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Apple gegen OpenAI: Erste Anhörung im Streit um Geschäftsgeheimnisse

Der iPhone-Hersteller wirft dem KI-Start-up den Diebstahl vertraulicher Produktdesigns vor; am Mittwoch treffen beide vor einem kalifornischen Bundesgericht aufeinander.

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Apple gegen OpenAI: Erste Anhörung im Streit um Geschäftsgeheimnisse

Apple und OpenAI stehen sich an diesem Mittwoch vor einem Gericht in Kalifornien gegenüber. Der iPhone-Hersteller erhebt den Vorwurf, das KI-Start-up habe seine Geschäftsgeheimnisse gestohlen. Es ist die erste wesentliche öffentliche Anhörung in einem spektakulären Rechtsstreit, der das Silicon Valley erschüttert hat.

Die Anhörung fällt in eine Phase, in der die beiden Tech-Giganten zunehmend verbittert streiten. Noch vor zwei Jahren hatten sie eine hochkarätige Partnerschaft geschlossen, um ChatGPT in das Betriebssystem des iPhones zu integrieren. Heute konkurrieren sie im Markt für Consumer-Hardware direkt miteinander.

Hunderte ehemalige Apple-Mitarbeiter sind zu OpenAI gewechselt, das ein neues persönliches KI-Gerät entwickelt. Der Hersteller von ChatGPT übernahm im Jahr 2025 das Hardware-Start-up io, das vom ehemaligen Apple-Designchef Sir Jony Ive gegründet wurde, für 6,4 Milliarden Dollar.

Die Details

Apple wirft OpenAI sowie zwei ehemaligen Apple-Mitarbeitern den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor. Zu den Beschuldigten zählt Tang Tan, der heute als Chief Hardware Officer bei OpenAI tätig ist. Die Vorwürfe umfassen vertrauliche Produktdesigns und proprietäre Informationen über deren Herstellungsverfahren.

OpenAI hält dagegen, der iPhone-Hersteller habe eine unbegründete Klage eingereicht, um seine Mitarbeiter davon abzuhalten, das Unternehmen zu verlassen. Zudem habe Apple legitime Kommunikations- und Einstellungspraktiken der abgeworbenen Mitarbeiter falsch dargestellt. Ive, der Apple 2019 verließ, ist in Apples Klage nicht als Beklagter genannt.

Am Mittwoch geht es um zwei separate Anträge. Apple bittet den Richter, OpenAI mit einer gerichtlichen Untersagung (Injunction) zu belegen. Diese soll den Zugriff auf oder die Nutzung seiner Geschäftsgeheimnisse verhindern sowie das Löschen oder Verbergen von Beweismitteln unterbinden. OpenAI fordert hingegen, die Klage abzuweisen.

Bereits am Dienstag gewährte der Richter Apples Antrag teilweise. Er ordnete an, die Übergabe einiger Beweismittel durch OpenAI zu beschleunigen, einschließlich der Organisation der Vernehmlassungen der in der Klage genannten ehemaligen Apple-Mitarbeiter. Die Anhörung könnte Aufschluss darüber geben, wie glaubwürdig Bundesrichter Edward J. Davila den Fall von Apple einschätzt — nach wochenlangem Hin und Her bei den Gerichtsakten.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 11.07.2026 berichtete aktien.news, dass Apple Klage gegen OpenAI eingereicht und dem KI-Unternehmen den systematischen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen hatte. Die Klageschrift richtete sich neben OpenAI auch gegen dessen Hardware-Chef. Der Vorwurf lautete auf eine koordinierte Kampagne zur Beschaffung vertraulicher Informationen über künftige Apple-Produkte.

Am selben Tag meldete aktien.news, dass im Mittelpunkt Tang Tan stehe, ein ehemaliger hochrangiger Apple-Designer, der heute als Hardware-Chef bei OpenAI an einem neuartigen KI-Gerät arbeitet. OpenAI wies die Anschuldigungen zurück und erklärte gegenüber dem Finanzdienst Bloomberg, man habe kein Interesse an den Geheimnissen anderer Firmen und bleibe darauf fokussiert, innovative Technologie zu entwickeln.

