EU verbietet Mikroplastikverkauf
Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken durch winzige Kunststoffpartikel werden umgesetzt

Die Europäische Union (EU) hat drastische Schritte unternommen, um die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt und die Ozeane zu reduzieren. Die EU-Kommission hat ein Verkaufsverbot für Mikroplastik und Produkte, die Mikroplastik enthalten und bei der Verwendung freisetzen, angekündigt. Dieser Schritt ist Teil einer breiteren Bemühung, die Umweltauswirkungen von Mikroplastik zu minimieren.
Das Verbot betrifft verschiedene Bereiche, darunter Sportplätze, Kosmetika wie Peelings und Glitter, Spielzeug und Pflanzenschutzmittel. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei einige Produkte bereits in 20 Tagen, ab dem 15. Oktober, nicht mehr verkauft werden dürfen. In anderen Fällen wird das Verbot in den kommenden Jahren in Kraft treten.
Besonders betroffen von diesem Verbot sind Granulate auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen, die als eine der Hauptquellen für die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt identifiziert wurden. Dieses Verbot soll erst nach acht Jahren in Kraft treten, um den Betreibern von Sportplätzen ausreichend Zeit zu geben, auf alternative Materialien umzusteigen.
Mikroplastik, definiert als synthetische Polymere mit einer Größe von weniger als fünf Millimetern, hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit. Diese winzigen Partikel reichern sich in Tieren an, einschließlich Fischen und Schalentieren, und können somit in die Lebensmittelkette gelangen. Die EU schätzt, dass die neuen Maßnahmen die Freisetzung von rund einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern werden.
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Zur AktienanalyseEs gibt jedoch Ausnahmen von diesen Vorschriften, einschließlich Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden und keine Mikroplastikfreisetzung bei der Verwendung aufweisen. Diese Produkte müssen jedoch klare Anweisungen zur sicheren Verwendung und Entsorgung bereitstellen, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verhindern. Ebenso gibt es Ausnahmen für Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel.


