ANZEIGE

Airtel Money IPO: Massiver Schub für den Londoner Aktienmarkt

Der Börsengang von Airtel Money könnte den Londoner IPO-Markt neu beleben und über 6 Milliarden Pfund Bewertung erreichen.

•• 5 Min
Airtel Money IPO: Massiver Schub für den Londoner Aktienmarkt

Der geplante Börsengang von Airtel Money sorgt für neuen Optimismus an den Londoner Kapitalmärkten. Das mobile Finanzdienstleistungsunternehmen, zu 77 % im Besitz der im FTSE 100 gelisteten Airtel Africa Ordinary Shares (LSE:AAF), soll laut Berichten auf einen Wert von £6 Milliarden oder mehr geschätzt werden. Dies wäre die höchste Bewertung eines britischen IPOs seit dem Börsengang des Überweisungsdienstleisters Wise im Jahr 2021, der £8 Milliarden erreichte.

Airtel Money bestätigte heute, dass sein IPO auch für Privatanleger zugänglich sein wird. Weitere Einzelheiten werden im Prospekt bekannt gegeben, der Anfang nächsten Monats veröffentlicht wird. Die Ankündigung der finalen Angebotspreise ist für Mitte Oktober vorgesehen.

Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der die Pipeline neuer Emissionen im Vereinigten Königreich so stark ist wie seit 2021 nicht mehr. Zugleich stützt eine Kapitalbeschaffung in Höhe von £350 Millionen durch Softcat (LSE:SCT) die Einschätzung, dass die Londoner Kapitalmärkte wieder geschäftstüchtig sind. Der City-Reporter Graeme Evans hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass das Vereinigte Königreich zwar aus den Top 20 der Börsengänge gefallen ist, die Pipeline aber dennoch kräftig bleibt.

Die Details

Im Jahr 2021 sammelten insgesamt 37 Technologie- und Consumer-Internet-Unternehmen über ihre Notierungen £6,6 Milliarden ein. Zu ihnen gehörten Trustpilot Group (LSE:TRST), Deliveroo, Moonpig Group Ordinary Shares (LSE:MOON) und Auction Technology Group (LSE:ATG). Insgesamt beschafften 126 Firmen in jenem Jahr £16,9 Milliarden über IPOs – der höchste Stand an IPO-Kapital seit 2007. An diese Größenordnung reicht der aktuelle Markt bislang nicht heran.

In einer Zeit intensiver M&A-Aktivität gab es zwischen Jahresbeginn 2023 und dem ersten Halbjahr dieses Jahres lediglich 11 IPOs mit einem Volumen von mehr als £100 Millionen bei einem Gesamtwert von £6 Milliarden. Einer der größten war Raspberry Pi Holdings (LSE:RPI) im Juni 2024. Die Nachfrage nach dem Angebot über interactive investor und andere Intermediäre übertraf das Angebot weit; die Aktien wurden mit 280 Pence notiert und haben sich vor der Veröffentlichung der Zwischenergebnisse von morgen auf 621 Pence erholt.

Auch der SpaceX-Börsengang spielte für britische Anleger eine Rolle. Ungefähr 100.000 Anleger in Großbritannien erwarben Space Exploration Technologies Corp Class A (NASDAQ:SPCX)-Aktien im Gesamtwert von £271 Millionen, als Elon Musks Firma seinen rekordeinbringenden Börsengang mit einem Einstiegspreis von $135 startete.

Bei Softcat konnten Privatanleger ebenfalls an der Kapitalbeschaffung der FTSE-250-gelisteten Gesellschaft teilnehmen, die £350 Millionen einbrachte. Damit soll teilweise der Erwerb eines US-amerikanischen IT-Lösungsanbieters finanziert werden. Die Aktien wurden zu 1.890 Pence platziert, was einem Rabatt von 4 % entspricht. Peel Hunt, das als gemeinsamer globaler Ko-Koordinator fungierte, sagte, Softcats Position als britisch notiertes Unternehmen sei zuvor möglicherweise als Nachteil angesehen worden – wegen Fragen zur Herkunft der Mittel, zum Timing und zur Unsicherheit bezüglich der Vollendung der Transaktion. Die Transaktion wäre zuvor als Klasse 1 eingestuft worden, was ein Rundschreiben und eine Aktionärsgenehmigung erfordert hätte; Änderungen in der Regulierung führten nun zur Klassifizierung als „bedeutende Transaktion“.

