ANZEIGE

Indien kippt Steuervorteile: Tiger Global muss Milliarden zahlen

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat in einem wegweisenden Urteil gegen Tiger Global entschieden: Der Verkauf von Flipkart-Anteilen an Walmart muss versteuert werden. Das Urteil stellt jahrzehntelange Investitionsstrukturen über Mauritius infrage.

•• 2 Min
Indien kippt Steuervorteile: Tiger Global muss Milliarden zahlen

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Donnerstag ein Urteil mit weitreichenden Folgen für internationale Investoren gefällt. Tiger Global muss für den Verkauf seiner Flipkart-Anteile an Walmart im Jahr 2018 Steuern zahlen – trotz der Nutzung einer mauritischen Holdingstruktur. Der Deal hatte ein Volumen von 1,6 Milliarden Dollar.

Die Richter befanden, dass Tiger Global seine mauritischen Einheiten als "Durchleitungsfirmen" nutzte, um von einer "unzulässigen Steuervermeidungsstruktur" zu profitieren. Tiger Global hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, die Steuervorteile des bilateralen Abkommens zwischen Indien und Mauritius rechtmäßig genutzt zu haben. Zu dem Urteil hat sich das Unternehmen bisher nicht geäußert.

Mauritius-Route verliert Privilegien

Das 1982 erstmals unterzeichnete Abkommen zwischen Indien und Mauritius ermöglichte es Investoren jahrzehntelang, Aktienverkäufe in Indien faktisch steuerfrei abzuwickeln. Denn diese unterlagen nur der Besteuerung in Mauritius – wo der Steuersatz bei null Prozent lag. Diese Route war äußerst beliebt: In den 23 Jahren bis 2023 flossen 171 Milliarden Dollar aus Mauritius nach Indien – ein Viertel aller ausländischen Direktinvestitionen in diesem Zeitraum.

Das 152-seitige Urteil gibt den indischen Steuerbehörden nun weitreichende Befugnisse, Unternehmensstrukturen genauer zu prüfen. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass bloße Ansässigkeitsbescheinigungen aus Mauritius nicht ausreichen, um legitime Geschäftstätigkeit nachzuweisen. Prüfer können Geschäfte anfechten, wenn nachgewiesen wird, dass Gelder nur zur Steuervermeidung über Mauritius geleitet wurden.

Bestandsschutz faktisch aufgehoben

Besonders brisant: Ein 2017 aktualisiertes Abkommen hatte zwar das steuerfreie System beendet, aber eine Bestandsschutzklausel für alle Investitionen vor 2017 vorgesehen. Diese Altinvestitionen sollten weiterhin die bisherigen Vorteile genießen. Doch die Richter entschieden nun, dass Indiens strenges Anti-Steuerhinterziehungsgesetz GAAR die Struktur durchdringen und vertragliche Vorteile verweigern kann, "wenn der Transaktion eine echte wirtschaftliche Substanz fehlt".

"Der Bestandsschutz ist hinfällig geworden", fasste ein Anwalt die Situation zusammen. Bijal Ajinkya, Steuerpartner bei der indischen Anwaltskanzlei Khaitan & Co, warnt: "Bei getätigten Altanlagen werden Investoren den Atem anhalten, wie ihre Ausstiege verlaufen."

Nervosität bei internationalen Investoren

Laut Interviews mit 15 Anwälten und Beratern bedeutet das Urteil, dass nationales Recht nun Vorrang vor vertraglichen Steuervorteilen haben kann. Mehrere Anwälte berichten bereits von nervösen Anrufen besorgter Investoren aus Europa und den USA. Das Urteil birgt das Risiko einer verstärkten Prüfung vergangener Geschäfte, bei denen vertragliche Vorteile genutzt wurden.

Indiens stellvertretender Generalstaatsanwalt N. Venkataraman spielte die Bedenken am Freitag herunter. Die Auswirkungen auf Investitionen seien "nichts als eine Ablenkung". Investitionsentscheidungen basierten auf mehreren Faktoren und nicht nur auf der Kapitalertragssteuer.

Steuerstreitigkeiten belasten Investitionsklima

Das Urteil kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Indien, als bevölkerungsreichstes Land und eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt, war bisher ein Liebling ausländischer Investoren. Doch steuerliche Unsicherheit war oft ein Streitpunkt – sei es bei der Auslegung von Abkommen, der Prüfung von Importen oder bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten.

Aktuell ficht Volkswagen vor Gericht eine rekordverdächtige Steuerforderung von 1,4 Milliarden Dollar an. Diese erfolgte nach zwölf Jahren Prüfung wegen angeblich fehlerhafter Importerklärungen. Solche Fälle schüren Bedenken über die Berechenbarkeit des indischen Steuersystems – ein Faktor, der für langfristige Investitionsentscheidungen entscheidend ist.

Tiger GlobalIndien SteuerurteilMauritius InvestitionenFlipkart WalmartSteuervermeidung Indien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.