ANZEIGE

KI-Agenten zahlen auf dem XRP Ledger: 14,6 Millionen Transaktionen

Der XRP Ledger verzeichnet 14,6 Millionen Zahlungen von KI-Agenten, doch der Gesamtwert bleibt mit 33.506 US-Dollar verschwindend gering.

•• 5 Min
KI-Agenten zahlen auf dem XRP Ledger: 14,6 Millionen Transaktionen

KI-Agenten haben auf dem XRP Ledger (XRPL) bis zum 27. Oktober 14,6 Millionen Zahlungen abgewickelt. Das klingt nach viel Aktivität – doch der Gesamtwert dieser Transaktionen betrug lediglich 33.506 US-Dollar. Pro Zahlung ergibt das einen Durchschnittswert von etwa einem Fünftel Cent, ein Betrag, der für die Halter der Kryptowährung XRP bislang praktisch bedeutungslos ist.

Ein einzelner Dienst dominiert dieses Geschehen: Der Heurist Inference Router war für 10,4 Millionen der Agentenzahlungen verantwortlich. Das entspricht 71 Prozent aller Transaktionen, die KI-Agenten auf dem Netzwerk ausgeführt haben. Abgerechnet wurden diese Zahlungen in Ripple USD (RLUSD), dem Stablecoin des Unternehmens Ripple.

J. Ayo Akinyele, Engineering Lead bei RippleX, hat ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Er strebt 100 Millionen Zahlungen an, die von KI-Agenten getätigt werden – ohne jedoch einen Zeitrahmen dafür zu nennen. Zusätzlich behauptet er, dass heute rund 25 Prozent aller Transaktionen auf dem Ledger von Agenten stammen. Diese Aussage lässt sich allerdings nicht verifizieren, weil es an ausreichend umfassenden öffentlichen Daten zu diesem Thema fehlt.

Die durchschnittliche Agentenzahlung ist nur einen Fünftel Cent wert

Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Aktivität bleibt damit verschwindend gering. Alle 14,6 Millionen Agentenzahlungen auf dem XRP Ledger haben lediglich etwa 146 XRP vernichtet, was einem Wert von 193 US-Dollar entspricht. Die Marktkapitalisierung der Münze beträgt 83,3 Milliarden US-Dollar – eine Größenordnung, die durch ein derart kleines Aktivitätsvolumen nicht im Geringsten beeinflusst werden kann.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem für die Halter: Agenten, die in RLUSD zahlen, benötigen XRP ausschließlich für Gebühren, und diese Gebühren sind praktisch nicht existent. Der einzige Mechanismus, über den XRP-Halter von einem Kursanstieg profitieren könnten, ist die Gebührenverbrennung (fee burns) – und genau diese ist vernachlässigbar klein.

Auf anderen Blockchains fließen 42,2 Millionen US-Dollar durch Agentenzahlungen

Der Blick auf den gesamten Markt relativiert die XRPL-Zahlen zusätzlich. Stand dem 27. Oktober wurden auf anderen Blockchains 195,2 Millionen Zahlungen mit einem Gesamtwert von 42,2 Millionen US-Dollar abgewickelt. Der Marktanteil des XRPL ist damit recht gering.

Entwickler von KI-Agenten tendieren dorthin, wo bereits Nutzer, Tooling und Kapital vorhanden sind. In der Kryptowelt ist Ethereum sowohl als Entwickler- als auch als KI-Agent-Umfeld ein weitaus attraktiveres Umfeld für geschäftliche Aktivitäten. Für den XRP Ledger bedeutet das: Selbst wenn die Zahl der Agententransaktionen steigt, muss das nicht automatisch in eine höhere Nachfrage nach dem Token münden.

Bereits am 14. Mai 2026 berichtete aktien.news über eine XRP-Prognose von 5 US-Dollar

Damals hieß es, Analysten von The Motley Fool erwarteten, dass der Token bis Ende 2026 die Marke von 5 US-Dollar erreichen könnte – eine Verdreifachung gegenüber dem damaligen Niveau. Als zentraler Treiber galt die Tokenisierung von Real-World-Assets (RWA). Zur Einordnung nannte der Bericht die jüngere Kursgeschichte: Am US-Wahltag im November 2024 notierte XRP noch bei lediglich 0,50 US-Dollar, bis zur Amtseinführung von Donald Trump im Januar 2025 stieg der Kurs auf 3,40 US-Dollar – ein Plus von 580 Prozent in wenigen Wochen.

