ANZEIGE

Goldförderer Newmont will Rivalen Newcrest kaufen

Für 17 Milliarden Dollar: Dieser Schritt könnte einen Bieterkrieg um Newcrest, Australiens größtes Goldminenunternehmen, in Gang setzen

•• 3 Min
Goldförderer Newmont will Rivalen Newcrest kaufen

Im Rahmen des größten in diesem Jahr bekannt gewordenen Übernahmeangebots verhandeln zwei der größten Goldminenunternehmen der Welt über den Zusammenschluss zu einem weltweiten Produktionsgiganten.

Die in den USA börsennotierte Newmont, der weltweit größte Goldförderer nach Fördermenge, hat ein Übernahmeangebot für seinen australischen Konkurrenten Newcrest unterbreitet, das mit rund 24 Mrd. AUD (17 Mrd. $) bewertet wird.

Die Aktion könnte eine Bieterschlacht um Newcrest, das größte Goldbergbauunternehmen Australiens, auslösen. Konkurrenten wie die kanadischen Unternehmen Barrick Gold und Agnico Eagle versuchen nach Meinung von Analysten ebenfalls, den Markt zu konsolidieren.

Nach der Nachricht stiegen die Aktien von Newcrest um 10 % auf 24,74 A$ und erreichten damit den höchsten Stand seit Mai.

Nach Angaben von Dealogic würde Newmonts 24-Milliarden-A$-Angebot für Newcrest den 7,5-Milliarden-Dollar-Kauf des Wasseraufbereitungsunternehmens Evoqua durch den Technologiekonzern Xylem, der im vergangenen Monat bekannt gegeben wurde, als höchsten M&A-Deal in diesem Jahr bei weitem übertreffen.

Der implizite Aufschlag im Angebot von Newmont gegenüber dem letzten Schlusskurs der Newcrest-Aktie beträgt 21 %.

Laut Tom Palmer, dem australischen Chief Executive von Newmont mit Sitz in Denver, muss der Kauf noch vom Board von Newcrest und den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.

Wir sind der Meinung, dass der Zusammenschluss von Newmont und Newcrest einen erheblichen Mehrwert für unsere jeweiligen Aktionäre, Mitarbeiter und Betriebsgemeinschaften bietet", sagte er.

Die Fusion würde die beiden Unternehmen nach fast 25 Jahren Trennung wieder zusammenführen. In den 1960er Jahren wurde Newmont Australia in Melbourne gegründet. Nach dem Zusammenschluss mit den historischen Goldanlagen von BHP im Jahr 1990 wurde Newcrest abgespalten.

Vier der fünf größten australischen Goldminen würden unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens stehen, wenn sich die historisch verbundenen Unternehmen zusammenschließen würden, was die Zustimmung der australischen Regierung erfordern würde.

Die Australian Financial Review berichtete zuerst über die Verhandlungen.

Angesichts der steigenden Kosten in der australischen Bergbauindustrie, der Produktionsprobleme bei Gold und der Preisinstabilität aufgrund der drastisch gestiegenen Zinssätze erwägen immer mehr Unternehmen Fusionen und Übernahmen, um ihre Größe zu erhöhen.

Anlagen in sicheren Ländern wie Australien und Kanada haben die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. OZ Minerals, ein Nickel-, Kupfer- und Goldbergbauunternehmen in Südaustralien, steht kurz davor, von BHP für 6,4 Mrd. $ gekauft zu werden, während Yamana Gold, ein Goldbergbauunternehmen in Kanada, demontiert wird, nachdem Agnico Eagle und Pan American Silver 4,8 Mrd. $ für den Kauf des Unternehmens ausgegeben haben.

Die größten Unternehmen der Goldindustrie sollten sich mehr auf Newcrest konzentrieren. Newcrest besitzt Minen in Australien, Kanada und Papua-Neuguinea, und sowohl Newmont als auch Barrick haben in letzter Zeit ein Auge auf das Unternehmen geworfen. Nachdem sich der Wert der Aktie zwischen April und September letzten Jahres fast halbiert hat, ist das Unternehmen erneut ins Visier geraten. Sandeep Biswas, der langjährige CEO des Unternehmens, ging im Dezember in den Ruhestand, aber ein ständiger Nachfolger wurde vom Unternehmen noch nicht ernannt.

Obwohl Newcrest nach eigenen Angaben zuvor ein Angebot als zu niedrig abgelehnt hatte, schloss es Gespräche mit seinem größeren Rivalen nicht völlig aus, der am Sonntag ein höheres indikatives Angebot unterbreitete.

Der überarbeitete Vorschlag würde auch einen Plan für einen Börsengang von Newmont an der australischen Börse beinhalten und 0,38 Newmont-Aktien für jede Newcrest-Aktie vorsehen. Die Newmont-Aktionäre würden 70 % des kombinierten Unternehmens besitzen, während Newcrest 30 % hält.

Laut Simon Mawhinney, Chief Investment Officer von Allan Gray, dem größten Anteilseigner von Newcrest, würde er eine Übernahme durch Newmont unter den skizzierten Bedingungen nicht unterstützen.

Newcrest ist ziemlich erschwinglich. Es bestehe die Möglichkeit einer Verwässerung, bemerkte er. Er wies darauf hin, dass das australische Unternehmen gut kapitalisiert sei und dass seine langlebigen Goldreserven recht wertvoll sein dürften: "Das Fusionsverhältnis ist um die Hälfte zu niedlich."

Mitch Ryan, Analyst bei Jefferies, sagte, dass Barrick an einem Kauf im Jahr 2018 interessiert sein soll und dass diese Annäherung andere Angebote aus dem Weg räumen könnte. Obwohl kein offizielles Signal gegeben wurde, fügte er hinzu: "Zusätzliches Interesse von anderen Bewerbern ist möglich."

Das neue Angebot würde in Betracht gezogen, so Newcrest, das von JPMorgan und Gresham Advisory Partners beraten wird. Lazard, Centerview Partners und die Bank of America beraten Newmont.

GoldNewcrest MiningNewmontAustralien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.