Plattformen für junge Nutzer stellen muss. Es ist das erste Mal, dass ein oberstes Gericht eines US-Bundesstaates geprüft hat, ob ein Bundesgesetz zum Schutz von Internetunternehmen auch Ansprüche abwehren kann, wonach Konzerne wie Meta junge Nutzer wissentlich süchtig gemacht haben. Meta hatte versucht, die Klage unter Berufung auf Abschnitt 230 des Communications Decency Act von 1996 abzuwehren – ohne Erfolg.

Abschnitt 230 ist ein US-Bundesgesetz, das Internetunternehmen weitgehend vor Klagen wegen von Nutzern veröffentlichter Inhalte schützt. Massachusetts argumentierte jedoch, dass dieses Gesetz nicht auf falsche Aussagen anwendbar sei, die Meta angeblich über die Sicherheit von Instagram, seine Schutzmaßnahmen für junge Nutzer und seine Altersverifizierungssysteme gemacht habe. Ein erstinstanzlicher Richter stimmte dem zu und stellte fest, dass das Gesetz auch nicht auf Vorwürfe bezüglich der Designmerkmale von Instagram anwendbar sei – denn der Bundesstaat versuche, Meta für sein eigenes Geschäftsverhalten haftbar zu machen, nicht für Inhalte Dritter.

Die Vorwürfe gegen Meta

Die Klage der Generalstaatsanwältin von Massachusetts, Andrea Joy Campbell, sorgte bereits früh für Aufsehen. Darin wird behauptet, dass Instagram-Funktionen wie Push-Benachrichtigungen, „Likes" und unendliches Scrollen gezielt darauf ausgelegt waren, von den psychologischen Schwachstellen von Teenagern und ihrer Angst, etwas zu verpassen – dem sogenannten „Fear of missing out" – zu profitieren. Der Bundesstaat behauptet zudem, dass interne Daten zeigten, dass die Plattform Kinder süchtig mache und ihnen schade, die Unternehmensführung jedoch Änderungen ablehnte, die laut eigener Forschung das Wohlbefinden der Jugendlichen verbessert hätten.

In der Klage wird auch CEO Mark Zuckerberg persönlich belastet: Er soll Bedenken ignoriert haben, dass bestimmte Aspekte von Instagram eine schädliche Wirkung auf Nutzer haben könnten. Meta hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, das Unternehmen unternehme umfangreiche Schritte, um die Sicherheit von Teenagern und jungen Nutzern auf seinen Plattformen zu gewährleisten.

Welle von Klagen gegen Meta in den USA

Das Urteil in Massachusetts reiht sich in eine wachsende Klagewelle gegen den Facebook-Konzern ein. Am 25. März befand eine Jury in Los Angeles Meta und die Google-Mutter Alphabet für fahrlässig, da sie Social-Media-Plattformen entwickelt hatten, die für junge Menschen schädlich sind. Einer 20-jährigen Frau, die angab, bereits als Kind süchtig nach sozialen Medien geworden zu sein, wurden insgesamt 6 Millionen US-Dollar zugesprochen.

Einen Tag zuvor hatte eine separate Jury festgestellt, dass Meta im Rahmen einer Klage des Generalstaatsanwalts von New Mexico Zivilstrafen in Höhe von 375 Millionen US-Dollar schuldet. In diesem Fall wurde dem Unternehmen vorgeworfen, Nutzer über die Sicherheit von Facebook und Instagram getäuscht und die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf diesen Plattformen ermöglicht zu haben.

Insgesamt verfolgen 34 weitere US-Bundesstaaten ähnliche Fälle gegen Meta vor Bundesgerichten. Die Klage aus Massachusetts ist eine von mindestens neun Klagen, die Generalstaatsanwälte seit 2023 vor staatlichen Gerichten angestrengt haben – darunter auch eine am Mittwoch eingereichte Klage der Generalstaatsanwältin von Iowa, Brenna Bird. Bemerkenswert ist dabei, dass die Klagen parteiübergreifend erfolgen: Sowohl demokratische als auch republikanische Staatsanwälte gehen gegen den in Menlo Park, Kalifornien, ansässigen Konzern vor.

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