ANZEIGE

BIZ-Bericht: Kreislauffinanzierung in der KI birgt systemische Risiken

Ein neuer Bericht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich analysiert selbstreferenzielle Finanzströme im KI-Sektor.

•• 5 Min
BIZ-Bericht: Kreislauffinanzierung in der KI birgt systemische Risiken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat in einem neuen Bericht untersucht, wie stark die Finanzierung im KI-Sektor in sich selbst kreist. Ein Team von Forschern – Jon Frost, Rudraksh Kansal, Kumar Rishabh, Vatsala Shreeti und Leanne Si Ying Zhang – listet darin drei Szenarien auf, wie ein solches kreislaufartiges Finanzierungsmodell zwischen KI-Unternehmen organisiert sein kann. Die Kernfrage des Papiers: Ist die Kreislauffinanzierung in der KI ein Problem?

Im ersten Szenario erhalten Tech-Unternehmen sowohl Finanzierung als auch Geschäftsaufträge von einem anderen Tech-Unternehmen. Als Beispiel nennt der Bericht Amazon, das Milliarden in Anthropic fließen lässt und gleichzeitig die Trainium-Chips liefert, die zum Training von Claude verwendet werden. Finanzierung und Umsatz stammen damit aus derselben Beziehung.

Im zweiten Szenario finanzieren Lieferanten ihre Kunden, um die Nachfrage nach ihren eigenen Produkten zu stimulieren – ähnlich dem herkömmlichen Vendor Financing. Hier fällt laut Bericht Nvidias Wechsel hin zur Bereitstellung von „Balance Sheet as a Service" ins Auge, ebenso wie zahlreiche Berichte, wonach der Chipriese Geld in Richtung seiner finanziell prekäreren Kunden pumpen soll, damit diese mehr Chips kaufen können. Der Fluss kann aber auch in die andere Richtung verlaufen: Kunden finanzieren Lieferanten, um kritische Vorleistungen zu sichern.

Die Details

Finanzen können dabei viele Formen annehmen – von direkten Krediten und Eigenkapitaleinschüben bis hin zu Forward-Compute-Verträgen. Möglicherweise zählt daher auch das 300-Milliarden-US-Dollar-Geschäft, mit dem OpenAI den Ausbau der Rechenzentren von Oracle absichert, selbst wenn OpenAI die 300 Milliarden US-Dollar nicht tatsächlich besitzt und sich auf aktuelle oder zukünftige Investoren verlässt, um sie bereitzustellen.

Das dritte Szenario umfasst alles Weitere: gegenseitige kommerzielle Beziehungen, bei denen Waren oder Dienstleistungen in beide Richtungen fließen. Die Autoren betrachteten dafür ein Universum von 1.246 KI-Unternehmen, die auf Compute, Infrastruktur, Datentools, Modelle und Anwendungen verteilt sind. Ihr Befund überrascht womöglich nicht: Es gibt viele zirkuläre Beziehungen.

Addiert man alle eingehenden Investitionen, die zwischen 2021 und 2025 in KI-Unternehmen flossen, schätzen die Forscher, dass mehr als die Hälfte von anderen KI-Unternehmen stammt. Betrachtet man nur diesen Block der KI-zu-KI-Transaktionen, so waren fast die Hälfte davon zwischen Unternehmen, die eine gewisse kommerzielle Beziehung teilten. Das deute darauf hin, „dass ein erheblicher Teil der Finanzierungs- und Geschäftsbeziehungen in der KI selbstreferenziell ist", heißt es in dem Bericht.

Diese Zirkelbeziehungen machen die gemeldete Nachfrage teilweise endogen gegenüber den eigenen Finanzierungsentscheidungen der Unternehmen. Wenn ein Lieferant einen Kunden finanziert, spiegelt ein Teil des Umsatzwachstums des Lieferanten seine eigene Kapitalinvestition wider und nicht die organische Endnachfrage. Für Investoren, Kreditgeber und Aufsichtsbehörden wird es dadurch schwieriger einzuschätzen, welcher Teil des aktuellen KI-Booms auf organischer Nachfrage basiert.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die Warnung der BIZ steht nicht isoliert. Bereits am 18.09.2026 berichtete aktien.news über ein Papier des Credit-Hedgefonds Sona Asset Management, das das KI-Universum kartiert hatte. Die Autoren Craig Nicol, Oleg Melentyev und Charlie Callan katalogisierten ein Netzwerk aus 176 Transaktionen im Gesamtwert von 3,6 Billionen US-Dollar, das 202 Entitäten in den dreieinhalb Jahren bis August 2026 miteinander verbindet.

Schon am 19.04.2026 hatte aktien.news berichtet, dass Hyperscaler und Chip-Designer ihre Kapazitäten mit enormem Tempo ausbauen und dabei auf Verschuldung und zirkuläre Finanzierungsmodelle zurückgreifen. Der Drang, die KI-Lieferkette so schnell wie möglich auszubauen, habe die Branche in eine heikle Lage gebracht, während die Fragen der Investoren nach konkreten Erträgen lauter werden.