Am 04.08.2026 berichtete aktien.news, dass Apple bei einem US-Bundesgericht eine einstweilige Verfügung beantragt hatte, um zwei ehemaligen Mitarbeitern sowie OpenAI den Zugriff auf mutmaßlich vertrauliche Informationen zu untersagen. Die Klage wurde beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht.

Am 06.08.2026 folgte der nächste Schritt: OpenAI bat einen US-Richter, die Klage von Apple abzuweisen. In dem Antrag betonten die Anwälte von OpenAI die Unabhängigkeit des Unternehmens von Apples Technologien. „OpenAI hat keine Verwendung, keinen Bedarf und kein Verlangen nach den Geschäftsgeheimnissen von Apple. OpenAI entwickelt etwas völlig Neues, das sich von allem bei Apple unterscheidet", hieß es in dem Schriftsatz.

Was das für Anleger bedeutet

Der Rechtsstreit trifft OpenAI in einer sensiblen Phase. Das Start-up bereitet sich auf eine potenzielle Börseneinführung bereits nächstes Jahr vor. Ein langwieriges Verfahren könnte Ressourcen binden und die Bewertung belasten. Zugleich befindet sich das Unternehmen mitten in einer separaten rechtlichen und regulatorischen Gegenreaktion aufgrund einer wachsenden Liste von Hacking- und Sicherheitsvorfällen, die seine Produkte betreffen.

Für Apple geht es ebenfalls um mehr als einen einzelnen Rechtsstreit. Der Konzern mit einer Marktkapitalisierung von 4,9 Billionen Dollar hat mit seinem eigenen KI-Launch einen schwachen Start hingelegt. Nach Jahren von Verzögerungen bei der Aufrüstung seines Sprachassistenten Siri wurde dieser letzten Monat in der Beta-Version eingeführt, ist aber aufgrund eines regulatorischen Pattes in der EU weiterhin nicht verfügbar.

Die Beziehung der beiden Unternehmen hat sich durch OpenAIs Vorstoß in den Consumer-Hardwaremarkt deutlich abgekühlt. Apple hat in diesem Jahr eine Partnerschaft mit Google geschlossen, um dessen neueste KI-Funktionen zu unterstützen. OpenAI bestätigte, dass es frustriert war über das begrenzte Verbraucherinteresse an der ChatGPT-Integration im iPhone sowie über das, was es als Versäumnis von Apple bezeichnete, angemessen in die Partnerschaft zu investieren. Das Unternehmen erwog kurz vor Apples überraschendem Angriff mit der Klage wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen eigene rechtliche Schritte.

Deutsche Privatanleger sollten den Ausgang der Anhörung als Signal werten, nicht als Handlungsanweisung. Weder Apple noch OpenAI sind an deutschen Börsen notiert; beide Werte sind hierzulande nur mittelbar über Fonds oder ADRs zugänglich. Der Fall zeigt jedoch, wie stark der Wettbewerb um KI-Talent und Hardware-Design die Bewertungen im Technologiesektor prägt.

Ausblick

Am Mittwoch entscheidet Richter Edward J. Davila über zwei Anträge: Apples Injunction und OpenAIs Abweisungsbegehren. Wie er den Fall bewertet, dürfte die Richtung des Verfahrens vorgeben. Apple hat laut früheren Berichten des FT Rechtswarnungen an Dutzende seiner ehemaligen Mitarbeiter gesendet, die nun bei OpenAI arbeiten — ein Hinweis darauf, dass der Konflikt über den aktuellen Prozess hinausreichen könnte.

Offen bleibt, wie sich der Streit auf OpenAIs geplante Börseneinführung auswirkt, die bereits nächstes Jahr möglich wäre. Ebenso unklar ist, ob die Partnerschaft zwischen Apple und OpenAI nach der Anhörung fortgeführt wird oder ob Apple die Zusammenarbeit mit Google weiter ausbaut.

Kurz erklärt

  • Geschäftsgeheimnis: Vertrauliche Unternehmensinformationen wie Produktdesigns oder Herstellungsverfahren, die rechtlich geschützt sind.
  • Injunction: Eine gerichtliche Untersagung, die einer Partei bestimmte Handlungen vorläufig verbietet.
  • Börseneinführung (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
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