ANZEIGE

Kanada schafft wettbewerbsfähigsten Steuerstandort für Bergbau

Dauerhafter Produktivitäts-Mega-Abzug ermöglicht sofortige Vollabschreibung neuer Anlagegüter.

•• 3 Min
Kanada schafft wettbewerbsfähigsten Steuerstandort für Bergbau

Die kanadische Bundesregierung unter Premierminister Mark Carney hat einen „Produktivitäts-Mega-Abzug“ angekündigt, der die Bergbauindustrie des Landes grundlegend verändern soll. Die Mining Association of Canada (MAC) begrüßt die Maßnahme als historischen Schritt, der Kanada zum weltweit wettbewerbsfähigsten Steuerstandort für den Bergbau machen werde.

Bei dem Produktivitäts-Mega-Abzug handelt es sich um eine dauerhafte Maßnahme, die es Unternehmen ermöglicht, die Kosten für die meisten neuen Anlagegüter in dem Jahr, in dem sie in Betrieb genommen werden, vollständig abzuschreiben. Für die kanadische Bergbauindustrie bedeutet dies, dass Unternehmen die vollen Kosten einer breiten Palette förderfähiger, abschreibungsfähiger Vermögenswerte sofort abziehen können – sobald diese einsatzbereit sind.

Umfang der Förderfähigkeit

Die Regelung gilt für Vermögenswerte, die am oder nach dem 15. September erworben wurden. Sie umfasst eine breite Palette von Maschinen, Ausrüstungen und Infrastrukturen, die für den Bau, den Betrieb, die Modernisierung oder die Erweiterung von Minen verwendet werden. Auch Ausrüstungen für die Mineralverarbeitung, Verhüttung und Raffination fallen unter die neue Regelung.

Besonders bedeutsam: Qualifizierte kanadische Erschließungsausgaben, die ab diesem Datum anfallen, sind ebenfalls sofort abzugsfähig. Dazu zählen Kosten im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Minen sowie qualifizierte Erschließungsarbeiten in bestehenden Betrieben.

Entlastung für kapitalintensive Projekte

Bergbauprojekte erfordern enorme Vorabinvestitionen, oft Jahre bevor sie Umsätze generieren, wie der MAC betont. Die frühere Inanspruchnahme dieser Abzüge werde den Cashflow und den Kapitalwert von Projekten verbessern. Zudem senke sie die effektiven Kosten für Investitionen in Ausrüstung und Minenerschließung und helfe dabei, dass einige Grenzprojekte oder Brownfield-Erweiterungen die Investitionsschwellen der Unternehmen erreichen.

„Die dauerhafte Einführung der Sofortabschreibung wird zudem eine größere Sicherheit für langfristige Investitionsentscheidungen bieten, die erforderlich sind, um neue Minen in Produktion zu bringen, die Lebensdauer bestehender Betriebe zu verlängern und Kanadas Kapazitäten in der Mineralverarbeitung zu stärken“, erklärt die Organisation.

Rohstoffunabhängigkeit als Trumpf

Ein entscheidender Vorteil der Maßnahme ist ihre weitgehende Rohstoffunabhängigkeit. Diese breite Förderfähigkeit ist im Bergbau besonders wertvoll, da Projekte häufig mehrere Mineralien produzieren und Investitionsentscheidungen die sich ändernden Märkte über die lange Lebensdauer einer Mine berücksichtigen müssen.

Pierre Gratton, CEO und Präsident des MAC, zeigt sich begeistert: „Die heutige Ankündigung von Premierminister Mark Carney ist transformativ. Mit diesen angekündigten neuen Maßnahmen wird Kanada zu einem der wettbewerbsfähigsten Bergbausteuerstandorte der Welt, wenn nicht sogar zum wettbewerbsfähigsten.“

Neue Ära für Bergbauinvestitionen

Gratton weiter: „Sie wird eine neue Ära von Bergbauinvestitionen einläuten, die Schaffung von Arbeitsplätzen ankurbeln, lokale und indigene Unternehmen unterstützen und Kanadas Angebot an Mineralien und Metallen erhöhen, die die Welt von einem vertrauenswürdigen Land wie dem unseren benötigt und wünscht.“

Der MAC-Chef erwartet, dass die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig eine nachweisbare Wirkung zeigen werden. „Für den Bergbau spielt der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle: Kanada steht im Wettbewerb mit anderen Rechtsräumen um die Investitionen, die für den Aufbau von Mineralien-Lieferketten erforderlich sind – von Basismetallen wie Nickel und Kupfer bis hin zu den kritischen Mineralien, auf die unsere Verbündeten zählen.“

Indem der Produktivitäts-Mega-Abzug den gesamten Bergbau abdecke und nicht nur eine begrenzte Liste von Rohstoffen, markiere er einen Wendepunkt für Investitionen im gesamten Sektor. Dies baue auf Kanadas wachsender Stärke bei anderen Rohstoffen wie Gold und Edelmetallen auf, so Gratton abschließend.

Bedeutung für den globalen Bergbau

Kanada zählt bereits heute zu den bedeutendsten Bergbaunationen der Welt. Mit der neuen Steuerregelung positioniert sich das Land nun noch aggressiver im globalen Wettbewerb um Investitionen. Für internationale Bergbaukonzerne und Explorationsunternehmen dürfte Kanada damit als Investitionsstandort deutlich attraktiver werden – insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach kritischen Mineralien für die Energiewende und moderne Technologien.

Kanada Bergbau SteuerstandortProduktivitäts-Mega-AbzugMining Association Of CanadaSofortabschreibung BergbauMark Carney BergbauKanadische BergbauindustrieKritische Mineralien KanadaBergbauinvestitionen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.