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Leerverkäufer Andrew Left wegen Wertpapierbetrugs schuldig gesprochen

Eine US-Bundesjury verurteilte den bekannten Leerverkäufer Andrew Left wegen Manipulation von Aktienkursen zum eigenen Vorteil.

Leerverkäufer Andrew Left wegen Wertpapierbetrugs schuldig gesprochen

LOS ANGELES – Andrew Left erlangte Ruhm und Reichtum, indem er Unternehmen des Betrugs bezichtigte und auf fallende Aktienkurse wettete. Am Montag sprach ihn eine Bundesjury in Los Angeles des Wertpapierbetrugs schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, sein Medienverständnis und seinen Ruf als Börsenexperte gezielt genutzt zu haben, um Aktienkurse zu manipulieren und so seine eigenen Handelsgeschäfte zu begünstigen.

Dem 55-jährigen Left droht nun eine empfindliche Strafe: Der Hauptanklagepunkt des Wertpapierbetrugs sieht eine Höchststrafe von 25 Jahren Gefängnis vor. Die Urteilsverkündung ist für den 31. August angesetzt. Left kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, Berufung einzulegen.

Vorwurf: Öffentliche Prognosen als Werkzeug zur Kursmanipulation

Während des dreiwöchigen Prozesses in Los Angeles legten die Anwälte des US-Justizministeriums dar, wie Left mutige, öffentliche Prognosen zu Aktien abgab – oft über soziale Medien –, um seine Positionen nur Minuten oder Stunden später wieder zu schließen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, lediglich kleine Kursbewegungen provozieren zu wollen, um schnelle Gewinne zu erzielen. Left selbst betonte hingegen, von seinen Aktientheorien stets überzeugt gewesen zu sein.

Leerverkäufer wie Left leihen sich Aktien von anderen Anlegern und verkaufen diese in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen und so einen Gewinn zu erzielen. Dieses Geschäftsmodell ist grundsätzlich legal – die Grenze zur Strafbarkeit liegt dort, wo öffentliche Aussagen gezielt zur Kursmanipulation eingesetzt werden. Genau das war der Kern der Anklage gegen Left.

Viele der von Left ins Visier genommenen Unternehmen waren kleinere Firmen – ein Unterschied zu den größeren Konzernen, die er zu Beginn seiner Karriere attackiert hatte. Das Urteil gilt als Meilenstein für die Staatsanwaltschaft, die jahrelang untersuchte, ob Leerverkäufer die Märkte durch lautstarke, irreführende Kampagnen gegen Aktien verzerren.

Left sagt selbst aus – und weist Schuld zurück

Left ging vergangene Woche den ungewöhnlichen Schritt, zu seiner eigenen Verteidigung auszusagen. Er erklärte, seine früheren Aussagen über Aktien seien authentisch gewesen, und bestritt jegliche Absicht, Anleger zu täuschen. Sein Verhalten begründete er damit, schlicht ein aktiver Händler zu sein.

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Left kämpferisch: „Die Jury lag falsch", sagte er. „Offensichtlich ist dies für uns noch nicht das Ende des Weges." Zudem warnte er, das Urteil werde eine „abschreckende" Wirkung auf Einzelhändler haben, die „ehrliche Meinungen äußern und gleichzeitig handeln".

Das Verfahren gegen Left ist für deutsche Anleger und Marktbeobachter von Bedeutung, da es grundsätzliche Fragen zur Grenze zwischen legitimer Marktanalyse und strafbarer Kursmanipulation aufwirft. Auch in Europa stehen Leerverkäufer und aktivistische Short-Seller regelmäßig im Fokus der Regulierungsbehörden. Der Ausgang des Berufungsverfahrens dürfte die internationale Diskussion über die Regulierung von Leerverkäufern weiter beeinflussen.

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