ANZEIGE

Anthropic vor Börsengang: Warum der IPO entscheidend für KI-Aktien ist

Anthropic bereitet den Börsengang vor und könnte mit einer Bewertung von 2 Billionen Dollar SpaceX überflügeln.

•• 5 Min
Anthropic vor Börsengang: Warum der IPO entscheidend für KI-Aktien ist

Anthropic bereitet sich auf den Börsengang vor. Ein Angebot wird bis November erwartet. Das Unternehmen hinter dem KI-Assistenten Claude hat der Nachrichtenagentur Reuters im Vorfeld des Börsenstarts einige seiner Schlüsselkennzahlen mitgeteilt. Damit rückt der wohl wichtigste Technologie-Börsengang des Jahres in greifbare Nähe.

Die vorgelegten Zahlen zeigen ein Unternehmen in extremem Wachstum. Der Umsatz von Anthropic stieg im Jahr 2025 um mehr als 1.000 Prozent auf 4,6 Milliarden Dollar. Zugleich meldete das Unternehmen einen Nettoverlust von 42 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr.

Von diesem Nettoverlust entfielen 34 Milliarden Dollar auf eine bilanzielle Belastung im Zusammenhang mit der Aufwertung von wandelbaren Anteilen. Diese Belastung wurde durch die stark angestiegene Bewertung von Anthropic getrieben. Der operative Verlust belief sich im vergangenen Jahr auf 8,06 Milliarden Dollar. Die Ausgaben für Rechenleistung und Infrastruktur betrugen 7,33 Milliarden Dollar.

Die Details

Das rasante Wachstum von Claude vollzog sich im Jahr 2026, als das Unternehmen eine Fülle von Updates für Produkte wie Claude Code und Claude Cowork vorstellte. Diese scheinen einen Wendepunkt erreicht zu haben. Die Folge waren ein starker Anstieg der Anmeldungen und ein Rückgang der Software-Downloads, da Investoren darauf setzten, dass solche Programme traditionelle Softwarelösungen ersetzen würden.

Auch im Jahr 2026 überholte Anthropic den Konkurrenten OpenAI sowohl beim Umsatz als auch bei der Bewertung. Im zweiten Quartal verzeichnete Anthropic einen Umsatz von 11,5 Milliarden Dollar. Das entspricht einer Verzwölffachung gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres und zeigt, wie schnell das Unternehmen wächst. Damit lag der Umsatz deutlich über dem von OpenAI, der im selben Quartal bei 6,7 Milliarden Dollar lag.

Noch wichtiger ist, dass Anthropic im Quartal einen bereinigten operativen Gewinn von 559 Millionen Dollar ausweist. Das ist etwas, das OpenAI noch nicht gelungen ist. Tatsächlich verbuchte OpenAI im Quartal einen operativen Verlust von 12,3 Milliarden Dollar. Space Exploration Technologies, die andere hochkarätige KI-Aktie, die kürzlich an die Börse ging, war im zweiten Quartal unrentabel, obwohl Analysten erwarten, dass sie im aktuellen Quartal profitabel werden wird.

Berichten zufolge strebt Anthropic eine Bewertung von 2 Billionen Dollar an. Das wäre ähnlich wie bei SpaceX, das bei seinem Börsenstart mit 1,75 Billionen Dollar bewertet wurde. Allerdings wirken die Bewertung und die Wachstumsrate von Anthropic attraktiver als die von SpaceX zum Zeitpunkt des Starts. Basierend auf den Ergebnissen des zweiten Quartals würde Anthropic bei einem Umsatzmultiplikator von 45-fachen Jahresumsatz handeln, im Vergleich zu den rund 100-fachen Umsätzen, zu denen SpaceX an die Börse ging. Anthropic wächst zudem deutlich schneller als SpaceX, wobei der Umsatz im zweiten Quartal um mehr als 1.000 Prozent stieg.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 27.03.2026 berichtete aktien.news, dass Anthropic einen Börsengang schon im vierten Quartal 2026 erwägt. Das US-Technologiemagazin The Information berichtete unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass Führungskräfte des Startups entsprechende Pläne bereits intern diskutiert hätten. Banker, die um das Mandat für den IPO konkurrieren, rechneten damit, dass Anthropic bei seinem Börsengang mehr als 60 Milliarden Dollar einsammeln wird. Die endgültige Bewertung sollte allerdings erst kurz vor der Emission festgelegt werden.

