ANZEIGE

Brexit-Rückgängigmachung: Burnham öffnet Tür zu neuem EU-Referendum

Großbritanniens Premierminister Andy Burnham hält ein neues Referendum über den EU-Beitritt für möglich – die Wirtschaft könnte profitieren, doch der Weg ist unsicher.

•• 5 Min
Brexit-Rückgängigmachung: Burnham öffnet Tür zu neuem EU-Referendum

Ein Jahrzehnt nach dem historischen Brexit-Votum hat der britische Premierminister Andy Burnham die Möglichkeit eines weiteren Referendums über den EU-Beitritt ins Spiel gebracht. In einem BBC-Interview sagte Burnham am Mittwoch, es sei „möglich", dass ein Referendum über einen Neubeitritt zur Europäischen Union in einem zukünftigen Wahlprogramm enthalten sein könnte. Eine allgemeine Wahl in Großbritannien wird derzeit nicht vor 2029 erwartet.

Der Premierminister betonte allerdings, ein solches Votum „wäre jetzt nicht der richtige Schritt". Großbritannien müsse jedoch die „Optionen" für seine Beziehung zur EU „prüfen", argumentierte er, denn „der aktuelle Zustand ist nicht gut genug". Auf die Frage, ob ein In-Out-Referendum in einem zukünftigen Wahlprogramm möglich sei, antwortete Burnham: „Ja, Dinge sind möglich."

Burnham, der im Sommer zum Premierminister aufstieg, hatte zuvor versprochen, die Debatten über den Brexit nicht „neu aufzurollen", als er sich bereit machte, die Führung seines Vorgängers Keir Starmer herauszufordern. Premierminister können mit Unterstützung des Parlaments eine vorgezogene Neuwahl auslösen, doch Burnham – der Starmer ohne öffentliche Abstimmung ablöste – hat eine solche Maßnahme ausgeschlossen.

Die Details

Die Äußerungen fielen nach Burnhams Rede auf der jährlichen Konferenz der regierenden Labour-Partei am Dienstag. Dort sagte er, „der Brexit habe uns keine Kontrolle zurückgegeben". In einem separaten Interview mit der BBC-Sendung „Today" erklärte Burnham, er wolle die „Optionen" prüfen, um die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU neu zu justieren.

„Wir könnten so bleiben, wie wir sind. Das ist definitiv eine Option, wenn die Leute denken, dass dies der richtige Ort zum Verbleiben ist", sagte er auf die Frage, ob er wolle, dass Großbritannien dem Verband wieder beitritt. „Wir könnten untersuchen, was [ehemaliger Finanzminister] George Osborne über eine Zollunion gesagt hat, wir könnten … den Binnenmarkt betrachten oder wir könnten den Weg bis zum Ende gehen."

Auf der Parteikonferenz verwies Burnham zudem auf ein bevorstehendes Treffen: „Später in diesem Jahr wird es ein Gipfeltreffen zwischen Großbritannien und der EU geben." Weiter sagte er: „Wir werden Großbritannien nicht den klaren Weg geben, den wir brauchen, um in den Rest des Jahrhunderts zu kommen, bis wir uns für eine langfristige Beziehung zu unserem größten Markt entscheiden. Ich kann Ihnen nicht aufrichtig sagen, dass der aktuelle Zustand gut genug ist. Der Brexit hat mehr Schaden angerichtet als genutzt [und] wir müssen ein höheres Maß an Wachstum und Wohlstand für Großbritannien wiederherstellen."

Die Brexit-Kampagne von 2016 hatte versprochen, die Kontrolle über die Einwanderung „zurückzugewinnen", mehr Geld für das Gesundheitssystem des Landes freizugeben und Handelsabkommen mit dem Rest der Welt abzuschließen. Obwohl der Wert der Exporte britischer Waren und Dienstleistungen laut Regierungsangaben im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen ist, sind Einwanderung und Druck auf die NHS-Finanzierung umstrittener denn je.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 23.06.2026 berichtete aktien.news anlässlich des Brexit-Jahrestags, dass Großbritannien vor genau einem Jahrzehnt, am 23. Juni 2016, eine der folgenreichsten politischen Entscheidungen seiner Nachkriegsgeschichte traf. Mit 52 Prozent zu 48 Prozent sprach sich die Wählerschaft für den Austritt aus der EU aus – ein Schockergebnis, das über Nacht politische und wirtschaftliche Turbulenzen auslöste.

Am 08.06.2026 meldete aktien.news eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos, wonach eine Mehrheit der Briten heute für eine EU-Rückkehr stimmen würde. 52 Prozent der Befragten sprachen sich für einen Wiedereintritt aus; die Umfrage wurde zwischen dem 14. und 20. Mai 2026 unter 1.137 britischen Erwachsenen durchgeführt.

