ANZEIGE

Hackerangriffe auf Satelliten von Schiffen nehmen drastisch zu

Cyberangriffe auf Satellitenverbindungen von Schiffen nehmen rasant zu – Branche warnt vor Kontrollverlust.

•• 4 Min
Hackerangriffe auf Satelliten von Schiffen nehmen drastisch zu

Die maritime Industrie steht vor einer neuen Sicherheitsbedrohung: Hackerangriffe auf Satellitenverbindungen von Schiffen nehmen massiv zu. Nach Angaben der israelischen Cybersicherheitsfirma Cydome stieg der Anteil der Angriffe, die über sogenannte „Edge Devices“ (Randgeräte) in die Schiffe eindringen, von drei Prozent im Jahr 2024 auf 22 Prozent im Jahr 2025. Die absolute Zahl der Attacken liegt demnach im „Hunderterbereich“. Betroffen sind mindestens zwei Schiffe in dieser Woche, darunter ein Tanker, der bereits im August gehackt wurde.

Die wachsende Angriffsfläche auf See

Der Grund für die zunehmende Verwundbarkeit liegt in der fortschreitenden Digitalisierung der Schifffahrt. Immer mehr Systeme an Bord – von der Motorsteuerung über die Navigation bis hin zur Frachtüberwachung – sind über Satellitenverbindungen mit dem Festland vernetzt. „Jeder Mechanismus auf einem Schiff – Motor, Navigation usw. – ist über Satellit online mit dem Festland verbunden, sodass alles exponiert ist. Das Ganze ist eine schwimmende Angriffsfläche“, warnte Marc Oppenheim, Regional Business Director bei Cydome, im Gespräch mit der Financial Times.

Bislang zielten Hackerangriffe in der Schifffahrt vor allem darauf ab, Ransomware zu installieren – Schadsoftware, die Systeme blockiert, bis ein Lösegeld gezahlt wird. Doch die Bedrohungslage verändert sich. Führungskräfte der Branche befürchten, dass Angreifer künftig versuchen könnten, die Kontrolle über kritische Schiffsabläufe zu übernehmen. Cydome zufolge werde sich dieser Trend „in diesem Jahr noch verstärken“, angetrieben durch geopolitische Spannungen und den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Entdeckung von Schwachstellen.

Iranische Cyberangriffe auf Tanker?

Besondere Aufmerksamkeit erregt ein Vorfall aus dem August dieses Jahres. US-Behörden untersuchen potenzielle iranische Cyberangriffe auf zwei Tanker, die vom Nahen Osten in die USA unterwegs waren. Teheran versucht demnach, die Ölflüsse aus dem Golf zu kontrollieren. Einer der betroffenen Tanker, die VL Prosperity, wurde im August beim Durchqueren der Straße von Gibraltar gehackt. Das unter südkoreanischer Führung stehende Schiff transportierte zwei Millionen Barrel Rohöl aus dem Golf.

Schiffsverfolgungsdaten zeigen, dass die VL Prosperity während des Angriffs stark abbremste. Die iranische Nachrichtenagentur Mehr News behauptete, das Schiff habe etwa 30 Stunden lang den Funkkontakt verloren und die Angreifer hätten die an Bord befindlichen Operationen gestört. Eine unabhängige Bestätigung dieser Angaben liegt nicht vor. Die US-Küstenwache gab an, das Schiff am 21. August geentert zu haben, „um die Integrität der operativen und informationstechnischen Systeme des Schiffes sicherzustellen“. Die Identität des zweiten Tankers, über den zuerst das Wall Street Journal berichtete, wurde nicht bestätigt.

Cydome bezeichnete den Angriff auf die VL Prosperity als „einen deutlichen Beweis dafür, dass regionale Spannungen reale Auswirkungen auf die zivile maritime Transportlogistik haben“. Die Grenze zwischen Betriebstechnologie – also Systemen zur Steuerung physischer Ausrüstung wie Navigation und Motor – und IT-Systemen wie Verwaltungssoftware werde zunehmend „verschwimmen“, so das Unternehmen.

Branche stuft Cyberrisiko als zweithöchste Gefahr ein

Die Bedrohung ist in der Branche angekommen. In der jährlichen maritimen Umfrage der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Shipping) für das Jahr 2026 stuften Führungskräfte der Schifffahrt Cyberangriffe als das zweithöchste Risiko für maritime Operationen ein. Allerdings belegte die Cybersicherheit nur den fünften Platz – hinter anderen Problemen wie extremen Wetterereignissen und physischen Angriffen –, wenn es um die Fähigkeit der Branche geht, mit dem Risiko umzugehen.

Die Schifffahrt weist besondere Merkmale auf, die sie anfällig für Angriffe machen. Dazu gehören die Beteiligung mehrerer Parteien – von Charterern bis zur Besatzung – und die Notwendigkeit, Informationen an Land weiterzugeben, so die Reedervereinigung Bimco.

Sicherheitslücke in Satellitengeräten entdeckt

Ein konkreter Schwachpunkt wurde bereits identifiziert. Die US-Behörde für Cybersicherheit und Infrastruktur-Sicherheit (CISA) meldete am 2. Juli Sicherheitslücken in einem Gerät namens iDirect, das häufig zur Verbindung von Schiffen mit Satelliten verwendet wird. Die Warnung wurde am 10. September aktualisiert und der Bericht einem Ingenieur der saudischen Staatsölgesellschaft Saudi Aramco zugeschrieben. Ein Sprecher von iDirect erklärte, die Schwachstellen „wurden während einer Sicherheitsbewertung eines Kunden identifiziert“ und nicht als Ergebnis eines Sicherheitsvorfalls. Experten warnen, dass das Eindringen über ein solches Gerät genutzt werden könnte, um Ransomware-Angriffe zu starten oder Bordsysteme zu stören.

Starlink als zusätzliches Einfallstor

Viele Reedereien setzen zunehmend auf Starlink, um das WLAN an Bord zu verbessern – insbesondere solche mit Schiffen, die in den ersten Monaten des US-iranischen Konflikts im Golf feststeckten. Doch auch diese Technologie birgt Risiken. „Wenn Sie sich über die Satellitenverbindung Zugang verschaffen können, können Sie wechseln und auf einige der an Bord befindlichen Systeme zugreifen“, warnte Oppenheim. Hacker könnten dann möglicherweise Temperatur, Heizsysteme und die Geschwindigkeit des Schiffes steuern. „Sobald man seinen Weg in die Verbindung findet, öffnet man eine Dose voller Würmer“, so der Sicherheitsexperte.

CybersicherheitSchifffahrtSatellitenangriffHackerRansomwareIranTankerMaritime Sicherheit

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.