ANZEIGE

KI-CEOs bestimmen Diskurs – Politik sollte nicht fragen, sondern handeln

Ein Stanford-Fellow kritisiert, dass Politiker KI-Chefs um Lösungen bitten, statt Regeln durchzusetzen.

•• 3 Min
KI-CEOs bestimmen Diskurs – Politik sollte nicht fragen, sondern handeln

Die Alarme, die Chief Executives von KI-Unternehmen angesichts der Produkte aussenden, die sie hastig auf den Markt gebracht haben, stellen eine bemerkenswerte Eingeständnis des Versagens dar. Gleichzeitig offenbaren sie ein spektakuläres Versagen der Unternehmensführung. Warum bitten globale Politiker dieselben CEOs daher um Lösungsansätze, während sie darüber debattieren, ob ihre Technologie die Menschheit ins Verderben gestürzt hat?

Diese Frage stellt ein Fellow am Institut für menschenzentrierte künstliche Intelligenz der Stanford University und Autor des Buches „The Tech Coup“. In einem Gastbeitrag für die Financial Times kritisiert er scharf, dass sich politische Entscheidungsträger von denselben Wirtschaftsführern beraten lassen, deren Unternehmen die Risiken erst geschaffen haben.

Wieder einmal erlauben wir es Führungskräften aus der Wirtschaft, den Diskurs zu bestimmen, und fragen sie gleichzeitig, was dagegen getan werden sollte. Selbst die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, lud in ihrer jüngsten Rede zur Lage der Union KI-Chefs ein, über „wie man das Frontier-Pacing gestaltet“ und „laufende Branchenbemühungen unterstützt“ zu diskutieren.

Europa hat bereits ein Regelwerk – es muss nur durchgesetzt werden

Diese Annäherung sendet zum falschen Zeitpunkt das falsche Signal. Stellen Sie sich vor, man würde Ölkonzerne beauftragen, Klimapolitiken zu entwerfen, oder Automobilhersteller, Verkehrsregeln zu erstellen. Dies ist insbesondere in Europa kurios, wo mit dem EU-KI-Gesetz (EU AI Act) ein umfassendes Regelwerk existiert, dessen Kern die Risikominderung ist.

Anstatt Wirtschaftsleader zu fragen, was die Gesellschaft künftig benötigt, sollten politische Akteure deren Behauptungen besser auf ihre Stresstauglichkeit prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Unternehmen und Produkte zum gesellschaftlichen Gesamterfolg beitragen. Wo waren die Gesetzgeber, als Rechenzentren ohne Transparenz bezüglich Eigentumsverhältnissen, Ressourcenbedarf oder Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften errichtet wurden?

Wo war die Aufsicht, wenn Sicherheitsbedenken zugunsten eines Wettbewerbsvorteils beiseite geschoben wurden? Das Recht sollte der Anker jeglichen Handelns europäischer Führer sein und bei Bedarf aufgrund technologischer Fortschritte aktualisiert werden.

Das EU-KI-Gesetz als Blaupause für die Welt

Das aktuelle KI-Gesetz sieht bereits Verpflichtungen zur Transparenz, zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken sowie die Aufsicht über Modelle für allgemeine Zwecke vor. Dies sind genau jene Grundbausteine, von denen viele Experten hoffen, dass die Regulierung auch an anderen Orten dafür sorgt. Europa sollte keine Gipfeltreffen mit KI-Chefs als Ersatz für die Durchsetzung der bereits bestehenden Regeln arrangieren.

Die konsequentere Durchsetzung bestehender Gesetze ermöglicht unmittelbareres Handeln. Die Gesellschaft benötigt ein weitaus besseres Verständnis dessen, was in KI-Laboren geschieht – von der Experimentierphase bis zur Markteinführung. Nur so können Risikobewertungen vorgenommen, Politiken informiert und neue Modellfreigaben entsprechend dosiert oder sogar gestoppt werden.

Nicht bindende Moratorien, die zwischen den Unternehmen ausgehandelt werden müssten, die sie einhalten sollen, führen uns nicht zu einer besseren Lösung. Tatsächlich führten frühere Aufrufe von KI-Führern nach einer Pause in der Entwicklung von Frontier-Modellen zu keinerlei Verhaltensänderungen.

Ein Governance-Reset ist nötig

Wir benötigen einen umfassenden Governance-Reset, angeführt von demokratischen Führern und Institutionen, um unabhängige Prüfungen und echte Rechenschaftspflicht zu erreichen. Dario Amodei von Anthropic hat eine Koalition von Demokratien gefordert, um die KI-Sicherheit gemeinsam zu regeln. Als Gastgeber führender Frontier-Labs hält die USA den Schlüssel zu einer solchen Koalition.

Wenn amerikanische Unternehmen im Inland zur Verantwortung gezogen werden, wirkt dies wellenförmig weltweit nach. Washington würde seine eigene Version des „Brussels Effect“ erleben: Amerikanische Vorschriften würden zum globalen Standard für KI-Governance, ähnlich wie EU-Vorschriften zum Datenschutz und zur Produktsicherheit Normen weit über die eigenen Grenzen hinaus geprägt haben.

Dieser Effekt tritt jedoch nur dann ein, wenn die Regeln substanziell sind und mit den Werten anderer Demokratien übereinstimmen. Wenn diese globale KI-Governance sehen wollen, sollten Tech-Unternehmen in Washington für verbindliche Vorschriften lobbyieren – eine Kehrtwende von 180 Grad gegenüber dem derzeit eingeschlagenen Ansatz.

Wie konnten wir an einen Punkt gelangen, an dem KI-Unternehmen Investoren und Märkte davon überzeugt haben, dass sie die Zukunft aufbauen werden, uns gleichzeitig aber warnen, dass sie sie zugleich beenden werden? Der Autor des Gastbeitrags fordert, sich stattdessen auf die Stärkung der demokratischen Governance von KI zu konzentrieren. Wir können nicht warten, bis ein weiterer Zwischenfallbericht vor einer Katastrophe warnt. Brandstifter sind keine guten Feuerwehrleute.

Ki-RegulierungEu Ai ActKi-GovernanceStanfordKünstliche IntelligenzTechnologieregulierungBrussels Effect

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.