Am 10.06.2026 berichtete aktien.news, dass SpaceX kurz vor einem historischen Börsengang stand, der das Unternehmen von Elon Musk mit 1,77 Billionen US-Dollar bewerten würde. Gleichzeitig hätten OpenAI und Anthropic in den vergangenen Tagen vertrauliche Unterlagen für ihre eigenen Börsengänge eingereicht. Wann Anleger dort Aktien erwerben können, war damals jedoch noch unklar.

Am 13.08.2026 meldete aktien.news, dass Anthropic beim geplanten Börsengang im Oktober mit einer Bewertung von 2 Billionen US-Dollar oder mehr debütieren könnte. Das berichtete die Financial Times unter Berufung auf ein halbes Dutzend Investoren des Unternehmens. Eine solche Bewertung würde Anthropic an SpaceX vorbeischieben und den größten Börsengang aller Zeiten markieren. Die Geldgeber begründeten ihre hohen Erwartungen mit den schnell steigenden Umsätzen des erst fünf Jahre alten Unternehmens.

Am 18.09.2026 berichtete aktien.news, dass SpaceX im Juni mit einem Börsengang Geschichte geschrieben hat. Das Raumfahrtunternehmen von Elon Musk sammelte 75 Milliarden US-Dollar ein und bewertete die Aktie auf 1,77 Billionen US-Dollar – der größte IPO aller Zeiten. Doch dieser Rekord könnte bereits im nächsten Monat fallen, da der KI-Entwickler Anthropic vor dem Börsengang stand und SpaceX überflügeln könnte.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist der Anthropic-IPO vor allem deshalb relevant, weil er als Stimmungsbarometer für den gesamten KI-Sektor gilt. Derzeit besteht das größte Risiko für den KI-Boom darin, dass Unternehmen wie Anthropic nicht in der Lage sind, Gewinne zu erzielen. Das würde letztendlich bedeuten, dass sie sich keine Chips von Nvidia und anderen Halbleiterunternehmen leisten können, die von den Früchten des Booms profitieren.

Anthropic konzentriert sich im Gegensatz zu SpaceX ausschließlich auf KI und befindet sich an der Spitze der Modellentwicklung. Es ist nun größer als der Rivale OpenAI. Es wächst schneller und ist profitabel, während OpenAI weiterhin Milliardenbeträge pro Quartal verliert. Ein erfolgreicher IPO von Anthropic und die Erreichung einer Bewertung von 2 Billionen Dollar würden daher ein signifikantes bullisches Signal für die KI-Infrastrukturaktien, einschließlich Chip-Aktien, darstellen und ein Zeichen dafür sein, dass der KI-Boom noch viel Raum für weiteres Wachstum hat.

Ausblick

Wir dürften ähnlich starke Zahlen sehen, wenn die Ergebnisse des dritten Quartals veröffentlicht werden. Dies soll voraussichtlich vor dem Börsengang geschehen. Anthropic mag bei seinem Start nicht die gleiche Hype-Ebene erreichen wie SpaceX bei seinem Börsengang. Das Vorhandensein von Elon Musk an der Spitze von SpaceX half, das Interesse der Anleger zu wecken, und Musk ist es gewohnt, kühne Versprechen abzugeben. Anthropic-CEO Dario Amodei steht hingegen an vorderster Front bei den Aufrufen, die KI-Entwicklung zu verlangsamen, um deren Sicherheit zu gewährleisten.

Kurz erklärt

  • Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse, durch den es Kapital von der Öffentlichkeit einsammelt.
  • Bereinigter operativer Gewinn: Ein Gewinnmaß aus dem laufenden Geschäft, das Sondereffekte ausklammert, um die operative Ertragskraft zu zeigen.
  • Umsatzmultiplikator: Eine Kennzahl, die die Bewertung eines Unternehmens ins Verhältnis zu seinem Jahresumsatz setzt.
AnthropicBörsengangIPOKi-AktienClaudeOpenaiSpacexNvidia

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.