ANZEIGE

Allen & Overy führt KI-Chatbot für Anwälte ein

Technologie soll bei der Erstellung von Rechtsdokumenten helfen, aber keine Arbeitsplätze ersetzen

•• 3 Min
Allen & Overy führt KI-Chatbot für Anwälte ein

Allen & Overy führt einen Chatbot mit künstlicher Intelligenz ein, der seinen Anwälten bei der Ausarbeitung von Verträgen helfen soll. Damit will die Anwaltskanzlei, die zum magischen Kreis gehört, die viel gepriesene Technologie einsetzen, um Effizienzgewinne für ihre Anwälte und Mandanten zu erzielen.

Die in London ansässige Gruppe teilte der Financial Times mit, dass sie einen Chatbot namens Harvey eingeführt hat, nachdem sie ihn seit November für Aufgaben wie den Entwurf von Fusions- und Akquisitionsdokumenten oder Memos an Mandanten getestet hat.

Allen & Overy gab an, die Mandanten noch nicht über das Tool informiert zu haben, das nun allen Anwälten der Kanzlei und insgesamt etwa 3.500 Personen zur Verfügung steht.

Während andere Gruppen mit ähnlicher Technologie experimentiert haben, ist dies der erste bekannte Einsatz innerhalb des Magic Circle - einer Gruppe von Londoner Anwaltskanzleien, die an den Top-Deals der City arbeiten - bei der Einführung dieser Art von "generativer KI"-Software im gesamten Unternehmen zur Verwendung in aktiven Fällen.

Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Unternehmen aus verschiedenen Branchen den Einsatz dieser Technologie erforschen, angeregt durch die Einführung von ChatGPT im November, einem KI-Chatbot des von Microsoft unterstützten Unternehmens OpenAI, der Text analysieren und überzeugende Antworten auf Fragen schreiben kann.

Harvey wurde auf der Grundlage der von OpenAI entwickelten GPT-Technologie entwickelt. Das Start-up hinter dem Tool, das auch Harvey genannt wird, hat letztes Jahr unter der Leitung des OpenAI Startup Fund 5 Mio. $ erhalten.

Die Technologie, die als große Sprachmodelle bekannt ist, ist im Begriff, eine Reihe von Branchen zu verändern, die von der Generierung großer Textmengen abhängig sind, wie Medien, Werbung und Bildung.

Diese neue Welle von KI-Systemen hat die Besorgnis über die Bedrohung von Millionen von Arbeitsplätzen durch die Technologie erneut geweckt. Allen & Overy erklärte jedoch, dass Harvey keinen einzigen Mitarbeiter ersetzen und weder die Zahl der abrechenbaren Stunden noch die Kosten für das Unternehmen oder die Kunden verringern würde. Die Firma sagte, dass künftige Versionen der Technologie "eventuell" zu Kostensenkungen führen könnten.

"Es geht nicht darum, jemanden zu entlassen oder Kosten zu sparen, sondern um eine intelligente Arbeitsweise", sagte David Wakeling, Leiter der Innovationsgruppe Märkte der Kanzlei, die sich aus Anwälten und Entwicklern zusammensetzt. "Es spart Zeit auf allen Ebenen."

Obwohl die Kanzlei von einer "bedeutenden Kaufentscheidung" für die Einführung von Harvey sprach, wollte sie nicht sagen, wie viel sie gekostet hat.

Der Schritt von Allen & Overy erfolgt vor dem Hintergrund des wachsenden Drucks auf Anwaltskanzleien, Technologie einzusetzen, um Effizienzgewinne für die Mandanten zu erzielen, nachdem die Gehälter der jüngsten Mitarbeiter jahrelang gestiegen sind.

Anwaltskanzleien haben schon oft Technologie eingesetzt, um ihre Arbeit flexibler zu gestalten, unter anderem durch die Berechnung von Festpreisen anstelle von Stundensätzen.

Der KI-Assistent wird mit einem Haftungsausschluss versehen, der besagt, dass seine Verwendung von lizenzierten Juristen überwacht werden sollte, und er kann immer noch "halluzinieren", d. h. das Programm kann ungenaue oder irreführende Ergebnisse liefern.

Anwälte werden darauf hingewiesen, dass sie alle von Harvey generierten Informationen auf ihre Richtigkeit überprüfen müssen, so Wakeling. Die Firma fügte hinzu, dass der Hauptzweck des Programms darin bestehe, grundlegende Entwürfe von Dokumenten zu erstellen, die Anwälte als Ausgangspunkt für die Bearbeitung und Verbesserung verwenden könnten.

Experten haben Bedenken hinsichtlich der ethischen Aspekte des Einsatzes dieser Technologie im juristischen Umfeld geäußert, wo Genauigkeit von größter Bedeutung ist.

Karen Silverman, Gründerin und Geschäftsführerin von The Cantellus Group, einer KI-Beratungsfirma, sagte: "Diese Version ist wahrscheinlich nicht sehr nützlich, und jeder Anwalt, der sie nicht nur zum Spaß benutzt, sollte seine Fähigkeiten nutzen, um die Ergebnisse, die er erhält, aggressiv zu hinterfragen."

Künstliche IntelligenzAllen & OveryOpenAIFinancial Times

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.