Am 28.07.2026 warnte der CNBC-Moderator Jim Cramer vor gefährlichen Parallelen zwischen dem aktuellen KI-Boom und der Dotcom-Blase. Auslöser war ein Bericht des Wall Street Journal, wonach Nvidia über eine Absicherung in Höhe von 250 Milliarden US-Dollar für OpenAI diskutiere. „Ich habe das Jahr 2000 miterlebt", sagte Cramer. „Ich möchte keine Fortsetzung."

Was das für Anleger bedeutet

Der historische Vergleich, den die BIZ zieht, ist der Telekommunikations-Boom der späten 1990er Jahre. Upstream-Ausrüstungslieferanten wie Lucent und Nortel finanzierten damals Netzbetreiber, damit diese die Ausrüstung der Lieferanten kaufen konnten. Ein Teil der gemeldeten Verkäufe der Ausrüstungslieferanten wurde damit von den Lieferanten selbst finanziert. Solange die Betreiber ihre Netze ausbauten, expandierten auch die Ausrüstungsbestellungen, und die Lieferanten verbuchten sowohl die Verkäufe als auch die Kredite als Vermögenswerte.

Als die Einnahmen der Betreiber jedoch ausblieben oder sich verlangsamten, konnten sie weder die Kredite zurückzahlen noch die Ausrüstungskäufe aufrechterhalten. Die Ausrüstungslieferanten erlitten daraufhin sowohl finanzielle Verluste als auch einen Umsatzrückgang. Solche Dynamiken könnten sich laut Bericht auch in der KI entfalten, wenn das Umsatzwachstum und die Endnutzer-Nachfrage hinter den Erwartungen der Unternehmen zurückbleiben.

Erschwerend kommt hinzu, dass diese zirkulären Arrangements intransparent sind, was Überwachung und Aufsicht erschwert. Viele der beteiligten Unternehmen sind privat und geben möglicherweise nur begrenzte Informationen preis. Selbst bei börsennotierten Unternehmen können die Konditionen der Deals komplex sein und Cash-Investitionen mit langfristigen Kaufverpflichtungen sowie Garantien für den Wert der zugrunde liegenden Vermögenswerte mischen.

Ein Beispiel sind Residual Value Guarantees (RVGs): Der Garantigeber sagt zu, jegliches Defizit im Wert eines Vermögenswerts – etwa Chips oder Rechenzentrumsausrüstung – nach einer festen Periode abzudecken. Diese bedingten Verpflichtungen stehen außerhalb der Bilanz und manifestieren sich erst während einer Rezession – genau dann, wenn ein Garantigeber am wenigsten in der Lage ist, sie zu absorbieren. Die gemeldeten Deal-Werte erfassen daher möglicherweise nicht das gesamte Bild, und die Schlagzeilenfiguren können erheblich von den ausgezahlten Beträgen abweichen.

Hinzu kommt die regulatorische Dimension: Viele dieser Unternehmen sind in verschiedenen Sektoren und Rechtsräumen tätig, was es für eine einzelne Aufsichtsbehörde schwierig macht, diese Risiken zu überwachen. Ohne die notwendigen Offenlegungen wird selbst der fleißigste Aufsichtsbeamte oder Investor Schwierigkeiten haben zu wissen, ob es ein Problem ist, bis es bereits zu spät ist.

Ausblick

Die BIZ sieht allerdings auch eine positive Seite. Falls sich die Kreislauffinanzierung tatsächlich als Problem herausstellt, schätzt sie, dass wir es zumindest alle erfahren werden – nicht nur durch einen Einbruch an den öffentlichen Aktienmärkten und die Umkehr makroökonomisch signifikanter Investitionen. Die Forscher glauben zudem, dass die Risiken durch versteckte Hebelwirkung und vernetzte Expositionen über Private Credit und Sonderzweckgesellschaften verstärkt werden, die zur Finanzierung von KI-Infrastruktur genutzt werden.

Kurz erklärt

  • Kreislauffinanzierung: Eine Finanzierungsform, bei der Geldgeber und Empfänger über Geschäftsbeziehungen wechselseitig miteinander verbunden sind.
  • Vendor Financing: Die Finanzierung eines Kunden durch seinen Lieferanten, damit dieser Produkte des Lieferanten erwerben kann.
  • Residual Value Guarantee: Eine Zusage, einen Wertverlust eines Vermögenswerts nach Ablauf einer festgelegten Frist auszugleichen.
Kreislauffinanzierung KiBank Für Internationalen ZahlungsausgleichBiz BerichtNvidia Balance Sheet As A ServiceOpenai Oracle 300 MilliardenKi-Blase RisikenVendor FinancingResidual Value Guarantees

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.