Am 11. Juli 2026 verglich aktien.news den Token-Preis mit der realen Nutzung

XRP notierte damals in einer Spanne von 1,06 bis 1,12 US-Dollar, was einem Marktwert von rund 70 Milliarden US-Dollar entsprach. Dem stand eine ernüchternde Zahl gegenüber: Laut DeFiLlama fand innerhalb von 24 Stunden lediglich ein Handelsvolumen von 2,87 Millionen US-Dollar auf dem XRP Ledger statt, und die Nutzer zahlten gerade einmal 378 US-Dollar an Transaktionsgebühren. Die entscheidende Frage lautete damals wie heute, ob der Token-Preis das widerspiegelt, was XRP tatsächlich liefert – oder ob die Bewertung auf einer Adaption basiert, die sich auf dem Ledger bislang kaum abgezeichnet hat.

Am 22. Oktober 2026 erklärte aktien.news, warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist

Motley Fool kam in dieser Analyse zu dem Ergebnis, dass XRP den Anlegern eine Rendite von 1.000-fach bescheren müsste, um zum sogenannten „Millionärsmacher" zu werden – eine Größenordnung, die weit über das hinausgeht, was bei anderen etablierten Anlageklassen realistisch erscheint. Zur Verdeutlichung zog die Analyse zwei Preismarken heran: Sobald XRP einen Preis von 10 US-Dollar erreicht, würde sich die Kryptowährung der Marktkapitalisierung von Bitcoin annähern.

Am 30. September 2026 untersuchte aktien.news das Potenzial von 1.000 Dollar in drei Jahren

Die Antwort hing entscheidend davon ab, welchen Zeitraum man für die Bewertung heranzieht. Ein Blick zurück auf das vergangene Jahrzehnt zeigte, dass XRP ein bemerkenswert volatiles Asset war. Angesichts des explosiven Aufwärtspotenzials prognostizierten Anleger weiterhin stark steigende Kurse – die Analyse von The Motley Fool ordnete diese Erwartungen jedoch in den historischen Kontext ein.

Die Agentenaktivität allein rechtfertigt bislang keinen höheren XRP-Kurs

Für deutsche Privatanleger bedeutet das: Die reine Zahl der Transaktionen ist kein Maßstab für den Nutzen der Halter. Solange Agenten in RLUSD zahlen und XRP nur für praktisch nicht existente Gebühren benötigen, fließt kaum Wert in den Token zurück. Es ist in einigen Jahren schwach möglich, dass KI-Agenten den Preis von XRP nach oben treiben könnten. Dafür müsste jedoch ein deutlich größerer Teil dieser Aktivität erfordern, dass XRP selbst gehalten oder verbrannt wird. Der Autor der Analyse rät ausdrücklich davon ab, sich mit dieser Münze vollzuladen in der Erwartung, dass dies eintreten wird.

RippleX strebt 100 Millionen Agentenzahlungen an, ohne Zeitrahmen zu nennen

Akinyeles Zielvorgabe impliziert, dass das Netzwerk weiterhin daran arbeiten wird, Aktivität von Agenten anzuziehen. Ein konkreter Termin dafür steht nicht. Ob der XRP Ledger gegenüber Ethereum aufholt, hängt davon ab, ob Entwickler von KI-Agenten das Netzwerk als Umfeld für geschäftliche Aktivitäten akzeptieren – und ob dabei Mechanismen entstehen, die den Token selbst knapper machen.

Drei Fachbegriffe helfen beim Verständnis dieses Artikels

  • XRP Ledger: Das ist die Blockchain, auf der die Kryptowährung XRP abgewickelt wird und auf der auch KI-Agenten Zahlungen ausführen können.
  • Stablecoin: Ein Stablecoin ist eine Kryptowährung, deren Wert an eine klassische Währung gekoppelt ist.
  • Gebührenverbrennung: Bei der Gebührenverbrennung werden Transaktionsgebühren dauerhaft aus dem Umlauf genommen, wodurch das Angebot des Tokens sinkt.
XRPXrp LedgerKi-AgentenRippleRLUSDKryptowährungStablecoinMotley Fool

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  3. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  4. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  5. Trump vor Entscheidung: Abkommen mit Iran oder militärisches Vorgehen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.