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Alabama verzögert Marihuana-Neueinstufung trotz Trumps Bundesvorstoß

Das Gesundheitsministerium Alabama erhebt Einspruch gegen die automatische Übernahme der Bundesneueinstufung von Marihuana – um mehr Zeit zu gewinnen.

Alabama verzögert Marihuana-Neueinstufung trotz Trumps Bundesvorstoß

Das Leitungsgremium des Gesundheitsministeriums von Alabama (ADPH) hat einstimmig dafür gestimmt, Einspruch gegen eine automatische Übernahme der Bundesneueinstufung von Marihuana zu erheben. Staatliche Gesundheitsbeamte betonen jedoch, dass Alabama die Änderung grundsätzlich umsetzen werde – man benötige lediglich mehr Zeit zur Prüfung der Konsequenzen.

Dr. Scott Harris, Alabamas oberster Gesundheitsbeamter, erklärte gegenüber dem staatlichen Gesundheitsausschuss: „Wir sagen nicht, dass Alabama dies nicht tun wird. Wir werden es definitiv tun, aber wenn man es ohne Einspruch annimmt, erfolgt die Einstufung sofort." Harris bat den Ausschuss ausdrücklich, die Option des Einspruchs zu wählen, um Verhandlungsspielraum zu gewinnen.

Brian Hale, Chefjurist des ADPH, erläuterte die praktischen Folgen des Einspruchs: Dieser löse eine Frist für öffentliche Stellungnahmen von 30 bis 60 Tagen aus. „Der Einspruch dient lediglich dazu, mehr Zeit für Rückmeldungen zu den Auswirkungen dieser Neueinstufung zu gewinnen", so Hale. Im Anschluss seien öffentliche Anhörungen geplant, bei denen auch Zulassungsbehörden und weitere Beteiligte zu Wort kommen sollen.

Hintergrund: Von Schedule I zu Schedule III

Im April stufte das US-Justizministerium (DOJ) Marihuana von „Schedule I" auf „Schedule III" der DEA-Drogenliste herab. Schedule I umfasst Substanzen mit dem höchsten Missbrauchspotenzial und dem geringsten legitimen Nutzen, während Schedule III Drogen mit einem moderaten bis geringen Potenzial für körperliche und psychische Abhängigkeit beschreibt.

Die Anordnung geht auf ein Dekret zurück, das Präsident Donald Trump im Dezember unterzeichnet hatte und das das Justizministerium zur Einleitung einer Neueinstufung verpflichtete. Bereits der frühere Präsident Joe Biden hatte 2024 eine entsprechende Neueinstufung angewiesen, doch die dafür angesetzten Anhörungen wurden Anfang 2025 abgesagt.

Die Bundesregelung gilt für staatlich lizenzierte medizinische Marihuana-Produkte in jenen US-Bundesstaaten, die die medizinische Nutzung der Droge erlauben. Die Neueinstufung hat konkrete wirtschaftliche Folgen: Unternehmen in diesem Bereich dürfen künftig Betriebsausgaben von ihren Bundessteuern absetzen. Zudem erhalten Forscher leichteren Zugang zu legal erhältlichen Produkten – bislang durfte als Schedule-I-Droge nur Cannabis untersucht werden, das in einer Bundeseinrichtung angebaut wurde, was das verfügbare Angebot für die Wissenschaft stark einschränkte.

Alabamas Medizinalcannabis-Programm im Fokus

Alabama verfügt über ein eigenes Programm für medizinisches Cannabis, das das Parlament bereits 2021 verabschiedet hatte. Eine Apotheke in Montgomery gab zuletzt bekannt, dass sie damit rechne, Patienten bald medizinisches Marihuana zur Verfügung stellen zu können.

Harris erklärte, die Neueinstufung auf Bundesebene verstoße nicht gegen geltendes Recht des Bundesstaates. Nach Gesprächen mit der Alabama Medical Cannabis Commission (AMCC) sei er sich jedoch unsicher, wie sich die Änderung konkret auf das staatliche Programm auswirken würde. „Es gibt eine Reihe von Dingen, die nicht direkt im Widerspruch zum Landesrecht oder anderen Vorschriften stehen, aber sie erfordern Überlegungen zur Umsetzung", so Harris.

Justin Aday, Chefjurist der AMCC, zeigte Verständnis für das Vorgehen des Ausschusses. Er erwartet keine unmittelbaren Auswirkungen der Neueinstufung auf Bundesebene oder der Verzögerung auf staatlicher Ebene. „Wir werden uns bei Bedarf an diesem Prozess beteiligen und alle uns zur Verfügung stehenden Informationen bereitstellen", sagte Aday. Die Kommission wolle die weiteren Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls aktiv mitwirken.

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