ANZEIGE

Howard Buffett übernimmt Vorsitz – Rückkaufpolitik von Berkshire geändert

Warren Buffett wird Ehrenvorsitzender, sein Sohn Howard übernimmt den Vorsitz bei Berkshire Hathaway.

• 3 Min
Howard Buffett übernimmt Vorsitz – Rückkaufpolitik von Berkshire geändert

Berkshire Hathaway hat am Freitag einen bedeutenden Führungswechsel bekannt gegeben. Warren Buffett, der das Konglomerat 56 Jahre lang als Vorsitzender führte, wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Sein Sohn Howard Buffett, seit 1993 Mitglied des Aufsichtsrats, übernahm mit sofortiger Wirkung den Vorsitz des Unternehmens.

Warren Buffett verlässt Berkshire Hathaway jedoch nicht vollständig. Er bleibt Mitglied des Aufsichtsrats und wird dem Unternehmen weiterhin mit Rat und Perspektive zur Seite stehen. Dennoch markiert der Schritt einen historischen Einschnitt: Buffett hatte den Vorsitz seit 1970 inne – eine Ära von mehr als fünf Jahrzehnten.

Die operative Verantwortung hatte Warren Buffett bereits im Januar dieses Jahres an Greg Abel übergeben, der seitdem als CEO fungiert. Abel verfügt damit über die letzte Entscheidungsbefugnis über rund 365 Milliarden Dollar in Bargeld und Schatzbriefen, die Berkshire Hathaway anhäuft.

Ein Vorsitzender für die Kultur

Warren Buffett beschrieb die neue Arbeitsteilung in einem Brief an die Aktionäre selbst: „Greg führt das Unternehmen; Howard wird seine Kultur und Werte bewahren – beides ist mehr wert als alles, was in unserer Bilanz steht.“ Die Aufgabe von Howard Buffett ist demnach vor allem auf Kontinuität ausgelegt. Er ist seit 33 Jahren im Aufsichtsrat von Berkshire tätig und soll sicherstellen, dass das Unternehmen so operiert, wie es sein Vater aufgebaut hat.

Die Frage, wer künftig über die gewaltigen Barreserven von Berkshire entscheidet, ist damit klar beantwortet: Die Kapitalallokation liegt weiterhin in den Händen von CEO Greg Abel. Bereits in seinem ersten Jahresbrief an die Aktionäre im Februar hatte Abel klargestellt, dass Entscheidungen zur Kapitalallokation, einschließlich des Aktienportfolios, letztlich bei ihm liegen.

Die Rückkaufpolitik trägt einen neuen Namen

Eine wichtige Änderung betrifft jedoch die Rückkaufpolitik des Unternehmens. Das Rückkaufprogramm von Berkshire erlaubt Aktienrückkäufe, wenn der CEO nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu dem Schluss kommt, dass die Aktie unter einem vorsichtigen Schätzwert ihres Wertes gehandelt wird. Diese Formulierung stammt aus einer Änderung im Jahr 2025. Zuvor lag die Befugnis bei einer Person, die beide Ämter innehatte.

Bislang war Warren Buffett der Ansprechpartner bei dieser Konsultation. Nun ist es sein Sohn Howard. Diese Änderung könnte praktische Auswirkungen haben, denn die Rückkäufe haben zuletzt deutlich zugenommen.

Nach einem Jahr 2025, in dem überhaupt keine Aktienrückkäufe stattfanden, kaufte Berkshire im ersten Quartal 2026 Aktien im Wert von etwa 235 Millionen Dollar zurück. Im zweiten Quartal beschleunigte sich das Tempo erheblich: Rund 4,5 Milliarden Dollar wurden investiert. Dabei stiegen die Rückkäufe im Laufe des Quartals von null im April auf nahezu 750 Millionen Dollar im Mai und fast 3,8 Milliarden Dollar im Juni.

Bewertung und Ausblick

Die durchschnittlichen Kaufkurse lagen bei etwa 476 bzw. 488 Dollar pro Aktie der Klasse B. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung handeln die B-Aktien bei rund 509 Dollar – etwas über dem Preis, den Berkshire im Juni gezahlt hat. Die Bewertung der Aktie liegt damit bei fast dem 1,5-fachen des Buchwerts. Das Management bewertete die Aktie also noch im Juni als wertvoller als ihren Kostenpreis.

Für Aktionäre ändert sich durch die Ankündigung vom Freitag zunächst wenig. Der CEO ist derselbe, die Richtlinien sind dieselben, und die Barreserven liegen weiterhin in Abels Händen zur Anlage. Warren Buffett selbst schrieb, dass sich das Unternehmen in hervorragenden Händen befinde und er sich freue, weiterhin Aktionär zu bleiben.

Die operative Entwicklung von Berkshire bleibt solide: Die operativen Ergebnisse aus laufendem Geschäft stiegen im zweiten Quartal um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und erreichten etwa 13 Milliarden Dollar. Währungsschwankungen bei den ausländischen Schulden von Berkshire wirkten sich dabei positiv auf den Vergleich aus. Die operativen Ergebnisse schließen Investitionszuwächse und -verluste aus, die nach GAAP im gemeldeten Gewinn verbucht werden.

Letztlich geht es bei der übertragenen Aufgabe vor allem darum, die Kultur von Berkshire Hathaway zu schützen – eine Arbeit, die über Jahrzehnte hinweg bedeutsam sein kann, aber nicht in den Zahlen des nächsten Quartals erscheint.

Berkshire HathawayWarren BuffettHoward BuffettAktienrückkäufeGreg AbelFührungswechselKapitalallokation

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.