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EU rügt Shein wegen Verbrauchertäuschung

Falsche Rabatte, mangelhafter Service und Nachhaltigkeitsversprechen im Visier der Behörden

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 EU rügt Shein wegen Verbrauchertäuschung

Der Online-Modehändler Shein steht im Fokus der EU-Kommission und des Netzwerks der europäischen Verbraucherschutzbehörden. Nach Angaben der Behörden verstößt das Shoppingportal gegen geltende EU-Vorschriften und führt Kundinnen und Kunden unter anderem mit irreführenden Angaben in die Irre. Kritisiert werden insbesondere künstliche Rabatte, bei denen die ausgewiesenen Preisnachlässe nicht auf den tatsächlichen Ursprungspreis der Produkte zurückgehen. Zudem soll Shein zeitliche Fristen für Kaufentscheidungen anzeigen, um künstlich Druck auf Verbraucherinnen und Verbraucher auszuüben.

Auch im Bereich der Nachhaltigkeitsangaben wurden dem Unternehmen Verstöße vorgeworfen. Die Angaben seien teilweise falsch oder irreführend gewesen. Darüber hinaus bemängeln die Behörden, dass der Kundenservice bei Problemen oder Konflikten nicht gut erreichbar sei. Informationen über das Umtauschrecht würden nur unzureichend bereitgestellt, und die Abwicklung von Rücksendungen entspreche nicht den EU-Vorgaben. Die EU-Kommission fordert Shein nun auf, innerhalb eines Monats konkrete Verbesserungsvorschläge vorzulegen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Shein ist ein in China gegründeter Konzern mit Hauptsitz in Singapur. Das Unternehmen fungiert gleichzeitig als Hersteller, Händler und Online-Marktplatz. Es bietet Mode und andere Produkte zu besonders niedrigen Preisen an, sieht sich jedoch immer wieder Vorwürfen wegen mangelnder Produktqualität und unlauterem Wettbewerb ausgesetzt. In einer Stellungnahme betonte Shein die bisher "konstruktive" Zusammenarbeit mit den EU-Behörden und versicherte, man wolle den europäischen Vorschriften gerecht werden.

Das Vorgehen gegen Shein ist Teil einer breiteren Initiative der EU gegen asiatische Online-Marktplätze. Bereits im November des Vorjahres war der chinesische Anbieter Temu wegen ähnlicher Verstöße von der EU-Kommission und dem CPC-Netz zur Nachbesserung aufgefordert worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Untersuchung gegen Shein eingeleitet. Die EU erwägt zudem die Einführung einer Pauschalabgabe auf Pakete aus Drittstaaten in Höhe von bis zu zwei Euro. Damit sollen unter anderem gestiegene Kosten für die Kontrolle dieser Importe gedeckt werden.

Nach Angaben der EU-Kommission erreichen täglich bis zu zwölf Millionen Kleinsendungen Verbraucherinnen und Verbraucher im Schengenraum, hauptsächlich aus China. Dazu zählen unter anderem Kleidungsstücke und Spielzeug. Die Zahl dieser Importe hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt.

SheinOnlineshoppingEuropäische KommissionVerbraucherschutz

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