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Bundesverfassungsgericht verhandelt Erbschaftsteuer: Gleiches Vermögen, ungleiche Belastung

Karlsruhe prüft, ob die Sonderregeln für Unternehmenserben verfassungsrechtlich zulässig sind. Ein Urteil wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

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Bundesverfassungsgericht verhandelt Erbschaftsteuer: Gleiches Vermögen, ungleiche Belastung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Ungleichbehandlung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Zentrum steht die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass Unternehmenserben oft nur geringe oder gar keine Steuern zahlen, während Erben von Privatvermögen – etwa Aktien oder Immobilien – die volle Steuerlast tragen. Der Erste Senat in Karlsruhe hat dazu in der mündlichen Verhandlung zahlreiche Sachverständige und Experten befragt.

Kläger ist der Erbe Heinrich Fischwasser. Er hat Aktien und Immobilien geerbt, also klassisches Privatvermögen, für das keine der umfangreichen Ausnahmen greift. Seine Position fasst er so zusammen: "Unsere Position ist, dass gleiches Vermögen, gleiche Wirtschaftsgüter unabhängig von der Eigentümerschaft steuerlich gleichbehandelt werden müssen."

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, ordnete die Tragweite des Verfahrens ein: "Die Frage der gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen durch die Steuergesetze im Allgemeinen - gerade aber auch durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Besonderen - berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land". Ein Urteil wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

Die Details

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt für Betriebsvermögen mehrere Ausnahmen, die es für Privatvermögen nicht gibt. Wer ein Unternehmen fünf Jahre lang weiterführt und dabei das Lohnniveau hält, dem werden 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Führt der Erbe den Betrieb sieben Jahre weiter, entfällt die Erbschaftsteuer sogar vollständig. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro.

Für diese großen Vermögen greift zusätzlich die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie wurde vor zehn Jahren eingeführt und arbeitet mit einem Stichtag; in die Prüfung fließt nur liquides Vermögen ein. Genau hier setzt ein Teil der Kritik an: Erben könnten sich mit dieser Konstruktion vor dem Finanzamt arm rechnen, lautet der Vorwurf.

Die Folge ist eine deutliche Spreizung der tatsächlichen Belastung. Auf große Erbschaften wird im Durchschnitt nur etwa zwei Prozent Steuer fällig. Zugleich gehören einem Prozent der Deutschen die allermeisten Unternehmen – eine Vermögenskonzentration, die weit über die Steuerfrage hinaus diskutiert wird.

Die Ausnahmen haben ein legitimes Ziel: Sie sollen Unternehmenspleiten und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Ziel in früheren Entscheidungen grundsätzlich akzeptiert, zugleich aber klargestellt, dass Ausnahmen eindeutig begrenzt sein müssen. Kritiker halten dem entgegen, dass die Ausnahme in der Praxis längst zur Regel geworden sei.

Kevin Kühnert vom Netzwerk Steuergerechtigkeit formuliert den Vorwurf in aller Schärfe: "Die bisherigen Regelungen sind ungerecht, weil besonders große Betriebsvermögenserbschaften ab 26 Millionen Euro aufwärts in der Realität faktisch steuerbefreit sind." Er warnt zugleich vor der ökonomischen Macht weniger – und verweist auf Elon Musk in den USA als Beispiel dafür, welche politische Sprengkraft extreme Vermögenskonzentration entfalten kann. In der Debatte schwingt damit auch die Frage mit, ob sehr große Vermögen zu einem Demokratieproblem werden können.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 03.04.2026 berichtete aktien.news, dass viele Familien unterschätzen, wie schnell das eigene Vermögen in die Steuerpflicht rutscht. Der Bericht nannte die Freibeträge: Ehegatten profitieren von 500.000 Euro, Kinder erhalten jeweils 400.000 Euro. Bei Immobilien, Barvermögen und Ersparnissen summieren sich die Werte jedoch schnell – im Beispiel des Berichts kamen zu einem mittleren sechsstelligen Barvermögen und einer selbst genutzten Immobilie noch 250.000 Euro Rücklagen des Partners hinzu.

