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Balkonkraftwerke boomen in Deutschland weiter

Neue Regelungen und höhere Leistung treiben den Trend an

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Balkonkraftwerke boomen in Deutschland weiter

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat sich seit Anfang des Jahres verdoppelt und erreicht inzwischen 706.509 registrierte "steckerfertige Solaranlagen". Diese Entwicklung wird im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur dokumentiert. Die tatsächliche Zahl könnte sogar höher sein, da es eine Meldefrist von einem Monat gibt und manche Anlagen trotz Meldepflicht nicht registriert werden. Die Beliebtheit der Balkonkraftwerke ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter sinkende Preise, höhere Leistung und ein Abbau bürokratischer Hürden.

Die installierte Maximalleistung der Balkonkraftwerke liegt bei über 600 Megawatt. Im dritten Quartal des Jahres wurden knapp 140.000 neue Anlagen mit einer Leistung von 141 Megawatt in Betrieb genommen. Es wird erwartet, dass diese Zahlen durch Nachmeldungen noch weiter steigen. Der Bundesverband Solarwirtschaft prognostiziert, dass der Trend zu Balkonkraftwerken anhalten wird. Dank des verabschiedeten Solarpakets I wurde die zulässige Einspeisemenge von 600 auf 800 Watt erhöht. Zudem sind rückwärts laufende Zähler vorübergehend erlaubt, bis moderne Zweirichtungszähler durch den Netzbetreiber installiert werden.

Ein weiteres bürokratisches Hindernis, der Anschluss über eine Schuko-Steckdose, soll bis Ende des Jahres durch eine Änderung der VDE-Norm geklärt werden. Die Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber entfällt; lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt erforderlich, was unkompliziert online erfolgen kann.

Zusätzlich wurden die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern gestärkt. Der Bundesrat hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die es Vermietern künftig verbietet, ohne triftigen Grund die Installation eines Balkonkraftwerks zu verweigern. Allerdings behalten Vermieter weiterhin Mitspracherecht bei der Frage, wie die Anlage angebracht wird. Diese Neuerungen sollen die Installation von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten erleichtern. Mieter haben damit einen rechtlichen Anspruch auf die Zustimmung ihres Vermieters oder der Wohneigentümergemeinschaft, sofern es sich um ein technisch sicheres Steckersolargerät handelt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass diese Vereinfachungen nur für echte Steckersolargeräte mit maximal 800 Watt Anschlussleistung gelten. Auf dem Markt werden auch größere Selbstbau-Sets angeboten, die nicht als Steckersolargeräte gelten. Diese Systeme müssen von einem Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden, besonders wenn sie einen Batteriespeicher enthalten.

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