ANZEIGE

Audi-Chef Döllner bei Trump: Heftige Kritik am US-Werk-Auftritt

Der überraschende Bühnenauftritt von Audi-Chef Gernot Döllner mit US-Präsident Donald Trump löst scharfe Kritik von Arbeitnehmervertretern aus.

•• 4 Min
Audi-Chef Döllner bei Trump: Heftige Kritik am US-Werk-Auftritt

Am Wochenende hat Audi-Chef Gernot Döllner überraschend den Bau eines Audi-Werks in Perry, Georgia, angekündigt – im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung von US-Präsident Donald Trump. Anschließend trat der Manager gemeinsam mit Trump auf die Bühne. Dieser Auftritt sorgt nun für heftige interne und externe Kritik.

Das geplante Werk soll ab den frühen 2030er-Jahren jährlich 200.000 SUVs produzieren, darunter die Modelle Q7, Q8 und Q9. Die Investitionssumme wird auf vier Milliarden Dollar beziffert, am neuen Standort sollen 4.500 Arbeitsplätze entstehen. Der Baubeginn ist für 2027 anvisiert.

Die Kritik kommt vor allem aus den eigenen Reihen. Die VW-Konzernbetriebsratschefin Daniela Cavallo kritisierte den Auftritt in einem internen Interview scharf. Sie bezeichnete es als beschämend, dass ein hochrangiger Konzernvertreter bei einer Veranstaltung auftrete, die von Rassismus, Sexismus und der Verächtlichmachung der Demokratie geprägt sei.

Die Details

Cavallo warf dem Konzernvorstand um Oliver Blume vor, sich zur „Marionette“ in einer Propagandashow gemacht zu haben. Auch die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner nannte den Auftritt „politisch inakzeptabel“ und „peinlich“. Beide betonten, dass Döllner damit eklatant gegen den internen „Code of Conduct“ verstoßen habe, der politische Neutralität und den Verzicht auf Wahlkampfauftritte in den drei Monaten vor Wahlen vorschreibt.

Wie Insider berichten, war VW-Konzernchef Oliver Blume nicht vorab über den Auftritt informiert. Auch der Chef-Lobbyist des Konzerns, Thomas Steg, sei von der Inszenierung überrascht worden. Die Kommunikationsstrategie habe allein bei Audi gelegen. Der niedersächsische Ministerpräsident und VW-Aufsichtsrat Olaf Lies bezeichnete den Auftritt als „politische Inszenierung“ und stellte klar, dass eine endgültige Entscheidung über das US-Projekt noch ausstehe.

Auch Cavallo betonte, dass der Aufsichtsrat noch kein grünes Licht gegeben habe. Die Arbeitnehmerseite fordert ein Gesamtbild zur Planungsrunde und Sicherheit für die deutschen Standorte, bevor einer solchen Investition zugestimmt werde. Intern steht der Konzern ohnehin unter Druck, da das Management einen Sparkurs mit dem Abbau von 50.000 Stellen bis 2030 plant.

Betriebswirtschaftlich wird das Projekt differenziert betrachtet. Audi ist auf dem US-Markt bisher unterrepräsentiert; der Absatz sank in diesem Jahr um 16 Prozent. Zudem belasten die von Trump forcierten Zölle den Konzern massiv – im vergangenen Jahr mit rund 1,2 Milliarden Euro. Eine lokale Produktion in den USA könnte diese Kosten senken. Dennoch bleibt unklar, ob das Projekt angesichts der politischen Volatilität und der notwendigen Zustimmung der Gremien realisiert wird.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 25.10.2026 berichtete aktien.news, dass Audi Investitionen in Höhe von 4 Milliarden US-Dollar für seine erste Produktionsstätte in den Vereinigten Staaten plant. Der Schritt fällt in eine Phase, in der der Volkswagen-Konzern Entlastung von höheren Zöllen sucht, die seine Umsätze und Gewinne erodiert haben. Die neue Anlage soll nach Angaben der Verantwortlichen ab Anfang der 2030er-Jahre jährlich bis zu 200.000 Fahrzeuge produzieren und rund 4.500 Arbeitsplätze schaffen.