Am 20.05.2026 berichtete aktien.news über Andy Burnhams Kandidatur für die Nachwahl im Wahlkreis Makerfield und sein Ziel, Premierminister Keir Starmer abzulösen. Schon damals galt Burnham als Politiker mit breiter Anziehungskraft, der aber deutlich weiter links steht als Starmer – was die Finanzmärkte nervös machte.

Am 26.09.2026 schließlich berichtete aktien.news, dass Burnham die Labour-Konferenz nutzen wollte, um seine wirtschaftliche Vision darzulegen – trotz steigender Inflation, hoher Energiekosten und der Aussicht auf höhere Zinsen. Seine Regierung bereitet demnach einen zehnjährigen Plan für Dezember vor.

Was das für Anleger bedeutet

Analysten reagierten zurückhaltend auf Burnhams Vorstoß. James Smith, Ökonom für entwickelte Märkte bei ING, sagte gegenüber CNBC, Burnhams Aussage sei zwar politisch bedeutsam, doch das Ausschöpfen konkreter wirtschaftlicher Vorteile hänge von konkreten Änderungen der Handelsbeziehung ab, was Jahre dauern könnte. „Obwohl der Premierminister die Tür zur vollständigen EU-Mitgliedschaft geöffnet hat, steht er vor denselben Einschränkungen, die frühere Führer eingegrenzt haben", sagte Smith. „Die Öffentlichkeit mag zustimmen, dass der Brexit nicht gut gelaufen ist, aber es ist nicht klar, ob eine Mehrheit für einen Neubeitritt ist."

Smith verwies darauf, dass es mehr als fünf Jahre gedauert habe, vom Referendum zu einer neuen Wirtschaftsbeziehung mit der EU zu gelangen. „Ich vermute, dass es viel länger dauern wird, bis Großbritannien eine neue Form der Beziehung festgelegt und umgesetzt hat, da [Brexit] in der Liste der politischen Prioritäten unter den Wählern gefallen ist."

Steve Nolan, Dozent für Volkswirtschaftslehre an der Liverpool John Moores University, sagte gegenüber CNBC, einige Schätzungen legten nahe, dass das britische Bruttoinlandsprodukt 5% bis 8% kleiner sei, als es ohne das Votum für den Austritt aus der EU gewesen wäre. „Es gibt also definite Vorteile, die durch einen Neubeitritt erzielt werden können, aber der Weg dorthin könnte holprig sein." Jedes neue Referendum würde Unsicherheit und Turbulenzen erhöhen, fügte er hinzu. „Großbritannien würde auch darum bitten, aus einer geschwächten Verhandlungsposition wieder in den Club aufgenommen zu werden, und könnte viele Bedingungen akzeptieren müssen – [wie] die Euro-Mitgliedschaft und die Freizügigkeit der Arbeitskräfte."

Nigel Green, CEO der in London ansässigen Finanzberatung DeVere Group, sagte, engere Bindungen mit Europa würden Großbritannien zwar reicher machen, es aber auch einfacher machen, dass Kapital das Land verlässt. „Das Pfund könnte von einer stabileren Beziehung zum größten Handelspartner Großbritanniens profitieren, und auf Großbritannien fokussierte Aktien, die seit einem Jahrzehnt mit einem Rabatt gehandelt werden, könnten beginnen, die Lücke zu schließen", sagte er. Er warnte jedoch, dass „eine offene Tür zwei Seiten hat", wobei Unternehmer und hochrangige Fachleute deVere zunehmend mitteilten, dass sie erwägten, Großbritannien zu verlassen, um der hohen Steuerlast zu entgehen.

Ausblick

Konkrete Termine sind rar. Eine allgemeine Wahl in Großbritannien wird derzeit nicht vor 2029 erwartet, und Burnham hat eine vorgezogene Neuwahl ausgeschlossen. Für später in diesem Jahr ist ein Gipfeltreffen zwischen Großbritannien und der EU angekündigt. Zudem bereitet die Regierung laut dem Bericht vom 26.09.2026 einen zehnjährigen Plan für Dezember vor.

Kurz erklärt

  • Brexit: Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, über den die Briten 2016 abstimmten.
  • Zollunion: Ein Zusammenschluss von Staaten mit gemeinsamen Außenzöllen und freiem Handel untereinander.
  • Binnenmarkt: Ein Wirtschaftsraum, in dem Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen frei zirkulieren können.
  • Bruttoinlandsprodukt: Der Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die in einem Land innerhalb eines Jahres produziert werden.
BrexitAndy BurnhamEu-ReferendumGroßbritannienEu-BeitrittLabour-ParteiBritische WirtschaftPfund

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.