ANZEIGE

FT Innovative Lawyers Award: Břetislav Šimral als Intrapreneur geehrt

Der Europa-Direktor für Innovation bei Dentons überzeugt die Jury mit KI-Plattform Daisy und Empowerment-Strategie.

•• 5 Min
FT Innovative Lawyers Award: Břetislav Šimral als Intrapreneur geehrt

Die Financial Times hat im Rahmen der FT Innovative Lawyers Awards 2026 Břetislav Šimral als herausragenden Intrapreneur ausgezeichnet. Der Europa-Direktor für Innovation und Intelligenz bei der Kanzlei Dentons setzte sich in einem von RSGI zusammengestellten Auswahlverfahren gegen mehrere Mitbewerber durch. Eine Jury aus FT-Redakteuren und Branchenexperten bewertete Kandidaten, deren Mission es ist, in verschiedene Bereiche ihrer Kanzleien hineinzuwirken – von der Zusammenarbeit mit Mandanten über die Gestaltung der Organisationskultur bis hin zur Entwicklung transformativer Produkte und Dienstleistungen.

Der Wettbewerb, den FT-Herausgeberin Roula Khalaf in ihrem wöchentlichen Newsletter begleitet, sucht jedes Jahr nach den effektivsten Change-Makern hinter der neuen Technologie, die von Anwaltskanzleien übernommen wird. Bei der Auswahl eines Intrapreneurs, der sich von der Masse abhob, fiel die Entscheidung der Richter auf Šimral. Ein Jurymitglied bemerkte zu dessen Arbeit: „Die Auswirkungen von Daisy und Legal Radar rehabilitieren die Idee der Hackathons."

Šimral war maßgeblich an der Entwicklung von Daisy beteiligt, einer hausinternen generativen KI-Plattform, die 2025 startete. Ihr modulares Design ermöglicht es der Kanzlei, schnell neue Anwendungen hinzuzufügen, etwa einen KI-Agenten zur Erleichterung des Kundenbeziehungsmanagements und der Abrechnung. Nutzer können sicher zwischen verschiedenen KI-Modellen wechseln. Die Implementierung wurde durch verpflichtende Schulungen und ein Netzwerk von „KI-Pionieren" unterstützt, um die Akzeptanz im Haus voranzutreiben.

Hackathons als Grundstein der KI-Strategie

Šimral leitete gleichzeitig die KI-Empowerment-Strategie von Dentons in ganz Europa. Dazu gehörten Hackathons, bei denen gewinnende Produkte über Nacht entstanden. Aus dieser Initiative ging in diesem Jahr Legal Radar hervor, ein Tool für einen „Rechts-Gesundheitscheck". Es scannt die Nachrichten, Finanzen, Transaktionen und das gesetzgeberische Umfeld eines Unternehmens, um Risiken und Chancen zu kennzeichnen, die kurz- und langfristig wahrscheinlich auftreten werden.

Die Akzeptanzzahlen sind bemerkenswert: Die Kanzlei gibt an, dass die monatlichen Interaktionen ihrer Anwälte und anderer Mitarbeiter in Kontinentaleuropa mit ihren KI-Tools von etwa 20.000 Mitte 2025 auf fast 250.000 ein Jahr später gestiegen sind. Šimral war zuvor 2018 von der Beratungsfirma EY zu Dentons gekommen und hat dort seither mehrere technologische Tools entwickelt, die dem europäischen Geschäft der Kanzlei die KI-Übernahme ermöglicht haben.

Weitere Nominierte aus verschiedenen Kanzleien

Neben dem Gewinner würdigte die Jury mehrere weitere Intrapreneure, die jeweils eigene Akzente setzten. Mary Bonsor, GC Relationships Director bei Mishcon de Reya, entwickelte neben der Verwaltung der Beziehungen zu Firmenkunden die GC Academy, ein neues Schulungsprogramm für Inhouse-Anwälte. Der Kurs umfasst vier halbtägige Module sowie vier Online-Sitzungen, gelehrt von Mishcon-Partnern und externen Experten wie Chief Executives und Finanzvorständen. Themen sind unter anderem finanzielle Kompetenz, Führung und KI. Mehr als 75 General Counsel und senior Inhouse-Anwälte haben die GC Academy seit ihrem Start 2025 besucht. Zuvor leitete Bonsor die Personalvermittlungsplattform Flex Legal, die sie 2016 mitgegründet hatte und die Mishcon 2023 übernahm.

