ANZEIGE

EZB-Nachfolge: Knot und De Cos als Favoriten im Rennen

Lagardes möglicher vorzeitiger Rückzug könnte Neubesetzung aller drei Direktoriumsposten beschleunigen.

•• 3 Min
EZB-Nachfolge: Knot und De Cos als Favoriten im Rennen

Die Debatte um die Nachfolge von EZB-Präsidentin Christine Lagarde nimmt an Fahrt auf. Laut einem Bericht der Financial Times könnte Lagarde ihren Posten vorzeitig räumen, um dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron noch vor möglichen Wahlen ein Mitspracherecht bei der Personalentscheidung zu sichern. Dies würde die Tür für eine umfassende Neubesetzung der Führungsspitze öffnen.

Ökonomen sehen in einem vorzeitigen Rückzug Lagardes die Chance, alle drei im nächsten Jahr anstehenden Direktoriumsposten im Paket neu zu besetzen. Neben Lagardes Position stehen auch die Sitze von Chefökonom Philip Lane im Mai 2027 und Isabel Schnabel Ende 2027 zur Disposition. Eine koordinierte Neubesetzung würde den europäischen Staats- und Regierungschefs größeren Verhandlungsspielraum geben.

Knot und De Cos als Spitzenkandidaten

Als führende Anwärter gelten der ehemalige niederländische Notenbankchef Klaas Knot und sein spanischer Kollege Pablo Hernandez de Cos. Beide bringen langjährige Erfahrung als nationale Zentralbankgouverneure mit und saßen bereits im EZB-Rat. "Es ist sicher, dass diese Entscheidungen miteinander verknüpft und in einem Kompromisspaket zusammengefasst werden", erklärt Piet Haines Christiansen, Chefstratege der Danske Bank.

Knot galt lange als geldpolitischer Falke, der unter dem ehemaligen EZB-Chef Mario Draghi häufig gegen die Politik des billigen Geldes stimmte. Gegen Ende seiner Amtszeit, die im vergangenen Juni auslief, zeigte er sich jedoch gemäßigter. De Cos hingegen wird als "Taube" eingestuft, bewies aber 2022 bei sprunghaft steigender Inflation seine Flexibilität. Er trat erst im vergangenen Sommer eine Stelle als Leiter der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an.

Marktbeobachter sehen Knot im Vorteil

Die kürzliche Karriereentscheidung von De Cos könnte Knot einen Vorteil verschaffen, sollte Lagardes Posten kurzfristig frei werden. "Es könnte Knots Chancen erhöhen, was ein gutes Ergebnis wäre, da er Glaubwürdigkeit und einen guten Ruf als pragmatischer Falke genießt", sagt Frederik Ducrozet, Leiter der makroökonomischen Forschung bei Pictet Wealth Management. Er fügt hinzu, dass De Cos als "etwas zu taubenhaft" wahrgenommen werden könnte.

Allerdings hat Spanien im Gegensatz zu den Niederlanden noch nie einen EZB-Präsidenten gestellt. Zudem haben die EU-Spitzen gerade den kroatischen Zentralbanker Boris Vujcic, einen geldpolitischen Falken, zum Vizepräsidenten gewählt – beides Faktoren, die De Cos' Chancen erhöhen könnten, wie Nomura-Ökonom Andrzej Szczepaniak anmerkt.

Deutsche Kandidaten mit Hürden

Für Deutschland hat Bundesbankpräsident Joachim Nagel Interesse am Spitzenposten bekundet, ebenso wie das amtierende EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel. Allerdings könnte Schnabel vor rechtlichen Hürden stehen, da Amtszeiten im EZB-Direktorium nicht verlängerbar sind. Die größte Volkswirtschaft Europas, in der sich der EZB-Hauptsitz in Frankfurt befindet, hat noch nie die Präsidentschaft innegehabt.

Ökonomen betonen, dass alle Kandidaten für Kontinuität und Unabhängigkeit der Zentralbank sorgen würden. "Jeder möchte die EZB in stabilen Händen wissen, und man will, dass die Person, die EZB-Präsident ist, eine starke Glaubwürdigkeit an den Märkten besitzt", erklärt Rebecca Christie, Senior Fellow bei Bruegel. "Alle derzeitigen Top-Kandidaten verfügen darüber."

Die Unabhängigkeit der Zentralbanken gerät international zunehmend unter Druck. In den USA versucht Präsident Donald Trump, größere Kontrolle über die Federal Reserve auszuüben. In Großbritannien brachte die rechtsgerichtete Reform UK-Partei Änderungen an der Bank of England ins Spiel.

Überraschungskandidaten möglich

Experten warnen jedoch, dass die Eurozone-Regierungen, die den EZB-Präsidenten wählen, bevor das Europäische Parlament dies ratifiziert, einen Überraschungskandidaten präsentieren könnten – so wie es bei Lagarde selbst der Fall war. Die Ernennung ist normalerweise Teil umfassenderer Verhandlungen, die auch den Posten des Präsidenten der Europäischen Kommission umfassen.

Ein vorzeitiges Ausscheiden Lagardes könnte die Positionen jedoch entkoppeln, da die Amtszeit von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bis 2029 läuft. "Es ist wirklich noch zu früh in diesem Prozess, um feste Überzeugungen hinsichtlich der Identität des nächsten Präsidenten zu haben", schreibt die niederländische Bank ABN-Amro. "Es könnte durchaus politische Aspekte bei der Entscheidung geben, was die Tür für neue Kandidaten öffnet."

Erst letzte Woche trat der französische Zentralbankchef Francois Villeroy de Galhau zurück, sodass Macron auch dessen Nachfolger vor der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 ernennen kann.

EZBChristine LagardeKlaas KnotPablo Hernandez De CosEuropäische Zentralbank

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.