EU-Fluggastrechte: Streit um Entschädigungen belastet Airlines
Die Reform der EU-Fluggastrechte spaltet Parlament und Mitgliedsstaaten. Während das Parlament die Drei-Stunden-Regel beibehalten will, fordern die EU-Länder höhere Schwellenwerte. Die Luftverkehrsbranche warnt vor steigenden Ticketpreisen.

Die Europäische Union steht vor einer wegweisenden Entscheidung über die Rechte von Flugreisenden. Das EU-Parlament hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Position der Passagiere deutlich stärken soll. Doch der Rat der 27 Mitgliedsstaaten verfolgt einen anderen Kurs – mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Luftverkehrsbranche.
Kernstreitpunkt: Ab wann zahlen Airlines?
Der zentrale Konflikt dreht sich um die Entschädigungsschwelle bei Flugverspätungen. Die EU-Verkehrsminister wollen diese deutlich anheben: Statt wie bisher ab drei Stunden sollen Kompensationen erst ab vier Stunden fällig werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Zusätzlich plant der Rat, die Entschädigungshöhe je nach Flugdistanz zu reduzieren.
Das EU-Parlament beharrt dagegen auf der bestehenden Drei-Stunden-Regelung. Diese soll weiterhin bei Verspätungen und Flugausfällen greifen, sofern die Airline das Verschulden trägt. Ausnahmen würden nur für höhere Gewalt wie Kriege, extreme Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen gelten. Die Mitgliedsstaaten lehnen jedoch eine solche abschließende Liste ab.
Verbraucherschützer schlagen Alarm
Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc warnt eindringlich vor den Plänen des Rates. Nach Berechnungen des Verbands würden 60 Prozent der derzeit anspruchsberechtigten Passagiere bei einer Anhebung der Schwelle leer ausgehen. Dies würde faktisch eine massive Verschlechterung der Verbraucherrechte bedeuten.
Der bulgarische EU-Abgeordnete Andrey Novakov brachte die verhärteten Fronten auf den Punkt: "Keine Einigung wäre besser als die Position des Rates." Scheitern die anstehenden Verhandlungen, wäre die gesamte Reform vorerst gescheitert.
Luftverkehrsbranche befürchtet Kostenschub
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sieht die geplanten Verschärfungen kritisch. Hauptgeschäftsführer Joachim Lang argumentiert, dass drei Stunden oft nicht ausreichen, um Ersatzflüge zu organisieren. Dies könnte paradoxerweise zu mehr Flugannullierungen führen. Zudem würden die entstehenden Mehrkosten unweigerlich auf die Ticketpreise durchschlagen.
Lang plädiert für eine Fünf-Stunden-Regelung: "Ein Ersatzflug würde den Reisenden am Ende mehr helfen als zusätzliche Pauschalansprüche." Diese Position steht allerdings im direkten Widerspruch zu den Forderungen des Parlaments und der Verbraucherschützer.
Handgepäck: Einheitliche Standards gefordert
Neben den Entschädigungen soll auch das Handgepäck neu geregelt werden. Das Parlament fordert, dass Passagiere künftig ohne Aufpreis einen persönlichen Gegenstand plus ein kleines Handgepäckstück (maximal sieben Kilogramm, Gesamtmaße bis 100 Zentimeter) mitnehmen dürfen. Die Mitgliedsstaaten lehnen konkrete Vorgaben ab und wollen lediglich eine Kommunikationspflicht für Airlines festschreiben.
Bislang regeln die Fluggesellschaften dies weitgehend selbst. Besonders Billigflieger verlangen oft Zusatzgebühren für größere Handgepäckstücke – trotz eines EuGH-Urteils von 2014, das dies eigentlich untersagt. Der BDL warnt, dass einheitliche Vorgaben zu Kapazitätsproblemen führen könnten, da viele Kurzstreckenflugzeuge nicht für zwei Gepäckstücke pro Passagier ausgelegt seien.
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Zur AktienanalyseDas Parlament plant zusätzliche Verbesserungen für Fluggäste:
• Keine Extra-Gebühren für Online-Check-in oder Namenskorrekturen • Kostenlose Sitzplatzreservierung für Kinder neben Eltern und Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen • Wahlfreiheit zwischen digitalen und ausgedruckten Boardingpässen – eine Reaktion auf Ryanairs Entscheidung, seit November nur noch elektronische Tickets anzubieten • Verpflichtung der Airlines, vorausgefüllte Erstattungsformulare bei Verspätungen zu versenden
Vermittlungsverfahren entscheidet
Parlament und Rat müssen nun einen Vermittlungsausschuss mit je 27 Vertretern bilden. Dieser hat acht Wochen Zeit für einen Kompromiss. Wann die Verhandlungen beginnen, steht noch nicht fest. Die EU arbeitet seit Jahren an einer Aktualisierung der Fluggastrechte, die seit 2004 unverändert gelten – eine Ewigkeit angesichts der Veränderungen im Luftverkehr.
Für Anleger der Luftverkehrsbranche bleibt die Situation angespannt. Während strengere Passagierrechte die Kostenstruktur der Airlines belasten könnten, würde ein Scheitern der Reform Rechtsunsicherheit bedeuten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein tragfähiger Kompromiss möglich ist.