Am 08.07.2026 berichtete aktien.news über eine Umfrage des Vermögensberatungsunternehmens Mattioli Woods. Danach hat jeder fünfte Mensch über 55 Jahre noch nicht mit seiner Familie über das Erbe gesprochen. Das Schweigen über Geld und Tod kann die Hinterbliebenen teuer zu stehen kommen – steuerlich wie emotional, weil sich ohne rechtzeitige Planung eine hohe Steuerrechnung aufbaut.

Am 20.09.2026 folgte der Blick in die USA: In Kalifornien stimmen die Wähler am 3. November über die Proposition 40 ab, eine einmalige Steuer von fünf Prozent auf das Vermögen der Milliardäre des Bundesstaats. Die Vorlage könnte bis zu 250 Superreiche treffen, deren kollektives Vermögen auf über zwei Billionen Dollar geschätzt wird. Die Debatte um die Milliardärssteuer hat weit über die Grenzen Kaliforniens hinaus Wellen geschlagen.

Am 06.10.2026 schließlich schilderte aktien.news den Fall einer Leserin des US-Finanzportals MarketWatch: Ein 57-jähriger Schwager hatte seine 80-jährigen Eltern überzeugt, ihr schuldenfreies Eigenheim und ihre Ersparnisse auf ihn zu übertragen, um gemeinsam ein Anwesen im Wert von 3 Millionen US-Dollar zu erwerben. Die Eltern verfügten neben Pensionen und Sozialversicherungsleistungen über rund 600.000 US-Dollar auf einem Depotkonto. Der Fall zeigt, wie eng Erbe, Familienfrieden und Steuerplanung zusammenhängen.

Was das für Anleger bedeutet

Für Privatanleger ist die Karlsruher Verhandlung vor allem deshalb relevant, weil sie die Frage berührt, ob Aktien- und Immobilienvermögen künftig anders behandelt werden könnte als Betriebsvermögen. Wer ein Depot oder eine Immobilie vererbt, fällt heute unter die regulären Freibeträge und hat keinen Zugriff auf die Verschonungsregeln für Unternehmen. Sollte das Gericht die bestehenden Ausnahmen beanstanden, könnte der Gesetzgeber nachbessern müssen – in welche Richtung, ist offen.

Klar ist: Die Höhe der Steuerlast hängt entscheidend von der rechtzeitigen Planung ab. Der Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich, denn Freibeträge, Bewertungen und Fristen entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang Steuer anfällt. Wer größere Vermögen weitergibt, sollte die Entwicklung in Karlsruhe verfolgen, bevor er Gestaltungen festschreibt.

Zu beachten ist auch die politische Dimension. Die Entscheidung könnte die Debatte um Steuergerechtigkeit in Deutschland neu befeuern – ein Thema, das über die reine Steuerrechnung hinausgeht und die Verteilung von Vermögen insgesamt betrifft.

Ausblick

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Verhandlung umfangreich Sachverstand gehört. Ein Urteil wird Anfang nächsten Jahres erwartet. Bis dahin bleibt die Rechtslage unverändert: Die bestehenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen gelten weiter, ebenso die reguläre Belastung von Privatvermögen. Ob und wie der Gesetzgeber nach dem Urteil tätig werden muss, wird sich erst danach zeigen.

Kurz erklärt

  • Erbschaftsteuer: Steuer, die beim Übergang von Vermögen durch Tod an den Staat fließt.
  • Betriebsvermögen: Vermögen, das einem Unternehmen zugeordnet ist und für dessen Betrieb eingesetzt wird.
  • Privatvermögen: Vermögen, das nicht zum Betriebsvermögen gehört, etwa Aktien oder Immobilien im Privatbesitz.
  • Verschonungsbedarfsprüfung: Verfahren, mit dem geprüft wird, ob Erben trotz großen Betriebsvermögens auf einen Steuererlass angewiesen sind.
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