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EuGH stärkt EU-Sanktionen: Vermögenseinfrierung auch ohne direkte Eigentumsverbindung möglich

Der Europäische Gerichtshof weitet die Reichweite von EU-Sanktionen gegen Russen erheblich aus – Trusts bieten keinen Schutz mehr.

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EuGH stärkt EU-Sanktionen: Vermögenseinfrierung auch ohne direkte Eigentumsverbindung möglich

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zu EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg gefällt. Demnach können Vermögenswerte eingefroren werden, die mit sanktionierten Russen in Verbindung stehen – selbst dann, wenn diese Vermögenswerte über einen Trust gehalten werden und keine direkte rechtliche Verbindung zu den betroffenen Personen besteht.

Das Gericht stellte klar, dass eine indirekte Verknüpfung mit einer Person auf der Sanktionsliste ausreicht, um ein Einfrieren von Vermögenswerten zu rechtfertigen. Die Begriffe „Eigentum" und „Kontrolle" sollen dabei weit ausgelegt werden und alle Formen von Macht oder Einfluss auf Vermögenswerte umfassen – unabhängig davon, ob eine formale rechtliche Verbindung zwischen den Vermögenswerten und der sanktionierten Person besteht.

Hintergrund: Komplexe Eigentumsstrukturen als Umgehungsversuch

Das Urteil bezieht sich auf drei konkrete Fälle, die von einem italienischen Gericht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden. Im Mittelpunkt standen die Beschlagnahmung von Unternehmen sowie einer Yacht durch italienische Behörden. Diese Vermögenswerte wurden über komplexe Eigentumsstrukturen von Trusts gehalten, galten jedoch als Eigentum von Personen auf der EU-Sanktionsliste.

Die betroffenen Unternehmen hatten das Einfrieren ihrer Vermögenswerte angefochten. Ihr zentrales Argument: Die sanktionierten Personen hätten keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die fraglichen Vermögenswerte. Der EuGH wies diese Klage jedoch ab.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Hinweise auf Eigentum oder Kontrolle auch aus den Gesamtumständen oder aus unnötig komplexen Rechtsstrukturen abgeleitet werden könnten. Damit sendet der EuGH ein klares Signal: Verschachtelte Konstruktionen aus Trusts und Holdinggesellschaften schützen nicht vor dem Zugriff der EU-Sanktionsbehörden.

Zweck: Sanktionsumgehung konsequent verhindern

Der EuGH betonte, dass das Einfrieren von Geldern dem Ziel dient, Transaktionen mit diesen Vermögenswerten so weit wie möglich zu unterbinden. Gleichzeitig solle jegliche Umgehung von Sanktionen verhindert werden. Das Urteil stärkt damit die Durchsetzungskraft der EU-Sanktionsregimes erheblich.

Für deutsche und europäische Anleger sowie Unternehmen, die mit sanktionierten Personen in Berührung kommen könnten, hat das Urteil weitreichende Bedeutung. Es verdeutlicht, dass die EU-Behörden bei der Durchsetzung von Sanktionen nicht nur auf formale Eigentumsverhältnisse schauen, sondern wirtschaftliche Realitäten und tatsächliche Einflussnahme in den Blick nehmen.

Das Urteil dürfte die Praxis der Sanktionsdurchsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten beeinflussen und die rechtliche Grundlage für künftige Vermögenseinfrierungen im Kontext des Ukraine-Krieges weiter festigen.

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