Carlos Coelho ist der erste Nicht-Jurist und erste Direktor für Innovation und Wissen bei der portugiesischen Kanzlei Morais Leitão. Mit seinem Aufstieg zum Partner intensivierte er die Bemühungen um eine umfassende digitale Transformation. Seine Strategie verbindet KI-Produkte für Kunden mit der integralen Einbindung generativer KI in die Betriebsabläufe. Der Bedarf an einer Überholung wurde laut Coelho offensichtlich, als hausentwickelte Tools mehr Interesse bei Kunden als bei den eigenen Anwälten hervorriefen. Die daraus resultierende ML One Suite umfasst Tools für Governance, Streitmanagement und regulatorisches Tracking – zu den Kunden zählt unter anderem eine der größten Banken Portugals.

Tom Lyas, Head of Resourcing and Social Mobility bei Browne Jacobson, strich innerhalb seiner ersten Woche bei der Kanzlei im Jahr 2016 die Anforderung eines erstklassigen Hochschulabschlusses und guter Schulnoten. Solche Anforderungen schließen Kandidaten aus ressourcenarmen Schulen aus, während sie die Fähigkeit nicht sinnvoll messen, argumentierte Lyas. Ein Jahr später gingen 45 Prozent der Angebote für Junior-Level-Kandidaten an Bewerber, die zuvor nicht bewerbungsberechtigt gewesen wären, und 70 Prozent davon wurden im ersten Jahrgang als „außergewöhnlich" eingestuft. 2019 schuf er mit Faire ein bezahltes Praktikumsprogramm, das mindestens die Hälfte seiner Plätze für Kandidaten aus niedrigeren sozioökonomischen Schichten reserviert.

Jen McCormick, Partnerin bei Ashurst, ist seit ihrem Eintritt 2022 eine treibende Kraft hinter dem Wandel zu KI-gestützter Rechtslieferung. Als Partnerin seit 2025 leitet sie die Service-Delivery-Operationen für Advance, die digitale Sparte der Kanzlei, in Europa, dem Nahen Osten und Afrika, einschließlich der Standorte in Glasgow und Krakau. Beim Projekt Catalyst für eine große Investmentbank extrahierte ihr Team mehr als 7.000 regulatorische Verpflichtungen aus 51 legislativen Quellen und reduzierte die Gebühren um zwei Drittel im Vergleich zu manuellen Arbeitsabschätzungen.

Lukas Treichl, Partner bei Freshfields, war als Mitleiter des 2019 mitgegründeten Freshfields Lab ein früher Befürworter der Zusammenarbeit von Softwareentwicklern, Data Scientists und Anwälten. 2024 arbeitete das Lab mit Cariad zusammen, dem internen Softwareentwickler des Volkswagen-Konzerns, um einen Chatbot für Regulierungsfragen in mehreren Rechtsordnungen zu erstellen. Zudem half Treichl, ein proprietäres hausinternes System zu gestalten, das 2025 startete. Sein AI Toolkit integriert Large Language Models verschiedener Anbieter, wodurch Vendor-Lock-in vermieden wird. Die Expertise half, einen im April angekündigten Deal mit dem US-KI-Unternehmen Anthropic zu katalysieren.

Elliot White, Director of Innovation and Legal Technology bei Addleshaw Goddard, prägt seit 2021 die „Buy-and-Build"-Strategie der Kanzlei, bei der die eigene KI-Plattform AGPT aufgebaut und zugleich Drittanbieter-Tools integriert werden. Sein Team setzt auf regelmäßiges Benchmarking, um das optimale Gleichgewicht zu finden. Er arbeitete zudem mit dem Finanzkomitee zusammen, um transparente Preismechanismen für technologiegestützte Dienstleistungen wie „First-Pass Due Diligence" zu entwerfen, und leitete die Gründung eines Graduate-Programms für das Innovationsteam.

Jury und Auswahlverfahren

Der Gewinner des FT Innovative Lawyers Innovative Intrapreneur Award für 2026 wurde von einer Jury aus einer von RSGI zusammengestellten Vorauswahl bestimmt. Der Jury gehörten Harriet Arnold, Emma Boyde und Michael Kavanagh von der FT an, außerdem Yasmin Lambert und Chris Sharp von RSGI, Shilpa Bhandarkar von Wild Ducks Advisory, Gabriel Buigas von Integreon, K-Ming Lee von Harvey und Alex Smith von iManage. Kommentare waren für diesen Artikel nicht aktiviert.

Ft Innovative Lawyers AwardsIntrapreneurDentonsBřetislav ŠimralKünstliche IntelligenzLegal TechAnwaltskanzleiDaisy

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.