ANZEIGE

Ethereum-Mitbegründer Lubin erwartet Verschmelzung von KI und Krypto

Im CNBC-Interview erklärt Joseph Lubin, warum Blockchains das Vertrauen liefern, das KI fehlt – und was das für Ether bedeutet.

•• 4 Min
Ethereum-Mitbegründer Lubin erwartet Verschmelzung von KI und Krypto

Am 7. Oktober erklärte Joseph Lubin, Mitbegründer von Ethereum (ETH), im CNBC-Interview, dass KI zwar Kreativität und Fachwissen bieten könne, jedoch kein Vertrauen schaffen könne – etwas, das Blockchains wie die seinige bereitstellen könnten. Seiner Ansicht nach würden KI und Kryptowährungen daher verschmelzen und ein System bilden, in dem programmatische Arbeiten beauftragt, abgeschlossen und vergütet werden können. Es gibt bereits erste Anzeichen dafür, dass sich Lubins Vision allmählich manifestiert.

Konkret zählt Ethereum derzeit zu den wichtigsten Standorten für registrierte KI-Agenten. Stand dem 20. Oktober beherbergte das Netzwerk 72.028 registrierte KI-Agenten, was etwa 9,2 Prozent der insgesamt 783.881 Agenten entspricht, die unter dem Standard ERC-8004 registriert sind. Ethereum ist damit der Standort für 9,2 Prozent aller registrierten KI-Agenten.

Für deutsche Anleger ist das insofern von Bedeutung, als Ethereum damit eine vergleichsweise praktische Möglichkeit darstellt, einem breit diversifizierten Krypto-Portfolio ein KI-Exposure hinzuzufügen. Ob daraus tatsächlich ein tragfähiges Geschäftsmodell wird, hängt allerdings davon ab, ob die heute weitgehend theoretische Agentenwirtschaft in echte Transaktionen übergeht.

Die Details

Einen der bedeutendsten Beiträge von Ethereum zum Segment „KI in der Krypto-Welt" sieht die Quelle im Standard ERC-8004. Diese Richtlinie soll Blockchains in die Lage versetzen, die Identitäten und Reputationen von KI-Agenten zu verfolgen – eine Grundvoraussetzung dafür, dass autonome Software im Namen von Nutzern handeln darf.

Hinzu kommt die Kapitalbasis: In den dezentralen Finanzanwendungen (DeFi) sind 49,6 Milliarden Dollar an Kapital gebunden, und mehr als 144 Milliarden Dollar entfallen auf Stablecoins. Liquidität in DeFi-Diensten und Stablecoins gilt als entscheidender Faktor dafür, warum eine Kryptowährung für Agenten attraktiv ist, die Geldbewegungen durchführen. Denn die Größe dieser Fußabdrücke bestimmt, wie viel Kapital dem Ökosystem für Dienstleistungen und Produkte zur Verfügung steht.

Die operative Realität sieht allerdings noch bescheiden aus. Die monatlichen Zahlungen an Agenten über x402, einen Standard für Zahlungen in Stablecoins, erreichten im November 2025 ihren Höhepunkt bei 20,5 Millionen Dollar, fielen dann aber im September 2026 auf 263.863 Dollar. In den 30 Tagen bis zum 20. Oktober erzielte Ethereum 17,7 Millionen Dollar an Transaktionsgebühren. Davon stammten fast keine aus Agenten, da die Hauptchain von Ethereum bis zum 20. Oktober lediglich 644 Agentenzahlungen abgewickelt hatte.

Das Wachstum bei den Registrierungen verläuft dagegen steil: Am 13. Mai dieses Jahres beherbergte Ethereum rund 32.343 registrierte Agenten, sodass sich ihre Anzahl innerhalb von fünf Monaten mehr als verdoppelt hat.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 15.06.2026 berichtete aktien.news, dass Ethereum als Kryptowährung für ein Investment von 135 Dollar gleich mehrere Kriterien erfülle – Diversifizierung, ein Kursniveau unter 135 Dollar und enormes Wachstumspotenzial. Der Wertzuwachs seit dem Debüt belaufe sich auf rund 55.600 Prozent.