Am 26.10.2026 berichtete aktien.news in einer Zusammenstellung von fünf Fakten, dass Audi in den USA Tausende Luxuswagen verkauft, dort bislang aber keinen einzigen fertigt. Am Samstagabend trat Döllner gemeinsam mit Präsident Trump auf der Bühne einer Wahlkampfveranstaltung zur Halbzeitwahl (Midterms) in Georgia auf, um Audis erste Fabrik in den USA bekannt zu geben. Die zusammengefassten Aussagen Döllners zu den amerikanischen Plänen stammten aus einem Interview am Sonntag.

Ebenfalls am 26.10.2026 meldete aktien.news, dass die Ankündigung auf einen Samstagabend fiel und gerade einmal eineinhalb Minuten dauerte. Für US-Präsident Donald Trump sei der Auftritt seines Gastes ein politisches Geschenk gewesen, da die Nachricht kurz vor den Kongress-Zwischenwahlen am 3. November kam. In der politischen Wahrnehmung gilt die Ansiedlung demnach als bedeutsames Signal.

Ein weiterer Bericht vom 26.10.2026 ordnete die US-Zwischenwahlen ein: Am 3. November wählen die Vereinigten Staaten ein neues Repräsentantenhaus und einen Teil des Senats. Die Kontrolle über den Kongress steht auf dem Spiel, das politische Klima ist von protektionistischer Handelspolitik, Marktvolatilität und Sorgen um die Integrität der Regierung geprägt. Für Investoren weltweit – auch in Deutschland – wird damit entscheidend, wie sich wirtschaftspolitische Entscheidungen und geopolitische Spannungen auf die Märkte auswirken.

Was das für Anleger bedeutet

Für Aktionäre des Volkswagen-Konzerns ist die Angelegenheit in mehrfacher Hinsicht relevant. Einerseits könnte eine lokale Produktion in den USA die Belastungen durch Zölle senken und die schwache Marktposition von Audi verbessern – der Absatz dort sank in diesem Jahr um 16 Prozent. Andererseits ist das Projekt noch nicht beschlossen: Der Aufsichtsrat hat nach Angaben von Cavallo noch kein grünes Licht gegeben, und Olaf Lies stellte klar, dass eine endgültige Entscheidung aussteht.

Hinzu kommt der interne Konflikt. Die Arbeitnehmerseite verlangt Sicherheit für die deutschen Standorte, bevor sie einer Milliardeninvestition zustimmt. Gleichzeitig plant das Management einen Sparkurs mit dem Abbau von 50.000 Stellen bis 2030. Investoren sollten daher sowohl die politische als auch die betriebliche Gemengelage im Blick behalten – eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Ob das Werk in Perry tatsächlich gebaut wird, bleibt offen. Die Konzernführung steht zwar hinter der US-Strategie, distanziert sich jedoch zunehmend von der Art und Weise des Auftritts von Döllner. Der Baubeginn ist für 2027 anvisiert, die Produktion soll in den frühen 2030er-Jahren starten. Entscheidend sind die noch ausstehende Zustimmung der Gremien sowie die politische Entwicklung in den USA, wo am 3. November die Zwischenwahlen anstehen.

Kurz erklärt

  • Code of Conduct: Ein verbindlicher Verhaltenskodex, an dem sich Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens orientieren müssen.
  • Betriebsrat: Die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in einem Unternehmen.
  • Aufsichtsrat: Das Kontrollgremium einer Aktiengesellschaft, das unter anderem über große Investitionen entscheidet.
  • Zölle: Abgaben, die beim Import von Waren in ein Land erhoben werden.
Audi Us-WerkGernot DöllnerDonald TrumpVolkswagen KonzernDaniela CavalloCode Of ConductZöllePerry Georgia

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  3. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren
  4. Tesla nach Q3-Zahlen: Warum die Aktie trotz Rabatt teuer bleibt
  5. Shell und Exxon verkaufen Chemiekonzern Infineum für 8 Milliarden Dollar

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.