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Lufthansa-Streik: Doppelter Arbeitskampf legt Flugbetrieb lahm

Piloten und Flugbegleiter streiken gleichzeitig – alle deutschen Flughäfen betroffen

Lufthansa-Streik: Doppelter Arbeitskampf legt Flugbetrieb lahm

Am Donnerstag, 12. Februar 2026, steht der Flugverkehr der Lufthansa still. Erstmals streiken Piloten und Kabinenpersonal gleichzeitig über den gesamten Tag. Die Vereinigung Cockpit (VC) und die Gewerkschaft UFO haben ihre Mitglieder zu einem 24-stündigen Warnstreik aufgerufen, der von 00:01 Uhr bis 23:59 Uhr andauert.

Betroffen sind sämtliche Flüge der Kernmarke Lufthansa und der Frachtairline Lufthansa Cargo, die von deutschen Flughäfen starten. Besonders hart trifft es den Frankfurter Flughafen, wo rund 70 Prozent der Flüge auf das Konto der Lufthansa gehen. Auch München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover sind von massiven Ausfällen betroffen.

Die Streikenden legen nicht nur aktive Flüge nieder. Auch Anreisen zum Einsatzort, Bereitschafts- und Reservedienste sowie Simulatortrainings fallen aus. Dies verschärft die Situation zusätzlich und macht kurzfristige Ersatzlösungen nahezu unmöglich.

Hintergründe des Arbeitskampfs

Die Vereinigung Cockpit fordert für rund 4.800 Cockpit-Beschäftigte höhere Beiträge zur Betriebsrente. Das Management lehnt dies mit Verweis auf hohe Kosten und die geringe Profitabilität der Premiumfluglinie kategorisch ab. Bereits im Oktober hatten sich die Piloten in einer Urabstimmung mit deutlicher Mehrheit für Arbeitskampfmaßnahmen ausgesprochen.

Beim Kabinenpersonal sind die Manteltarifverhandlungen über zentrale Arbeitsbedingungen festgefahren. Bei der Tochter Lufthansa CityLine wirft die UFO dem Arbeitgeber zudem vor, Verhandlungen über einen tariflichen Sozialplan zur geplanten Schließung des Flugbetriebs zu verweigern. Die Gewerkschaft sieht sich daher zum Streik gezwungen.

Welche Airlines fliegen noch?

Nicht alle Fluggesellschaften sind vom Streik betroffen. Ryanair, Easyjet und Condor operieren normal weiter, da sie nicht zur Lufthansa-Group gehören. Auch innerhalb des Kranichkonzerns bleiben mehrere Airlines verschont: Swiss, Austrian, Ita und Brussels Airlines fliegen planmäßig. Die deutschen Lufthansa-Töchter Eurowings und Discover sind ebenfalls nicht vom Streikaufruf erfasst. Unklar bleiben die Auswirkungen auf Lufthansa City Airlines.

Lufthansa benachrichtigt betroffene Passagiere automatisch per E-Mail oder über die App. Wer noch keine Nachricht erhalten hat, dessen Flug findet mit hoher Wahrscheinlichkeit wie geplant statt.

Ihre Rechte als Fluggast

Passagiere haben mehrere Optionen: Eine kostenfreie Umbuchung auf spätere Flüge oder alternative Strecken ist möglich, ebenso Ersatzflüge mit anderen Airlines. Alternativ können Reisende vom Flug zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Fluggesellschaft den Betrag innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten muss.

Für Inlandsflüge und Verbindungen nach Basel bietet Lufthansa die kostenfreie Umwandlung in eine Bahnfahrkarte an. Das Ticket gilt am Ausstellungstag sowie am Folgetag in allen Zügen der Deutschen Bahn. Eine Reservierung wird empfohlen.

Abhängig von der Wartezeit am Flughafen muss die Airline Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Hotelunterkunft zu organisieren und den Transfer zu übernehmen.

Ausgleichszahlungen und Pauschalreisen

Nach der Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro zu. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Allerdings kann sich die Airline durch rechtzeitige Information oder außergewöhnliche Umstände von der Zahlung entlasten.

Bei Pauschalreisen trägt der Veranstalter die Verantwortung. Er muss eine Ersatzlösung anbieten und zusätzliche Kosten durch Verspätungen übernehmen – etwa für Verpflegung, Unterkunft oder Transport. Bei Verspätungen über fünf Stunden können Reisende den Reisepreis mindern. Ab der fünften Stunde reduziert sich der Tagesreisepreis um fünf Prozent pro Stunde, maximal jedoch um 20 Prozent.

Reisende sollten alle Belege und Quittungen aufbewahren. Reagiert die Airline nicht auf Anfragen, können Betroffene selbst für Unterkunft und Verpflegung sorgen und die Kosten später zurückfordern.

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