Am 01.08.2026 berichtete aktien.news über die Pläne von Robinhood-Chef Vlad Tenev mit KI-Agenten im Handel. Der Bericht ordnete ein, dass agentische Künstliche Intelligenz weit über klassische Trading-Bots hinausgeht: Während herkömmliche Bots vordefinierten Regeln folgen, können KI-Agenten eigenständig Entscheidungen treffen, auf Marktbedingungen reagieren und aus Fehlern lernen.

Am 27.09.2026 meldete aktien.news, dass Tom Lee, Vorsitzender von Bitmine Immersion Technologies, einen Ether-Kurs von 250.000 Dollar pro Coin prognostiziert. Ausgehend von dieser Erwartung ergäbe sich laut der damaligen Analyse ein möglicher Anstieg um 9.159 Prozent. Lee verwies unter anderem auf Tailwinds wie die Tokenisierung von Vermögenswerten.

Am 05.10.2026 berichtete aktien.news über KI-Agenten und tokenisierte Aktien. Han Jin, Gründer und CEO von Bluwhale, sieht darin keine zufällige Parallele, sondern die logische Verbindung zweier Trends. Der entscheidende Punkt liege in der technischen Struktur klassischer Broker-Konten, die geschlossene Systeme seien – KI-Software könne Bestände nicht ohne Weiteres einsehen und auch keine Trades platzieren.

Was das für Anleger bedeutet

Die Zahlen zeigen ein Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht die wachsende Zahl registrierter Agenten und die tiefe Liquidität von Ethereum. Auf der anderen Seite steht ein Zahlungsvolumen über x402, das zuletzt deutlich unter seinem Höchststand lag, sowie eine Hauptchain, die bis zum 20. Oktober nur 644 Agentenzahlungen abgewickelt hat.

Wer Ether hält, könnte dennoch profitieren, falls sich die Agentenwirtschaft durchsetzt. Denn Agenten auf Ethereum und auf Layer-2-Netzwerken wie Base berechnen Gebühren in Ether und entrichten diese auch in dieser Währung. Steigt die Häufigkeit und das Volumen ihrer Transaktionen, wächst damit potenziell auch die Nachfrage nach dem nativen Token des Netzwerks.

Das wahrscheinlichste Szenario ist laut der Quelle, dass Ethereum durch sein Kapital Agenten schrittweise anzieht, wobei die Zahlungen über dessen Layer-2-Netzwerke fließen. Zwei Kennzahlen gelten dabei als entscheidend: der Anteil von Ethereum an den registrierten Agenten sowie die monatlichen x402-Zahlungen.

Zu beachten ist, dass agentengetriebene Gebühren möglicherweise erst in mehreren Jahren signifikant ansteigen. Das Vertrauenselement, auf das Lubin hofft, muss dafür nie so wichtig werden, wie er es erwartet – solange Agenten auf Ethereum zahlen und dort ihren Hauptgeschäftsverkehr abwickeln, wäre dies bullisch für die Münze. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

In den nächsten fünf Jahren könnte die Gesamtzahl der Agenten explodieren, wodurch auch die Häufigkeit und das Volumen ihrer Transaktionen sowie die Vielfalt ihrer Anforderungen und angebotenen Dienstleistungen stark zunehmen würden. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass das vorhandene Kapital weitere Agenten anzieht, die ursprünglich anderen Netzwerken angehörten, und dass mehr Entwickler ihre Agenten auf Ethereum launchen.

Kurz erklärt

  • KI-Agent: Eine Software, die eigenständig Entscheidungen trifft, Daten auswertet und Transaktionen ausführt, ohne dass ein Mensch jeden Schritt vorgibt.
  • ERC-8004: Ein Standard, mit dem Blockchains die Identität und Reputation von KI-Agenten erfassen und nachverfolgen können.
  • x402: Ein Standard für Zahlungen in Stablecoins, über den KI-Agenten für erbrachte Leistungen entlohnt werden.
EthereumJoseph LubinKi-AgentenErc-8004X402DefiStablecoinsEther

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  3. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren
  4. Tesla nach Q3-Zahlen: Warum die Aktie trotz Rabatt teuer bleibt
  5. Shell und Exxon verkaufen Chemiekonzern Infineum für 8 Milliarden Dollar

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.