ANZEIGE

Blackstone, Bain und Warburg Pincus jagen Fuji Media Immobilieneinheit

Endgültige Angebote für Sankei Building sollen bis Ende Oktober eingehen – Bewertung bei rund 6,3 Milliarden Dollar.

•• 3 Min
Blackstone, Bain und Warburg Pincus jagen Fuji Media Immobilieneinheit

Global agierende Finanzinvestoren bereiten offenbar den finalen Schlag auf die Immobilieneinheit des japanischen Fernsehsenders Fuji Media vor. Nach Informationen von zwei mit der Versteigerung vertrauten Personen gegenüber Reuters zählen Blackstone, Bain Capital und Warburg Pincus zu den Bietern, die bis Ende dieses Monats verbindliche Angebote für das Segment einreichen wollen. Fuji Media geht davon aus, dass der Deal die Immobilieneinheit unter Einbeziehung der Schulden auf rund eine Billion Yen – umgerechnet etwa 6,3 Milliarden US-Dollar – bewerten würde.

Zusätzlich plant BGO, eine Immobilien-Investmentgesellschaft im Besitz des kanadischen Versicherers Sun Life Financial, ein verbindliches Angebot für die Sankei Building-Einheit abzugeben. Sollte die gesamte Einheit verkauft werden, wäre dies einer der größten Immobilienübernahmen in der Geschichte Japans. Die Quellen nannten keine Namen, da die Informationen vertraulich sind.

Aktionär fordert mehr Transparenz

Ein Aktionär von Fuji Media hat jedoch größere Transparenz bei der Transaktion um das Sankei Building angemahnt. In einem am 30. September von Reuters eingesehenen Brief an den Chief Executive Officer Kenji Shimizu argumentierte Vasanta Master Fund, dass Größe und Komplexität des Immobilienportfolios potenzielle Käufer auf eine Handvoll großer Private-Equity-Firmen beschränken könnten. Dies führe möglicherweise nicht zu ausreichenden Wertsteigerungen für bestehende Aktionäre.

Vasanta Master Fund, der weniger als ein Prozent der Fuji-Media-Aktien hält, forderte mehr Offenlegung bezüglich des Werts der Sankei-Assets, der Transaktionsstruktur sowie Optionen wie einem Teilverkauf, einer Ausgliederung (Spin-off) oder einem phasenweisen Verkauf einzelner Assets sowie der Verwendung der Erlöse. „Es besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Absichten von Fuji Media – ob sie 100 Prozent verkaufen oder nur einen Teil. Der Preis wird besser sein, wenn sie alles verkaufen“, sagte Travis Lundy, Analyst bei Quiddity Advisors, der auf Smartkarma publiziert.

Fuji Media werde nach Auswahl eines bevorzugten Bieters die Zustimmung der Aktionäre einholen, so eine der Personen und eine weitere unabhängige Quelle. Das Unternehmen erklärte in einer Stellungnahme, dass „Methode, Umfang, Zeitpunkt und andere Details“ möglicher Investitionen in seine Immobilieneinheit derzeit bewertet würden. Eine Ankündigung werde erfolgen, sobald eine Entscheidung getroffen sei. Blackstone, Bain und Warburg Pincus lehnten eine Kommentierung ab, BGO reagierte nicht auf eine Anfrage von Reuters.

Japan bleibt heißer Immobilienmarkt

Das Interesse globaler Investmentfirmen am Erwerb des Sankei Building unterstreicht den Status Japans als einer der heißesten Immobilienmärkte weltweit. Begünstigt wird dies durch eine starke Nachfrage nach Büroflächen, eine Offenheit für ausländisches Eigentum und einen schwachen Yen. Die Grundstückspreise stiegen im Jahr bis zum 1. Juli um 1,5 Prozent – der fünfte Anstieg in Folge und das stärkste Wachstumstempo seit dem Abflachen der japanischen Asset-Preis-Blase vor mehr als drei Jahrzehnten.

Auch das Transaktionsvolumen belegt die Dynamik: Die Mergers-and-Acquisitions-Aktivitäten (M&A), die auf japanische Immobilienassets abzielten, beliefen sich bis zum 5. Oktober auf 15,5 Milliarden US-Dollar. Das entspricht einem Plus von 45 Prozent im Jahresvergleich und dem höchsten Niveau für denselben Zeitraum seit 2013, wie Daten von LSEG zeigen.

Die geplante Veräußerung der Immobilieneinheit erfolgt vor dem Hintergrund wachsenden Drucks auf Fuji Media, Immobilienassets abzustoßen und Kreuzbeteiligungen aufzulösen. Dabei spielten aktivistische Investoren wie die US-amerikanische Dalton Investments und Fonds, die mit dem erfahrenen japanischen Aktivisten Yoshiaki Murakami verbunden sind, eine zentrale Rolle. Bereits 2024 hatte eine Tochterfirma von Dalton erklärt, Fuji Media solle eine Börsennotierung beenden („Going Private“) in Betracht ziehen – eine Option, die von immer mehr japanischen Unternehmen genutzt wird, nachdem die Tokyo Stock Exchange strengere Governance-Kriterien eingeführt hat.

Im Februar kaufte der Fernsehsender rund 30 Prozent seiner Aktien im Wert von 235 Milliarden Yen zurück, wodurch große aktivistische Aktionäre aussteigen konnten. Zugleich kündigte das Unternehmen an, die Veräußerung seiner Immobilienbestände – einschließlich des Sankei Building – in Erwägung zu ziehen. Für deutsche Anleger ist der Fall ein anschauliches Beispiel dafür, wie aktivistischer Druck und strengere Corporate-Governance-Regeln in Japan zunehmend Kapital in Bewegung setzen und den Markt für Immobilientransaktionen befeuern.

Fuji MediaSankei BuildingBlackstoneBain CapitalWarburg PincusImmobilien JapanPrivate EquityM&A Japan

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.