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Italiens Oberstes Gericht: Hotel darf Leitungswasser verweigern

Ein Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten muss Gästen kein Leitungswasser servieren – das entschied Italiens höchstes Gericht.

Italiens Oberstes Gericht: Hotel darf Leitungswasser verweigern

Italiens Kassationsgericht hat in einem ungewöhnlichen Rechtsstreit entschieden, dass ein Luxushotel in den Dolomiten rechtmäßig handelte, als es einer Touristin Leitungswasser verweigerte. Das Fünf-Sterne-Hotel Sassongher im Südtiroler Corvara hatte der Frau aus Rom während der Skisaison 2019 im hoteleigenen Restaurant lediglich Mineralwasser in Flaschen für 7 Euro angeboten – und damit einen jahrelangen Rechtsstreit ausgelöst.

Die Touristin argumentierte, „Wasser sei eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht", und klagte auf eine Entschädigung von 2.700 Euro für immaterielle und wirtschaftliche Schäden. Sie sah ihre Verbraucherrechte verletzt und verglich die Verweigerung von Leitungswasser damit, in einem Hotel kein Bett mit Laken oder keine Seife im Badezimmer vorzufinden – also einen elementaren Bestandteil des Serviceangebots.

Drei Instanzen, drei Niederlagen

Der Fall durchlief das gesamte italienische Gerichtssystem: Zunächst wies ein Gericht in Rom die Klage ab, dann ein Berufungsgericht – und nun endgültig der Kassationsgerichtshof als höchste Instanz. In allen drei Instanzen entschieden die Richter zugunsten des Hotels. Silvio Belardi, der Anwalt des Hotels, erklärte gegenüber der Zeitung Corriere Alto Adige, das Gericht habe festgestellt, dass „keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Leitungswasser besteht".

Belardi begründete die Position seines Mandanten damit, dass es „wie in vielen gehobenen Häusern der Unternehmenspolitik entspricht, am Tisch nur Wasser in Flaschen zu servieren – und zwar versiegelt". Die behaupteten Schäden der Klägerin wurden laut Belardi mangels Beweisen abgelehnt: „Die Frau behauptete, sie habe einen Schaden erlitten, einschließlich finanzieller und moralischer Beeinträchtigungen. Dies wurde mangels Beweisen abgelehnt."

Der Anwalt wies zudem darauf hin, dass die Klägerin keineswegs ohne Wasser geblieben wäre: „Wir haben auch argumentiert, dass eine Person, die fließendes Wasser wünscht, dieses problemlos im Hotel bekommen könnte – nur eben nicht im Restaurant."

Rechtslage in Italien und Europa

Die Richter des Obersten Gerichtshofs stellten klar, dass italienische Gesetze und Vorschriften Gastronomiebetriebe nicht dazu verpflichten, Gästen Leitungswasser zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung darüber liege im Ermessen des jeweiligen Betriebs. Damit ist die Rechtslage in Italien eine andere als etwa in England und Wales: Dort sind Gastronomiebetriebe mit Schanklizenz gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage kostenlos Trinkwasser zu servieren.

Für deutsche Verbraucher und Reisende ist das Urteil ein wichtiger Hinweis: Wer in einem italienischen Luxusrestaurant auf Leitungswasser besteht, hat keinen rechtlichen Anspruch darauf. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs setzt damit einen klaren Präzedenzfall für die Gastronomiebranche in Italien und dürfte die Debatte über Verbraucherrechte und Unternehmensfreiheit in der Hotellerie neu entfachen.

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