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Globale Mindestbesteuerung und Investmentfonds

Neue Regeln könnten die Steuerneutralität und Rendite beeinflussen

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Globale Mindestbesteuerung und Investmentfonds

Das Mindeststeuergesetz zielt darauf ab, die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer zu bekämpfen, könnte jedoch die Steuerneutralität von Investmentfonds beeinträchtigen. Investmentfonds streben an, steuerlich neutral zu agieren und ihre Kapitalanlagen weitgehend wie Direktanlagen zu behandeln. In Deutschland wurde durch das Investmentsteuerreformgesetz eine Steuerpflicht auf bestimmte inländische Erträge auf Fondsebene eingeführt, wobei verschiedene Freistellungen auf Anlegerebene die Steuerneutralität sicherstellen sollen. Dennoch können diese Strukturen, je nach steuerlicher Behandlung auf Anlegerebene, auch zur Steuervermeidung führen.

Die globalen Anti-Base Erosion (GloBE) Regeln, die durch das Mindeststeuergesetz vom 21. Dezember 2023 in Deutschland umgesetzt wurden, sollen diesen Herausforderungen begegnen. Für Investmenteinheiten wurden besondere Regelungen geschaffen, um die Steuerneutralität der Fonds innerhalb der globalen Mindestbesteuerung zu gewährleisten. Diese Regelungen sind jedoch mit strengen Voraussetzungen und erheblicher Komplexität verbunden.

Investmentfonds sind von den GloBE Regeln ausgenommen, wenn sie als oberste Muttergesellschaft fungieren. Falls sie jedoch in den Konzernabschluss einer Muttergesellschaft konsolidiert werden, unterliegen sie besonderen Regelungen. Der effektive Steuersatz der Investmenteinheit wird getrennt von den anderen Einheiten der Unternehmensgruppe berechnet, um eine Vermischung niedrigbesteuerter Gewinne mit hochbesteuerten Gewinnen zu verhindern. Dies kann zu einer Ergänzungssteuer führen, wenn die Gewinne der Investmenteinheit unter einem effektiven Steuersatz von 15 Prozent liegen.

Um die Steuerneutralität zu wahren, stehen zwei Wahlrechte zur Verfügung. Das Transparenzwahlrecht ermöglicht die Behandlung der Investmenteinheit als transparente Einheit, bei der Erträge und Steuern unmittelbar auf Anlegerebene berücksichtigt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anleger der Marktwertbesteuerung unterliegt. Alternativ kann das Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen genutzt werden, um eine Ergänzungssteuer zu vermeiden, sofern die Investmenteinheit innerhalb von vier Jahren Ausschüttungen vornimmt, die auf Anlegerebene dem Mindeststeuersatz entsprechen.

Die Wirksamkeit dieser Regelungen zur Wahrung der Steuerneutralität von Investmentfonds ist fraglich. Das Transparenzwahlrecht könnte aufgrund der Marktwertbesteuerung für in Deutschland ansässige Anleger problematisch sein, und die Vierjahresfrist für steuerpflichtige Ausschüttungen ist relativ kurz. Das deutsche Investmentsteuergesetz erlaubt eine fünfzehnjährige steuerfreie Thesaurierung bestimmter Kapitalerträge, was insbesondere für die Versicherungswirtschaft herausfordernd ist.

Viele Länder haben bereits nationale Ergänzungssteuern eingeführt, doch nicht alle haben die Möglichkeit genutzt, Investmenteinheiten von diesen Maßnahmen auszunehmen. Insgesamt wird erwartet, dass die globale Mindestbesteuerung Auswirkungen auf die Kapitalanlagerendite haben wird. Ob sie jedoch das Ende der Steuerneutralität von Investmentfonds bedeuten wird, bleibt abzuwarten.

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