ANZEIGE

BlockFi verklagt Sam Bankman-Fried wegen Robinhood-Aktien

Die Klage gegen den FTX-Gründer kommt zu einem Zeitpunkt, an dem ein weiteres Kryptounternehmen Insolvenzschutz beantragt hat

•• 3 Min
BlockFi verklagt Sam Bankman-Fried wegen Robinhood-Aktien

Der bankrotte Kryptowährungskreditgeber BlockFi verklagt Sam Bankman-Fried, um Aktien von Robinhood zu beschlagnahmen, die der FTX-Gründer angeblich nur wenige Tage vor dem Zusammenbruch seiner Börse als Sicherheit verpfändet hatte.

Die Klage wurde am Montag eingereicht, nur wenige Stunden nachdem BlockFi Insolvenzschutz beantragt hatte, nachdem es durch den Zusammenbruch von Bankman-Frieds Börse FTX zu einem "schweren Liquiditätsengpass" gekommen war.

Die Klage von BlockFi, die bei demselben Gericht in New Jersey eingereicht wurde, bei dem auch das Konkursverfahren eingeleitet wurde, richtete sich gegen Bankman-Frieds Vehikel Emergent Fidelity Technologies und verlangte die Herausgabe nicht näher bezeichneter Sicherheiten.

Bei den Sicherheiten handelt es sich um Bankman-Frieds Anteile an Robinhood, dem Online-Trading-Unternehmen, wie aus den Kreditunterlagen hervorgeht, die der Financial Times vorliegen. Er hatte Anfang des Jahres 7,6 Prozent von Robinhood gekauft.

Der Streit unterstreicht die enge Verbindung zwischen Kryptounternehmen und dem chaotischen Entwirrungsprozess, der nun beginnt, da die Konkursanwälte die Trümmer von FTX und anderen vom Zusammenbruch betroffenen Unternehmen durchsuchen.

Die Branche hat in diesem Jahr eine Reihe von Insolvenzen erlebt, da die Kryptomärkte von einer großen Vertrauenskrise erfasst wurden, die Token wie Bitcoin und Ethereum auf den niedrigsten Preis seit 2020 gedrückt hat.

Bankman-Fried hatte sich im Juni als Retter für scheiternde Kryptounternehmen stilisiert und BlockFi eine Notfinanzierung gewährt, die ihm die Option gab, den Kreditgeber zu einem Schleuderpreis zu kaufen.

Am Montag erklärte BlockFi jedoch, dass das Engagement von Bankman-Fried ihm letztendlich zum Verhängnis wurde, da seine Handelsfirma Alameda Research Anfang November mit 680 Mio. USD an besicherten Krediten in Verzug geraten war.

In der Klage von BlockFi wird behauptet, dass das Unternehmen und Emergent etwa zur gleichen Zeit, am 9. November, eine Vereinbarung getroffen haben, die Zahlungsverpflichtungen eines ungenannten Kreditnehmers durch die Verpfändung bestimmter "Stammaktien" als Sicherheit zu garantieren. In der juristischen Korrespondenz, die dem Fall beiliegt, wird der Kreditnehmer als Alameda identifiziert.

Der Streit ist ein Zeichen für den starken Druck auf Bankman-Fried, dessen Papiervermögen mit dem Zusammenbruch seines 32-Milliarden-Dollar-Imperiums FTX fast über Nacht verschwand. Die Behörden in den USA und auf den Bahamas, wo FTX seinen Hauptsitz hatte, haben Ermittlungen eingeleitet.

In den Tagen vor dem Konkursantrag von FTX am 11. November hatte Bankman-Fried in aller Eile neue Finanzmittel in Milliardenhöhe beschafft. In Kalkulationstabellen, die er mit Investoren teilte, wurden seine Robinhood-Aktien als Vermögenswert aufgeführt.

Anfang November berichtete die FT, dass Bankman-Fried in den Tagen vor der Insolvenzanmeldung von FTX am 11. November privat versucht hatte, die Robinhood-Aktien über die sichere Messaging-App Signal zu verkaufen.

Zwei mit der Angelegenheit vertrauten Personen zufolge verhandelte Bankman-Fried auch nach Abschluss der Verpfändungsvereinbarung weiter über den Verkauf seiner Robinhood-Aktien.

Laut Nachrichten verhandelte Bankman-Fried noch am Abend des 10. Novembers über den Verkauf.

BlockFi nannte in der Klage auch ED&F Man Capital Markets als Emergents Makler und behauptete, der in London ansässige Makler habe sich "geweigert, die Sicherheiten an BlockFi zu übertragen".

Aus der mit der Klage eingereichten Korrespondenz geht hervor, dass ED&F Man sich geweigert hatte, die Sicherheiten "ohne eine Anordnung des Konkursgerichts" im FTX-Verfahren in Delaware zu übertragen.

BlockFi und Bankman-Fried antworteten nicht sofort auf Anfragen nach einer Stellungnahme. ED&F Man lehnte es ab, sich über den in den Akten enthaltenen Schriftverkehr hinaus zu äußern.

BlockchainBlockFi Sam Bankman-FriedFTX Anklage

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.