Weitere bedeutende Kapitalbeschaffungen für britische Unternehmen in diesem Jahr umfassen £1,9 Milliarden für Rosebank Industries und £800 Millionen für United Utilities sowie kleinere Beträge für Hammerson, Atalaya Mining und Ceres Power.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 18.07.2026 berichtete aktien.news, dass der Londoner IPO-Markt besser sei als sein Ruf. Laut Daten von Dealogic nahmen Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 bei Börsengängen in London insgesamt 720 Millionen US-Dollar ein, wobei den Großteil Usbekistans nationaler Investmentfonds beisteuerte.

Am 09.02.2026 hatte aktien.news über eine Goldman-Sachs-Prognose berichtet, wonach die Erlöse aus Börsengängen in den USA 2026 auf einen Rekordwert von 160 Milliarden Dollar steigen könnten – vorausgesetzt, die namhaftesten Privatunternehmen wagen den Schritt an die Börse.

Am 03.06.2026 folgte der Bericht, dass SpaceX den IPO-Preis auf 135 US-Dollar pro Aktie festlegen und damit 75 Milliarden US-Dollar einnehmen wolle. Das Unternehmen plante den Verkauf von 555,6 Millionen Aktien und strebte eine Gesamtbewertung von 1,75 Billionen US-Dollar an.

Am 21.05.2026 berichtete aktien.news zudem, dass die Aktien der SoftBank Group Corp. in Tokio um fast 20 Prozent sprangen, ausgelöst durch Berichte über geplante Börsengänge von OpenAI und SB Energy Corp. in den USA.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist der Airtel-Money-IPO vor allem deshalb relevant, weil das Unternehmen ausdrücklich auch private Investoren zulassen will. Airtel Money ist in 13 Märkten in Subsahara-Afrika tätig und bedient eine junge, schnell wachsende Bevölkerung mit begrenztem Zugang zum traditionellen Bankwesen. Der Umsatz erreichte $1,35 Milliarden im Geschäftsjahr bis März, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 32 % seit dem Finanzjahr 2018 entspricht. Die Gewinne wuchsen im gleichen Zeitraum in US-Dollar-Betrachtung um 40 %.

Das Unternehmen gab zudem eine operative Marge von rund 50 % und eine vorsteuerliche Cash-Conversion-Rate von über 90 % in jedem der letzten drei Geschäftsjahre an. Airtel Money ist verschuldenfrei, kapitalleicht und stark cashgenerierend. Der IPO besteht deshalb ausschließlich aus dem Verkauf von Aktien bestehender Aktionäre und beschafft kein neues Kapital. Die vorgeschlagene Dividendenpolitik setzt auf nachhaltige und vorhersehbare Aktionärsrenditen, mit der Flexibilität, in künftiges Wachstum zu investieren; das Unternehmen beabsichtigt eine Mindestauszahlungsquote für Gesamtdividenden von 80 % des konsolidierten Nettogewinns nach Steuern.

Ausblick

Geschäftsführer Ian Ferrao sagte: „Eine Notierung in London wird unsere nächste Welle des Wachstums untermauern. Die vor uns liegende Chance ist erheblich, und wichtig ist, dass es in den Märkten, die wir bedienen, viele demografische und digitale Tailwinds gibt.“ Er verwies darauf, dass sich die Volumina digitaler Transaktionen im Einzugsgebiet bis 2031 etwa verfünffachen sollen. Airtel Money will diese Chance nutzen, indem es die Umwandlung der wachsenden Basis der Airtel-Africa-Telekommunikationskunden beschleunigt, Kunden auf seine App bringt und das Produktangebot erweitert.

Peel Hunt erklärte, dass die beträchtliche Menge regulatorischer Reformen durch die FCA, die Londoner Börse (LSE) und die Regierung die Attraktivität Londons als Notierungsstandort verwandele. Zu IPOs hieß es im letzten Monat, der Markt für neue Notierungen im Vereinigten Königreich sei zwar noch offen, die Geopolitik führe jedoch dazu, dass Unternehmen ihre Debüts zunehmend auf 2027 verlegten. Der Krieg im Nahen Osten hatte Airtel Africa zuvor veranlasst, den Start des Airtel-Money-IPO vom ersten Halbjahr des Jahres zu verschieben.

Kurz erklärt

  • IPO: Börsengang, bei dem die Aktien eines Unternehmens erstmals öffentlich an einer Börse gehandelt werden.
  • Cash-Conversion-Rate: Kennzahl dafür, welcher Anteil des operativen Gewinns tatsächlich als Zahlungsmittelzufluss ankommt.
  • Dividendenauszahlungsquote: Anteil des Gewinns, den ein Unternehmen als Dividende an seine Aktionäre ausschüttet.
Airtel MoneyIpo LondonAirtel AfricaBörsengang 2026SoftcatLondoner AktienmarktFintech IpoPeel Hunt

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.