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Immobilienfonds-Abwertungen sorgen für Klagewelle

Versicherungen bieten begrenzten Schutz bei Streitigkeiten um Kapitalanlagen.

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Immobilienfonds-Abwertungen sorgen für Klagewelle

Nach den jüngsten Abwertungen des Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ rücken Anwälte in den Vordergrund. Es besteht der Verdacht, dass Banken bei der Beratung zu diesen Fonds zu optimistische Zukunftsaussichten vermittelt haben könnten. Mögliche Beratungsfehler und unvollständige Informationen im Beratungsprotokoll oder Prospekt könnten potenzielle Klagegründe sein.

Investoren mussten kürzlich den größten Tagesverlust bei Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008 hinnehmen, als das Anlageprodukt der Union Investment um 17 Prozent abgewertet wurde. Viele Anleger überlegen nun, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine mögliche Klage übernehmen würde. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, dass dies vom jeweiligen Versicherungstarif und der Art der Kapitalanlage abhängt. Streitigkeiten um spekulative Anlagen sowie Spiel- und Wettverträge seien meist ausgeschlossen, während Falschberatungen beim Aktienkauf manchmal versichert seien.

Unterschiedliche Vertragsbedingungen sind typisch für die Rechtsschutzversicherung. Interessierte müssen genau prüfen, welche Rechtsbereiche sie absichern wollen und welche Leistungen in ihrem Tarif enthalten sind. Eine Umfrage unter Versicherern zeigt, dass sich der Blick ins Kleingedruckte lohnt. Der Marktführer Arag bietet beispielsweise in der Privatrechtsschutzversicherung je nach Tarif eine Deckung von 10.000 bis 20.000 Euro für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktien oder Rentenwerten, jedoch nicht für Immobilienfonds. Bei der Allianz sind rechtliche Interessen aus bestimmten Kapitalanlagen in der Premium-Tariflinie bis zu 100.000 Euro abgesichert, Immobilienfonds jedoch auch hier nicht.

Anders sieht es bei Ergo aus: Im Best- und Premium-Produkt sind rechtliche Interessen aus Kapitalanlagegeschäften, inklusive Immobilienfonds, versichert, solange der einzelne Anlagebetrag 50.000 Euro nicht überschreitet. Eine ähnliche Regelung gilt bei Roland Rechtsschutz.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es keine einheitliche Rechtsschutzversicherung gibt. Versicherungsnehmer müssen die für sie relevanten Lebensbereiche absichern. Neben Privatrechtsschutz sind auch Berufs-, Verkehrs- oder Wohnrechtsschutz mögliche Bausteine. Der Bund der Versicherten (BdV) betont, dass es viele Ausschlüsse gibt, darunter Kapitalanlegerklagen, Familien- und Erbrecht, Hausbau, Baufinanzierung sowie vorsätzliche Straftaten.

Ausnahmen gibt es jedoch auch, beispielsweise im Erbrecht bei der Arag, wo im Premiumtarif Streitigkeiten bis zu 10.000 Euro abgedeckt sind. Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, wenn sie hohe Streitwerte abdeckt und der Versicherungsnehmer anteilig oder vollständig verliert. Die Deckungssumme sollte in Europa mindestens fünf Millionen Euro betragen. Der Versicherer kann den Vertrag kündigen, wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Streitfälle eingereicht werden.

Die Prämien für Rechtsschutzpolicen variieren stark. Ein Vergleich kann sich lohnen, da gute Angebote bereits ab 216 Euro Jahresbeitrag erhältlich sind. Aufgrund steigender Anwalts- und Gerichtskosten könnten die Prämien in Zukunft jedoch noch weiter steigen. Versicherte haben die Möglichkeit, die Entscheidung ihres Versicherers durch einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten überprüfen zu lassen. Alternativen zur Rechtsschutzversicherung bestehen durch Mitgliedschaften in Gewerkschaften, Mieter- oder Vermietervereinigungen oder durch Prozessfinanzierer, die Fälle mit ausreichender Erfolgsaussicht übernehmen.

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