ANZEIGE

IWF hebt Wachstumsprognose für Großbritannien an, warnt aber vor Risiken

Der IWF erhöht seine Wachstumsschätzung für das Vereinigte Königreich auf 1 Prozent, mahnt jedoch vor geopolitischen und innenpolitischen Risiken.

•• 3 Min
IWF hebt Wachstumsprognose für Großbritannien an, warnt aber vor Risiken

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Wachstumsprognose für das Vereinigte Königreich für das Jahr 2026 von 0,8 Prozent auf 1 Prozent angehoben. Gleichzeitig warnte die Organisation, dass der Iran-Krieg und „inländische Unsicherheit" die wirtschaftliche Entwicklung belasten könnten. Die britische Wirtschaft sei „widerstandsfähig geblieben", so der IWF, doch ein langwieriger Konflikt im Nahen Osten gefährde das Wachstum.

Die Heraufstufung folgt auf starke Wirtschaftsdaten aus der vergangenen Woche: Großbritannien verzeichnete in den ersten drei Monaten des Jahres ein Wachstum von 0,6 Prozent. Angetrieben wurde diese Entwicklung vor allem durch eine Erholung im Einzelhandel und im Baugewerbe. Der IWF lobte, die britische Wirtschaft sei mit „mehr Dynamik als erwartet" in den jüngsten globalen Schock eingetreten.

Inflation und Zinspolitik im Fokus

Ein zentrales Thema der IWF-Einschätzung ist die Inflation. Die Organisation erwartet, dass die Preissteigerungsrate aufgrund höherer Energiepreise „vorübergehend" zunehmen wird. Da das Vereinigte Königreich mehr Energie importiert als es im Inland produziert, reagiert es besonders empfindlich auf schnelle Anstiege der Weltmarktpreise. Ein langwieriger Konflikt im Nahen Osten könnte laut IWF zu „höheren Energie- und Lebensmittelpreisen" führen.

Trotz des Inflationsdrucks deutete der IWF an, dass die Bank of England die Zinssätze – derzeit bei 3,75 Prozent – in diesem Jahr nicht anheben müsse. „Das Beibehalten der Zinssätze für den Rest des Jahres sollte ausreichen, um die Inflation bis Ende 2027 wieder auf den Zielwert von 2 Prozent zu bringen", hieß es in der Einschätzung. Das ist eine wichtige Botschaft für Verbraucher und Unternehmen, die auf stabile Finanzierungskosten angewiesen sind.

Politische Unsicherheit als Wachstumsrisiko

Neben den geopolitischen Risiken thematisierte der IWF auch die innenpolitische Lage in Großbritannien. Zwar ging er nicht direkt auf die politischen Turbulenzen nach den schlechten Wahlergebnissen für die Labour-Partei ein, betonte jedoch, dass „inländische Unsicherheit" zusammen mit dem Iran-Konflikt das Wachstum beeinträchtigen könnte. „Inländische Unsicherheit könnte das ohnehin volatile globale Umfeld zusätzlich belasten und Konsum- sowie Investitionsentscheidungen bremsen", warnte die Organisation.

Schatzkanzlerin Rachel Reeves begrüßte die angehobene Prognose als „Beweis" für den „richtigen Wirtschaftsplan" der Regierung. „Die Entscheidungen, die ich als Schatzkanzlerin getroffen habe, bedeuten, dass unsere Wirtschaft in einer stärkeren Position ist, während wir die Kosten des Krieges im Iran bewältigen", erklärte sie. Reeves hatte zuvor ihre Labour-Abgeordneten davor gewarnt, die wirtschaftliche Stabilität in einer Phase aufkeimender Fortschritte zu gefährden.

Langfristige Herausforderungen bleiben bestehen

Der IWF-Missionschef für das Vereinigte Königreich, Luc Eyraud, betonte die Bedeutung berechenbarer Regierungspolitik für Märkte und Investoren. Er verwies auf ein „volatileres externes Umfeld mit häufigeren und sich überschneidenden Schocks", eine steigende Zinslast für öffentliche Schulden sowie das langjährige Problem schwachen Produktivitätswachstums als strukturelle Einschränkungen für die Wirtschaftspolitik.

Langfristig sieht der IWF erhebliche Herausforderungen auf Großbritannien zukommen. Der „langfristige Spielraum" für weitere Steuererhöhungen sei „begrenzt, sofern keine grundlegenden Steuerreformen geplant sind". Angesichts steigenden Drucks durch Ausgaben für Bevölkerungsalterung, Verteidigung und Klimawandel werde es in den nächsten 20 Jahren „schwierige Entscheidungen" geben. Als mögliche Maßnahme zur Ausgabenzurückhaltung nannte der IWF unter anderem den Ersatz des sogenannten „Triple Lock" für die staatliche Rente.

Den mittelfristigen Plan der Regierung zur Senkung der Kreditkosten bewertete der IWF dennoch positiv: Er „findet weiterhin ein gutes Gleichgewicht", hieß es. Für mögliche Unterstützungspakete bei den Lebenshaltungskosten – etwa angesichts höherer Energiepreise – empfahl der IWF, diese gezielt und zeitlich begrenzt zu gestalten. Es wird erwartet, dass Schatzkanzlerin Reeves im Laufe dieser Woche entsprechende Maßnahmen vorstellen wird, darunter möglicherweise eine Rücknahme einer geplanten Kraftstoffsteuererhöhung um 5 Pence im September.

Iwf Wachstumsprognose GroßbritannienBritische Wirtschaft 2026Iran-Krieg WirtschaftBank Of England ZinsenRachel ReevesInflation GroßbritannienIwf Prognose

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.